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Presseerklärung vom 18. Mai 1993

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ERÖRTERUNGSTERMIN NACH HEFTIGEN TUMULTEN ABGEBROCHEN

Die Bürgerinittiativen, anerkannten Umwelt- Naturschutzverbände und eine große Zahl von Einzeleinwändern haben am heutigen Nachmittag den Erörterungstermin verlassen, nachdem von ihrem medizinischen Sachbeistand Herrn Dr. med. Trarbach eine Erklärung der Landesärztekammer verlesen worden war, in der die Forderung nach einem unabhängigen lärmmedizinischen Gutachten erhoben wurde.

Die Landesärztekammer hat sich mit dieser Forderung sehr deutlich gegen das Gefälligkeitsgutachten von Herrn Professor Jansen gestellt und damit den Anspruch der Einwender aus ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ( Art.2 Abe.2 Satz 1 Grundgesetz) deutlich unterstrichen. Die Einwender haben daraufhin den Antrag der Landenärztekammer ausdrücklich unterstützt und ein unabhängigen Gutachten beantragt. Als diesem Antrag nicht stattgegeben worden war, sind die Einwender ausgezogen.

Der Erörterungstermin hat sich damit für die Einwender als eine rechtsstaatliche Farce erwiesen, weil alle konkreten Fragen, die auch zu anderen Themenbereichen gestellt wurden, nicht beantwortet worden sind. Noch am frühen Nachmittag war die Frage der sogenannten Mitbenutzung des Flugplatzes erörtert worden. Dabei stellte sich heraus, daß konkrete Hinweise für eine militärische Nutzung des Flughafens durch Bundeswehr und US-Luftwaffe über den 30.9.93 hinaus, nicht vorhanden sind. Nach der pauschalen Behauptung des Antragstellervertreters Herrn Hartmann, er habe Hinweise aus dem NATO-Bereich- , war es bereits zu Tumult-Szenen gekommen, weil der Anwalt. der Antragstellerin jede weitere Frage nach dem Wahrheitsgehalt der Behauptung, daß militärische Nutzung noch später statt finden wird, unterbunden hat. Die Antragstellerin hat auch in diesem Punkt ihrer Aufklärungepflicht nicht Genüge getan.

Am Vormittag wer sehr sorgfältig von seiten der Einwender noch einmal der Versuch unternommen worden zu erfahren, welche Flugbewegungen sich tatsächlich auf dem Flughafen zu welchen Tages- oder Nachtzeiten abspielen werden. Auch hier mußten die Einwender feststellen, daß die Boykottstrategle der Antragetellerin, überhaupt keine Informationen herauszugeben, weiter fortgesetzt wurde. Nachdem sich ein - wie die Bürger dies zu Recht empfunden haben - "abgekartetes Spiel" zwischen Ministerium und Flughafenbetreiberin herausgestellt hatte, bestand kein Anlass mehr für die Bürgerinitiativen und Einwender an dem Erörterungstermin als Staffage teilzunehmen. Die notwendigen Planfeststellungsverfahren und das Raumordnungsverfahren sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung werden durchzuführen sein.

Der Rechtsanwalt der Betroffenen Klaus Kall erklärte, daß gegen eine eventuelle Genehmigung geklagt werde und daß er gute Erfolgsaussichten, spätestens beim Bundenverwaltungsgericht sähe. Neben dem juristischen Himmelfahrtskommando hat sich das Genehmigungsverfahren zunehmend auch zu einer wirtschaftlichen Pleite entwickelt. Nachdem der Nachtpoststern gestorben war, sind nunmehr die entsprechenden Zusagen, die der Deutschen Lufthanna gegeben worden sollten (4000 m Startbahn und 24-Stundenbetrieb) nicht einzuhalten. Das juristische Himmeifahrtskommando endet somit auch in einer wirtschaftlichen Pleite. Die wirtschaftliche Inkompetenz der Landesregierung und insbesondere des Ministerpräsidenten Scharping in dieser Sache ist besonders deutlich, weil der Hunsrück eine positve wirtschaftliche Entwicklung verdient hat und sich keine weitere Pleite hinzugesellen darf.

Kleinich, 18. Mai 1993
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Der Vorstand

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