Ex-Beamter erklärt: "dienstliche Interessen wurden nicht beeinträchtigt!"

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Ex-Beamter berät nun Bauriesen
"Frontenwechsel in Sachen Flugplatz Hahn sorgt für Aufregung"

MAINZ. BB. Ein "Frontenwechsel" sorgte im Zusammenhang mit der Vermarktung des ehemaligen Militär-Flugplatzes Hahn im Hunsrück für Aufregung hinter den Kulissen.

Der frühere Leiter der Abteilung 3 im Mainzer Wirtschaftsministerium - zuständig für die Bereiche Industrie, Energie, Außenhandel und Technologie -, Ministerial-Dirigent Dr. Egon Augustin, hat einen Beratervertrag mit der Baufirma Weyss & Freytag abgeschlossen, die zur Zeit in Verhandlungen mit der Betreibergesellschaft des Zivilflughafens Hahn steht und den Hahn vermarkten will. Augustin trat Ende November 1993 in den Ruhestand, war aber noch bis zum 31. Januar 1994 nominelles Mitglied des Aufsichtsrates der Entwicklungs- und Betreibergesellschaft Hahn als Vertreter des Wirtschaftsministeriums. In der Januar-Sitzung trat er erstmals als Berater der Firma Weyss & Freytag im Hahn-Aufsichtsrat auf.

Augustin bestätigte gegenüber unserer Zeitung den Beratervertrag mit dem Bauunternehmen. Seine Tätigkeit kollidiere jedoch nicht mit Landes, Bundes- oder kommunalen Interessen und sei vereinbar mit den entsprechenden Vorschriften des Beamtenrechtes. Seine Beratungstätigkeit beschränke sich auf Akquisitionen von möglichen Partnern der Firma Weyss & Freytag hinsichtlich eines Engagements auf dem Flugplatz Hahn". In der Januar-Sitzung des Aufsichtsrates der Hahn-Betreiber habe er im übrigen ,keinen Ton gesagt".

Gegenüber Augustin sei unmißverständlich klargestellt worden, daß durch eine Beratungstätigkeit bei dem Bauunternehmen "dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt werden dürfen", heißt es in einer schriftlichen Erklärung des Mainzer Wirtschaftsministeriums auf Anfrage unserer Zeitung. Ein Beamter unterliege auch nach seiner Ruhestandsversetzung dem Gebot der Dienstverschwiegenheit hinsichtlich seiner früheren Tätigkeit. Dr. Augustin habe ausdrücklich erklärt, daß er dieses Gebot beachten werde. Es seien keinerlei Umstände bekannt, die hieran Zweifel aufkommen lassen".

(Hunsrücker Zeitung vom 15.03.1994)