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Presseerklärung Nr. 02/93 vom 07. September 1993
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Abschied vom Rechtsstaat?

Planungsvereinfachungsgesetz: Nachtflughafen Hahn wird zum bundesweiten Testfall für den Versuch, die Bürgerrechte massiv einzuschränken.

Nachdem mehrere Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen die Genehmigung des Zivilflughafens Hahn anhängig sind, versuchen die verantwortlichen Politiker in Bonn und Mainz nun, dieses unsinnige Großprojekt mit verfassungsrechtlich äußerst bedenklichen Methoden durchzusetzen. Am 24. September soll in zweiter Lesung das Planungsvereinfachungsgesetz im Bundesrat verabschiedet werden. Damit sollen "die Planungszeiten für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen" wesentlich verkürzt und insbesondere die Möglichkeit geschaffen werden, ehemalige Militürflughäfen ohne Planfeststellungsverfahren und unter weitestgehendem Ausschluß von Bürgerbeteiligung in Zivilflughüfen umzuwandeln. Was dieses Gesetz zum Skandal macht, ist Artikel 10, der die Übergangsregelungen festlegt:

"Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Plonungsverfahren werden noch den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt. § 36d Abs. 6 Bundesbohngesetz, § 17 2Abs. 6c Bundesfemstraßengesetz, § 19 Abs. 4 Bundeswasserstroßengesetz, § 10 Abs. 8 Luftverkehrsgesetz und § 29 Abs. 8 Personenbeförderungsgesetz in der Fassung dieses Gesetzes sind auch in verwoltungsgerichtlichen Verfahren anzuwenden, bei denen die angefochtene Entscheidung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden ist."

Erstmals in der bundesdeutschen Geschichte der Rechtssprechung wird damit der Versuch unternommen, gezielt rückwirkend politischen Einfluß auf laufende Verfahren zu nehmen, Deswegen wird von den Gegnern des Nachtflughafens Hahn derzeit die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde geprüft.

Auf den Gesetzentwurf scheint die rheinland-pfülzische Landesregierung unter Führung von Ministerpräsident Scharping (SPD) und Wirtschaftsminister Brüderle (FDP) massiv Einfluß genommen zu haben. Letzterer hatte erst im Juli mit seinem Vorschlag für Schlagzeilen gesorgt, als Gegenleistung für die persönliche Unterstützung des Bundeskanzlers und Bundessubventionen von bis zu zehn Millionen Mark, den Nachtflughafen "Helmut-Kohl-Flughafen" zu taufen.

Worum es bei dem Projekt Nachtflughafen Hohn eigentlich geht, hat kürzlich der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Koblenz, Podzun, auf den Punkt gebracht:

"Der Zivilflughafen Hahn hat nicht nur wirtschaftliche, sondern symbolische Bedeutung.
Es geht darum, ob es uns überhaupt noch gelingt, ein solches Großprojekt durchzubringen."