Wenn der Beton im Boden liegt, dann wird trotzdem Nachts geflogen!

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Echo Online - „Es gibt keine juristische Definition für die Nacht“

Im Falle eines Nachtflugverbots stehen rund 560 Arbeitsplätze am Frankfurter Flughafen alleine bei der Post auf dem Spiel. Dies geht aus einer Studie von Professor Reinhardt Jünemann hervor. Mit einer bloßen Verlagerung der Nachtflüge auf einen anderen Flughafen ist es seiner Meinung nach nämlich nicht getan, denn dann stelle die Post ihren Service wahrscheinlich kurzerhand ein, verlegt den Transport auf Lkw und damit auf die bereits überstrapazierten Autobahnen. Für die Post käme das günstiger – dann kommen Briefe in Zukunft eben später an. Für Großkunden, die eilige Briefsendungen derzeit noch bis 0.30 Uhr am Flughafen abgeben können, hieße das, entweder um 20 Uhr abgeben oder einen eigenen Kurier beauftragen – noch mehr Fahrzeuge, die nachts unterwegs wären. Die Studie Jünemanns stellte Marc Pfeiffer am Donnerstagabend im Regionalen Dialogforum vor, das sich mit dem Thema „Nachtflugverbot und Finanzen“ beschäftigte.

Lufthansa Cargo ist der weltweit größte Luftfracht-Transporteur. Etwa 47 Prozent der Auslastung wären von einem Nachtflugverbot ohne Ausbau des Flughafens laut Studie betroffen. Dies würde weitere 750 Arbeitsplätze treffen, ohne die vielen Speditionen, die sich rund um den Flughafen angesiedelt haben.

Durch einen Ausbau könne weitgehend komprimiert werden, was zurzeit bei Nacht stattfinde. Wichtig sei, dass das einzelne Flugzeug laufen müsse, sagte Michael Kraft, Leiter des Ausbauprogramms „Flughafen-Luftraumnutzung“. Die Flugzeuge müssten regelmäßig gewartet werden, und daher sei die Rückkehr zur Werft unumgänglich. Sei dies in Frankfurt nicht mehr gewährleistet, so müssten auch die Werftbetriebe verlagert werden, wodurch weitere 800 Mitarbeiter ihren Job verlieren würden. Aerolloyd habe bereits einen Umzug nach München in Erwägung gezogen, sollten durch ein Nachtflugverbot keine ausreichenden Kapazitäten mehr zur Verfügung stehen.

Andreas Hermann, Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Öko-Instituts, klärte die Anwesenden über die Machbarkeit eines Nachtflugverbots auf. Er erklärte, dass es keine juristische Definition für die Nacht gebe, jedoch hält er in der Zeit von 23 bis 5 Uhr ein Nachtflugverbot für machbar. Davon seien etwa 40 Flüge betroffen. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr steige die Zahl auf 150 Flüge, die ausfallen würden. Beim Fazit, dass ein Nachtflugverbot machbar sei, wenn der Flughafen ausgebaut wird, kam von einem Teilnehmer der Diskussionsrunde der Einwand: „Wenn der Beton im Boden liegt, dann wird trotzdem bei Nacht geflogen.

(Rüsselsheimer Echo Online vom 23.02.2002)