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Presseerklärung vom 31. März 1993

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Der heutige Erörteruhgstermin hat gezeigt, daß das Verfahren von Seiten, sowohl der Genehmigungsbehörde dem Wirtschaftsminister in Rheinland-Pfalz als auch von der Anhörungsbehörde dem Regierungspräsidenten in Koblenz , mangelhaft vorbereitet worden ist.

Das Verfahren ist nicht erörterungsreif, da die notwendigen Sachverhaltsermittlungen weder durch die Antragsstellerin noch durch die Anhörungsbehörde oder die Genehmigunsbehörde bisher beigebracht worden sind.

Es hat sich ein ganz erheblicher Verfahrensmangel zu Lasten der drittbetroffenen Nachbarn herausgestellt, daß

  1. kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist gemäß- § 8 Luftverkehrsgesetz,
  2. kein Raumordnungsverfahren diesem Planfeststellungsverfahren vorangestellt worden ist und
  3. in beiden Verfahren keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattgefunden hat.

Die Anhörungsbehörde hat sich insgesamt als befangen herausgestellt, weil sie zunächst am Vormittag den Eindruck erweckt hat, als würde sie dem ebenfalls befangenen Ministerialdiregenten Dr. Kuchenbecker aus dem Wirtschaftministerium, in allen Verfahrensfragen und in allen materiellen Fragen folgen.

Herr Dr. Kuchenbecker hatte sich in den Bürgerversammlungen der Region immer wieder einseitig zu Gunsten der Antragstellerin und zu Gunsten des Flughafenprojekts geäußert. Er mußte deshalb als befangener Beamter auch das Podium verlassen und hat in den hinteren Rängen den weiteren Verhandlungen -als Zuhörer teilgenommen.

Die Verhandlungen des nachmittags haben ergeben, daß die notwendigen Daten, die zur Ermittlung der physikalischen Wirkung des Flugverkehrs, insbesondere der gesundheitlichen Wirkung auf die, der schon schwer durch den Militärfluglärm geschädigten Bürger, bisher nicht aufgeklärt worden sind.

Das nur als Gefalligkeitsgutachten zu bezeichnende Gutachten von Herrn Prof. Dr. Dr. Jansen aus Essen ist schlicht unbrauchbar, weil es offenkundig von unzutreffenden Lärmereignissen, jedenfalls nicht nachvollziehbaren Lärmereignissen ausging. Das Gutachten konnte abschließend nicht mehr heute abend erörtert werden, weil die Antragstellerin und auch offensichtlich die Anhörungsbehörde und die Genehmigungsbehörde nähere Zahlen zu den einzelnen Lärmereignissen, insbesondere zu der Lärmabfolge, zu der Frage weiche Maschinen landen etc., keine erschöpfenden Auskünfte gegeben haben und insoweit die Grundlagen für das medizinische Gutachten nicht umfassend vorgelegen haben, jedenfalls hat die Antragstellerin und auch die Genehmigungsbehörde entsprechende Nachfragen vereitelt.
Auskünfte wurden nicht gegeben.

Kleinich, 31. März 1993
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Der Vorstand

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