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Presseerklärung Nr. 04/99 vom 05. April 1999
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Flughafen Hahn GmbH, Ableger des Frankfurter Flughafens, nimmt Luftterror gegen die Zivilbevölkerung wieder auf!

Die am Flughafen Frankfurt sich so fortschrittlich und bevölkerungsnah gebende Flughafen Aktiengesellschaft (FAG) zeigt am Flugplatz Hahn ihr wahres Gesicht.
Vermeidet sie aufgrund des Druckes der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet und der hervorragenden Arbeit der Kommission zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm am Flughafen Frankfurt jede Provokation, so geht sie offensichtlich am Flugplatz Hahn davon aus, daß sie sich hier alles erlauben kann. Nur so kann sich die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn die Wiederaufnahme des besonders nervenden Platzrundenbetriebs und die damit verbundenen groben Verstöße gegen die Genehmigung bzw. gemachte Schutzzusagen erklären.

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Luftrowdys und Luftrüpel machen was sie wollen!
Fluglärmkommission sieht tatenlos zu!

Wurde 1997 und 1998 die Empfehlung der Fluglärmkommission, daß aus Lärmschutzgründen immer nur ein Flugzeug in der Platzrunde sein und diese Maschine immer abwechselnd einmal über die linke und einmal über die rechte Seite drehen soll, beachtet, so sehen sich die neuen Herren aus Frankfurt, allen voran der FAG-Statthalter Jörg Schumacher, nicht mehr an diese Vereinbarungen gebunden. Im Stile von Kolonialherren lassen sie es aus blankem Eigennutz zu, daß Luftrowdys und Luftrüpel von Billigfluglinien wie der AeroLloyd die Anwohner des Flughafens Hahn massivstem Psychoterror durch Überflüge im Tiefflugstil und das im Minutentakt aussetzen. Hauptsache, es gibt wieder ein paar Starts und Landungen für die Statistik und die nächste Erfolgssondermeldung aus dem Flugplatzhauptquartier.

Angepriesene Schutzauflagen.
Schön, wenn sie eingehalten würden!

Selbst die Flughafengenehmigung scheint für die "feine Herre aus Frankfurt" nicht zu gelten. Nach dem Motto, die Hunsrücker trauen sich sowieso nicht den Mund gegen die große FAG aufzumachen, setzen sie sich rücksichtlos über die Bestimmung, samstags ab 13.00 Uhr keinen Platzrundenbetrieb durchzuführen, hinweg. Gerade diese Schutzbestimmung wurde erst durch die Einflußnahme des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz in die Änderungsgenehmigung vom 21. März 1997 aufgenommen und seinerzeit von Jörg Berres, Statthalter des Mainzer Wirtschaftsministers, als besonders fortschrittlich und rücksichtsvoll gegenüber der Bevölkerung, in der Öffentlichkeit gepriesen.

Neue Geschäftsführer, alte Sprüche!

Dies beweist einmal mehr, daß die Geschäftsführer, heißen sie nun Waltzinger, Hartmann, Hecklau, Wagner, Schumacher oder Berres in Wirklichkeit nichts anderes als jederzeit austauschbare Sprücheklopfer sind. Seit nunmehr 8 Jahren wird der Bevölkerung permanent der Aufschwung auf dem Hahn mit Ankündigungen von Flügen in alle Himmelsrichtungen, zu allen möglichen Zielen, mit gewaltigen Tonnagen und zu erwartenden Passagierzahlen vorgegaukelt.

Tatsächlich sind wir heute genau so weit wie vor 8 Jahren. Hin und wieder Mallorcaflüge, ab und zu mal etwas Fracht (vorzugsweise nachts, mit veraltetem Fluggerät, Low-Cost/High-Noise-Gesellschaften aus der GUS und dem nahen Osten), ansonsten Platzrundenflüge in Hülle und Fülle und die Freizeit- und Hobbyflieger zum Frisieren der Statistik.

Die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn fühlt sich bei ihrem vernichtenden Urteil durch den Landesrechnungshof bestätigt, der nach eingehender Analyse der ungeschminkten Fakten, die fehlende wirtschaftliche Perspektive des Flugplatzes Hahn trotz der exorbitanten Subventionen anprangert.

Wann lernen Politiker endlich einmal wie wirtschaftlicher Erfolg definiert ist?

Was muß eigentlich noch passieren, bis die "Wirtschaftsfachleute" auf dem Flugplatz Hahn und die Politiker und Beamten in Mainz begreifen, daß der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens sich nicht nach der Höhe der ausgegebenen Steuergeldern berechnet, sondern nach dem erwirtschafteten Gewinn.

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