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Startbahnverlängerung

Planfeststellungsverfahren hat wichtige Hürde genommen

Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH hat am 5. September 2003 den Antrag auf Planfeststellung zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf 3.800 Meter gestellt. Zwischenzeitlich haben die umfangreichen Antragsunterlagen - dreizehn Aktenordner mit rund 2.ooo Textseiten und loo Plänen sowie 2o Gutachten - öffentlich ausgelegen und alle Betroffenen hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Zum Abschluss des sogenannten Anhörungsverfahrens fand kürzlich der Erörterungstermin statt.

Am 30. März bestand für alle beteiligten Gemeinden, Verwaltungen und Verbände, die sogenannten Träger öffentlicher Belange, die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen und mit dem Vorhabenträger zu diskutieren. Zu diesem Zweck hat der Flughafen in der Aula des Hahn-Campus ein hochkarätig besetztes Podium aus Planern und Gutachtern versammelt. Nach der Begrüßung der zahlreich erschienenen Vertreter der umliegenden Gemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Gernot Keßler als Leiter der Planfestsiellungsbehörde erläuterte Flughafengeschäftsführer Andreas Helfer die technische Planung. Er machte klar, dass die Bahnverlängerung auf 3.800 Meter für die weitere Entwicklung des Frachtgeschäfts am Flughafen von entscheidender Bedeutung ist.

Das Projekt wird dem Flughafen, der in den. letzten Jahren eine rasante Entwicklung vollzogen hat und seit Anfang des Jahres zum Kreis der "Internationalen Verkehrsflughafen" gehört, einen kräftigen Schub geben. Schließlich ist die Bahnverlängerung nötig, um interkontinentalen Frachtverkehr zum Beispiel nach Nordamerika ohne größere Beschränkungen bei der Zuladung oder Betankung abwickeln zu können. Damit kann der Flughafen den Frachtverkehr zu einem stabilen zweiten Standbeir neben dem Low-Cost-Passagierverkehr ausbauen. Die Prognosen zeigen, dass dadurch die Zahl de Arbeitsplätze von heute 2.300 mehr als verdoppelt werden kann. Dies unterstreicht einmal mehr die große Bedeutung des Flughafens für die Region und für das ganze Land Rheinland-Pfalz.

In Bezug auf den Nachtflugbetrieb erklärte Helfer, dass die bestehende luftrechtliche Genehmigung bereits seit 1994 einen durchgängigen 24-Stunden-Betrieb erlaubt. Es geht also nicht darum, erstmals Nachtflugbetrieb zu beantragen. Konsequenterweise hat die Flughafengesellschaft im Rahmen des Schalischutzprogramms bereits 6 Mio. in weitreichende Schallschutzmaßnahmen investiert.

In der anschließenden regen Diskussion konnten Professor Söllner als Vertreter der Projektsteuerung und der lärmmedizinische Gutachter Professor Spreng viele Befürchtungen über Gesundheitsbeeinträchtigungen entkräften. Die Naturschutzverbände äußerten die Sorge, dass das Projekt besonders schützenswerte Tierarten wie Wildkatze und Mopsfledermaus gefährden könnte. Die Gutachter Müller-Stieß und Dr. Velth legten aber überzeugend dar, dass die Auswirkungen beherrschbar sind und keineswegs zu einem Aussterben dieser Tiere führen werden. Schließlich sieht der landschaftspflegerische Begleitplan neben umfangreichen Aufforstungen eine Vielzahl weiterer Maßnahmen gerade auch zum Schutz der Wildkatze und der Fiedermausbestände vor. Zum Schutz der Wochenstube der Mopsfledermaus, die erst nach Redaktionsschuss der Antragsunterlagen aufgefunden wurde, sollen zusätzlich auf Anregung des Gutachters noch spezielle Maßnahmen durchgeführt werden.

Am späten Nachmittag waren alle Argumente ausgetauscht, so dass am nächsten Morgen planmäßig die privaten Einwender und sonstige durch das Projekt betroffene Bürger Gelegenheit hatten, ihre Anliegen vorzutragen und Ihre Meinung kund zu tun. Auch an diesem Tag fand wieder eine regge Diskussion statt. Schwerpunkte waren die Bedarfsbegründung, Lärmwirkungen(insbesondere nachts), Schadstoffbelastungen, die geplante Umverlegung der B 327 und befürchtete Wertverluste der Immobilien.
Der Flughafen und seine Gutachter machten deutlich, dass die Verkehrsprognose auf seriösen Annahmen beruht und die Entwicklung der Konkurrenzflughäfen im In- und Ausland berücksichtigt.

Das prognostizierte nächtliche Flugaufkommen bleibt innerhalb der Grenzen, bei deren Überschreitung gemäß der bestehenden Betriebsgenehmigung über weitere Auflagen zum Schutz vor Fluglärm zu entscheiden ist. Auch nach neuestem Stand der Lärmwirkungsforschung entsteht praktisch kein zusätzlicher Schallschutzbedarf, da im Rahmen des Schallschutzprogramms bereits sehr weitgehende Maßnahmen durchgeführt wurden. Herr Weyrauther vom TÜV Saarland erläuterte, dass die strengen Schadstoffgrenzwerte der Europäischen, die inzwischen in deutsches Recht umgesetzt sind, weit unterschritten werden und sich die Schadstoffbelastung durch das Vorhaben nur geringfügig ändert.

Zum Thema Wertverluste erklärte Geschäftführer Schumacher, dass beispielsweise im Umfeld des Frankfurter Flughafens überdurchschnittliche Wertsteigerungen zu beobachten sind.

Nach Einschätzung der Flughafengeselischaft ist bei weiterer erfolgreicher Entwicklung der Arbeitsplätze am Flughafen Frankfurt-Hahn auch im Hunsrück dank steigender Nachfrage eher ein Anstieg der Immobillenpreise zu erwarten. Nach zwei Tagen konnte der Erörterungstermin am 31. März gegen 17 Uhr erfolgreich abgeschlossen werden. Jetzt ist es Aufgabe der Behörde, im Planfeststellungsverfahren eine Abwägung aller Interessen vorzunehmen und zu entscheiden, unter weichen Voraussetzungen das Vorhaben genehmigt werden kann.

Die Baugenehmigung - der sogenannte Planfeststellungsbeschluss ,- -wird dann voraussichtlich im Herbst des Jahres vorliegen. Übrigens können alle Interessenten nach wie vor über die Internetseite des Flughafen Frankfurt-Hahn (www.hahn-airport.de) oder direkt über die Adresse www.hahnplus.de Einsicht in die Planungsunterlagen nehmen.

Bei Bedarf können auch Dokumente heruntergeladen werden. Durch diesen Service will die flughafengesellschaft eine möglichst hohe Transparenz des Planfeststellungsverfahrens herstellen.

(hahn affairs vom 21.04.2004)