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Presseerklärung Nr. 05/95 vom 13. September 1995
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40 - Millionen DM-Geschenk für Wayss & Freytag

Die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn erhebt erneut schwere Vorwürfe gegen Wirtschaftsminister Brüderle (FDP).

Wert des Flughafens: 76,8 Millionen DM

Unter Rechtfertigungsdruck durch die Veröffentlichung der Verträge um den Verkauf des Flughafens Hahn, hat der Geschäftsführer der Flughafen-Hahn-Gesellschaft und Statthalter von Minister Brüderle auf dem Hahn, Jörg Berres, den tatsächlichen Wert des Flughafens mit 76,8 Millionen Mark beziffert.

Differenzbetrag zum Kaufpreis: 40 Millionen DM

Dieser Betrag tauchte bisher nicht in der Öffentlichkeit auf. Der gewaltige Differenzbetrag von 40 Millionen zum vertraglich taxierten Kaufpreis von 36,8 Millionen war wohl Minister Brüderle zu hoch, um ihn der Öffentlichkeit und dem Bundestag preis zu geben. Als Gegenleistung für dieses neuerliche Geschenk an den Multi wird lediglich erwartet, daß Wayss & Freitag irgendwann einmal, wenn es das Nutzungskonzept erfordert und das Engagement wider Erwarten über einen längeren Zeitraum andauert die ca. 80 Flugzeugbunker abreißt.

Wayss & Freytag: Erträge sofort, Gegenleistung vielleicht irgendwann einmal

Das macht pro Bunker vom Steuerzahler vorausfinanzierte 500.000 DM Dies hat zur Folge, daß Wayss & Freytag nach alter Tradition der Hahn-Verträge (siehe Presseerklärung vom 31.08.1995) die Erträge sofort einstreicht, die Gegenleistungen hingegen sind, wem überhaupt irgendwann einmal zu erbringen.

Kaufpreisreduzierung nicht im Vertrag

Entlarvend ist, daß über die Kaufpreisreduzierung von 40 Millionen DM immerhin mehr als das Doppelte des Kaufpreises selbst, nichts im Kaufvertrag zu finden ist also auch keine Abmachungen, wie und wann Wayss & Freytag die behauptete Gegenleistung zu erbringen hat.

Die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn fordert daher Wirtschaftsminister Brüderle auf, öffentlich zu erklären,

n der Genehmigung zur zivilen Mitbenutzung des Militärflugplatzes Hahn vom 14. Juli 1993 wird vom Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz noch behauptet, daß das Flugplatzgelände eine komplette fliegerische Infrastruktur aufweist, die den internationalen Standards der Zivilluftfahrt entspricht.

In einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zum Kaufvertrag ist jedoch festgehalten, daß die gesamte Infrastruktur des Flugplatzes Hahn ausschließlich auf Militärflugverkehr zugeschnitten ist. Danach ist eine überaus umfangreiche Umrüstung der Infrastruktur auf die zivilen Erfordernisse notwendig.

Die vorgesehenen und vorab durch die Minderung des Liegenschaftswertes um 40 Millionen öffentlich finanzierten Abrißmaßnahmen und die damit verbundenen anschließenden Baumaßnahmen bestätigen dies. Damit verändert sich jedoch das "Gesicht des Flughafens" wesentlich. Der Tatbestand einer wesentlichen Änderung im Sinne des § 8 Luftverkehrsgesetzes LuftVG)wird somit erfüllt.

Planfeststellungsverfahren jetzt erforderlich?

Die Folge ist, daß vor einer weiteren fl&iegerischen Nutzung des Flugplatzes Hahn ein überaus zeitaufwendiges Planfeststellungsverfahren samt Raumordnungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muß.

Gericht muß Sachverhalt prüfen

Also genau das, was Minister Brüderle mit allen Mitteln verhindern wollte. Die nunmehr vom Bundesministerium der Finanzen zugegebenen und durch die Minderung des Kaufpreises um die angenommenen Abrißkosten belegte Notwendigkeit der wesentlichen Änderung der Flughafeninfrastruktur, bestätigt die Einschätzungen der Bürgerinitiative. Letztendlich wird sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz und ggf. das Bundesverwaltungsgericht in Berlin in den anhängigen Klagen gegen die Genehmigung nach § 6 LuftVG mit diesem Sachverhalt auseinandersetzen.

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