Doch "Begegnung" über Altlay

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Flughafen Hahn. RED. Beim Luftwaffenamt Köln hat sich die BI gegen den Nachtflughafen Hahn erkundigt, ob nicht doch, entgegen der Erklärung des Flughafens, Anfang September über Altlay eine Begegnung zwischen einem zivilen und einem militärischen Jet stattgfunden habe (wir berichteten am 16. September).

Unter Aktenzeichen Az 56-10-30 (3905/96) wurde, so BI-Vorsitzender Manfred Schumacher folgendes mitgeteilt: "Der Flug beider Luftfahrzeuge erfolgte nach Sichtflugregeln.
Beide Luftfahrzeugführer haben rechtzeitig das jeweils andere Luftfahrzeug erkannt und entsprechende Ausweichmanöver durchgeführt. Beim Flug nach Sichtflugregeln obliegt es dem Ermessen der Luftfahrzeugführer, wie dicht sie aneinander vorbeifliegen, bzw. die Flugbahn des anderen kreuzen."

Gefährlich sei die Begegnung nicht gewesen, wie das Luftwaffenamt ausdrücklich betont habe. Allerdings bleibe die Frage offen, ob der Flughafen die Begegnung absichtlich abgestitten habe.

(Hunsrücker Zeitung vom 17. Oktober 1996)