Presseerklärung Nr. 3/2006 vom 02. April 2006
zur mündlichen Verhandlung am 04.04.2006 am Oberverwaltungsgericht Koblenz zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß zur Startbahnverlängerung Flugplatz Hahn
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Am 04.04.2006 wird über die von der Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e. V. unterstützte Privatklage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Startbahnverlängerung Flugplatz Hahn vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz verhandelt.

  1. Der Kläger zweifelt die Planrechtfertigung zur Startbahnverlängerung und den zur Lärmberechnung zugrunde gelegten Flugzeugmix an. Schon heute fliegen bspw. mehr große und schwere Flugzeuge, als die Gutachter der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH für das Jahr 2015 prognostiziert haben. Außerdem sind die gesamten neuerdings stattfindenden "zivilen" Truppen- und Materialtransporte für die US-Truppen im Irak und die Materialflüge für die ISAF-Truppen in Zentralasien nirgendwo in den Gutachten enthalten. Gerade bei diesen Flügen kommt aber fast ausschließlich veraltetes und überlautes Fluggerät wie die Ilyushin IL 76, Antonov 124 oder Douglas DC 10 zum Einsatz. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Gebiete, in denen Lärmschutz gewährt werden muß.


  2. Der Kläger wendet sich gegen die Startbahnverlängerung, da bspw. im Masterplan zur Entwicklung der Flughafeninfrastrukur zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb" des Bundesministeriums für Verkehr" festgestellt wurde, dass der Ausbau des Flughafen Frankfurt-Hahn nicht erforderlich ist. Der Flugplatz Hahn ist so überflüssig, dass er in diesem Entwicklungsplan noch nicht einmal vorkommt. Und dies, obwohl er nach den Hahner Gutachten zum zweitgrößten Frachtflughafen Deutschlands wachsen wird. Außerdem hat der Kläger aufgezeigt, dass durch eine intelligente Kooperation mit Frankfurt - Main und eine optimierte Ausnutzung der vorhandenen Start- und Landebahnsysteme an beiden Standorten die Startbahnverlängerung am Hahn überflüssig ist.


  3. Fehlerhafte und übertriebene Arbeitsplatzprognosen - mögliche Arbeitsplatzverluste wurden bspw. von der Genehmigungsbehörde nicht hinterfragt- , suggerierte Erfolgsbilanzen aufgrund verdeckter Subventionen, nachgewiesene Gesundheitsstörungen durch gestörten Nachtschlaf insbesondere bei Kindern, ein zu erwartender Wertverlust der Immobilien, der zunehmende Schwerlastverkehr auf der Straße (bis zu 21.100 Kfz, davon 3.800 LKWs pro Tag) und wirtschaftliche Schäden durch fernbleibende Touristen sind weitere gewichtige Argumente gegen den Ausbau der Start- und Landebahn.

Nach Meinung des Klägers und der BI sind die aufgezeigten Fehler so schwerwiegend, dass das Bauvorhaben rechtswidrig ist. Der Plan muss aufgehoben werden.


Weitere Informationen:

BI: Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH frisiert Gutachten zur Vermeidung von Lärmschutzmaßnahmen

BI: Wie verpacke ich Eigeninteresse in nach Gemeinwohl klingende Argumente!
Die merkwürdigen Argumente zur Rechtfertigung der Startbahnverlängerung.


BI: Miserable Standortbedingungen (Höhenlage, Steigung der Bahn, Umgebungstemperatur) machen Startbahnverlängerung notwendig!

BI: Rechentricks zur Erlangung von Nachtfluggenehmigungen