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Planfeststellungsverfahren
Erweiterung des Baden-Airpark beginnt
Mehr Landebahnen bedeuten höhere Flugkapazitäten

Karlsruhe/Rheinstetten - Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden tritt nun in die entscheidende Phase. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Die von der Baden Airpark GmbH erstellten Pläne für den Ausbau des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden liegen bis zum 27. Mai in den Rathäusern von Bühl, Hügelsheim, Iffezheim, Lichtenau, Ottersweier, Rastatt, Rheinmünster und Sinzheim zur Einsicht für jedermann öffentlich aus. Gleichzeitig erhalten alle Stellen, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt werden, die Planunterlagen zugeschickt und haben Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern.

Kapazitäten sollen erweitert werden

Das breit angelegte Beteiligungsverfahren soll allen Betroffenen - egal ob Privatleute oder öffentliche Stellen - Gelegenheit geben, sich bei Bedarf zu der Planung zu äußern. Die Einwendungsfrist für Privatleute endet am 10. Juni 2003. Bis zum 17. Juli 2003 sollen auch alle anderen Stellungnahmen vorliegen.

Das Planfeststellungsverfahren findet auf Antrag der Baden Airpark GmbH statt, die den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden innerhalb der bestehenden Grenzen ausbauen will. Das Planfeststellungsverfahren soll die rechtliche Grundlage für eine dem jeweiligen Bedarf angepasste stufenweise Entwicklung des Flughafens in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren liefern. Dazu gehören die Erweiterung der Flugbetriebsflächen wie Rollwege und Vorfelder, Betriebseinrichtungen für den Bodenverkehr und technische Dienste und der Neubau von Anlagen für die Fluggast- und Luftfrachtabfertigung. Die Kapazitätsgrenze des Flughafens, der letztes Jahr knapp 205.000 Passagiere zu bewältigen hatte, liegt mit den heutigen Abfertigungsanlagen bei rund 500.000 Passagieren pro Jahr.

Höheres Flugaufkommen soll durch Lärmschutzgrenzen erträglicher werden

Bei Erreichen der Kapazitätsgrenze soll in einer ersten Ausbaustufe eine neue Terminalanlage für den Linien- und Charterverkehr die Kapazität auf etwa eine Million Passagiere pro Jahr erhöhen. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind auch die Ausgleichsmaßnahmen für die mit dem Flughafenausbau verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Umwandlung von Äckern in Grünland südlich vom "Sandweierweg" auf der Gemarkung Hügelsheim und die Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Sandrasen und Halbtrockenrasen auf der Nordseite der Bundesstraße 500 auf der Gemarkung Iffezheim sollen Ersatz für Flächen schaffen, die auf dem Flughafengelände in Anspruch genommen werden müssen.

Im Zuge der Planfeststellung steht auch die bisherige Beschränkung für nächtliche Starts und Landungen auf dem Prüfstand: Bisher sind pro Tag höchstens sechs nächtliche Flugbewegungen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zulässig und pro Woche maximal 30. Die Wachstumsprognosen lassen für die Zukunft an einigen Tagen aber mehr als sechs nächtliche Flugbewegungen erwarten, vor allem zwischen 22 und 23 Uhr. Nach Vorstellung der Flughafenbetreiberin soll die Kontingentierung der Nachtflüge durch konkrete Lärmgrenzwerte, an sechs verschiedenen Standorten in der Nachbarschaft des Flughafens ersetzt werden. Die neuen Lärmgrenzwerte, deren Einhaltung durch Berechnungen jedes Jahr nachgewiesen werden soll, bieten den betroffenen Anwohnern nach Vorstellung der Baden Airpark GmbH mindestens so viel Schutz und Sicherheit wie die bisherige Regelung. (ps/jke)

Originalbericht

(Karlsruher Nachrichten vom 01.05.2003)