Unter der Überschrift: Jet-Beinah-Kollission : " Quatsch" zitierte die Hunsrücker Zeitung am 24.9.1996 aus einer Presseerklärung der Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn. Anlaß zu dieser Presseerklärung war eine gefährliche Begegnung im Luftraum am Ortsrand von Altlay zwischen einem zivilen und einem militärischen Jet.
In dem Presseartikel hieß es dazu seitens der Betreibergesellschaft wörtlich : Ein Vorfall wie der oben angesprochene über Altlay habe am 16.9. nicht stattgefunden.
"Es herrschten ausgezeichnete Sichtverhältnisse. Die beiden Geschäftsreisejets in der Platzrunde hatten keine Militärjet-Begegnung , unsere Fluglotsen haben nichts bemerkt und es wurde auch bei Würrich kein Lärm-Ereignis aufgezeichnet, wie es bei einer solchen Jet-Reaktion unausweichlich gewesen wäre."
Das zu diesem Vorfall befragte Luftwaffenamt in Köln teilte hierzu unter dem Aktenzeichen AZ 56-10-30(3905/96) wörtlich mit :
"Der Flug beider Luftfahrzeuge (Anm.: gemeint ist einer der Geschäftsreisejets und der Militärjet) erfolgte nach Sichtflugregeln. Beide Luftfahrzeugführer haben rechtzeitig das jeweils andere Luftfahrzeug erkannt und entsprechende Ausweichmanöver durchgeführt. Beim Flug nach Sichtflugregeln obliegt es dem Ermessen der Luftfahrzeugführer, wie dicht sie aneinander vorbeifliegen bzw. die Flugbahn des anderen Luftfahrzeuges kreuzen.
Keine Frage also, der beschriebene Vorfall hatte stattgefunden und zwar innerhalb der Kontrollzone des Flughafens (in der die Gemeinde Altlay liegt), innerhalb derer , wie die Flughafenleitung ausdrücklich betonte, alle Flugbewegungen von den Lotsen des Flughafens koordiniert und kontrolliert werden. Und natürlich war dieser Vorfall nicht gefährlich, wie das Luftwaffenamt ausdrücklich betonte. Aber das hatten wir auch nicht anders erwartet.
Bleiben peinliche Fragen an die Verantwortlichen von Hahn :