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Presseerklärung Nr. 09/99 vom 16. September 1999
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Sonntags- und Mittagsruhe ist jetzt heilig

Dieses Versprechen von dem Flugplatz-Hahn-Geschäftsführer, Herrn Jörg Berres stand so am 08. April 1997 in der Hunsrücker Zeitung. Jeder glaubte, daß er in Zukunft zumindest sonntags nicht mehr durch den Lärm von Schulungsbetrieb belästigt würde. Die damals erteilte Änderungsgenehmigung sollte laut Herrn Berres in den besonders schutzwürdigen Zeiten die Bürger im Flughafenumland wirkungsvoll und nachhaltig vor Lärm schützen.

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LTU fliegt Platzrunden (trotz erhöhter Ozonwerte)
Lärmgestreßte Anwohner fühlen sich terrorisiert

Wer wegen der erhöhten Ozonwerte umweltfreundlich sein Auto oder Motorrad in der Garage ließ, zu Hause blieb und den Sonntag, den 12. September 1999 im Garten, auf dem Balkon oder bei einem Spaziergang verbrachte, wurde durch den Fluglärm einer einzelnen, immer wieder rundfliegenden LTU-Boeing in seiner von Berres garantierten Sonntagsruhe erheblich gestört.

Die bekannte deutsche Fluggesellschaft LTU aus Düsseldorf gilt ohnehin bei der Bevölkerung in den Anliegergemeinden des Flugplatzes Hahn wegen ihres oft stundenlangen, nervenden Platzrundenbetriebs während der Woche als besonders rücksichtslos. Mit den Start- und Landeübungen am angeblich "heiligen" Sonntag setzte sich die LTU jetzt eine unrühmliche Krone auf.

Am Sonntag, den 12. September 1999 kreisten Piloten in einer Boeing 767 der LTU zwischen 16:00 Uhr und 19:00 im 3 Minutentakt über die Dörfer rund um den Flugplatz Hahn und übten zum x-ten Mal das Starten und Landen auf dem von ihnen ansonsten nicht angeflogenen Flughafen im Hunsrück.

Flughafen behauptet:
LTU- Flüge sind rechtmäßig, da gewerblicher Verkehr

Im krassen Gegensatz dazu hatten die Manager des Flugplatzes Hahn im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht zum strittigen Begriff des "gewerblichen Verkehres" durch ihre Anwälte erklären lassen:

"... Trainingsflüge von Lufthansa, L T U, Aero Lloyd, Deutsche BA usw. .. keine gewerblichen, sondern eindeutig nicht gewerbliche Schulungsflüge. "

Wurden die Richter etwa bewußt getäuscht?

Die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn wird den nach ihrem Verständnis erneuten schwerwiegenden Verstoß gegen die Genehmigung dem Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde mitteilen.
Wir sind gespannt, inwieweit das Wirtschaftsministerium zu den damaligen Aussagen ihrer Beamten vor dem Oberverwaltungsgericht steht. Schließlich haben diese den Richtern die ersonnenen Flugverbote an Samstagen und Sonntagen für Lufthansa, Aero Lloyd und LTU als hochwirksames Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor Platzrundenflügen angepriesen.

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