Presseerklärung Nr. 2/2007 vom 14.01.2007
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Stellungnahme zu den Ergebnissen der Sitzung der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge für den Flugplatz Hahn am 10. Januar 2007

Die Sitzung der Fluglärmkommission war wieder einmal enttäuschend:
Sie begann mit dem Hinweis an die BI, Mängel in den Lärmmessberichten zunächst an die offiziellen Stellen (z.B. Leiter der Fluglärmkommission) zu leiten, damit diese die Vorwürfe überprüfen können. Es entstand der Eindruck, dass außer der BI niemand die Lärmmessberichte überprüft, vor allem weil der Hinweis kam, dass die Lärmmessberichte doch mittlerweile sehr umfangreich seien.

Nach Auffassung der BI gehört es zu den Kernaufgaben einer Lärmschutzkommission, die Lärmmessberichte auf Vollständigkeit zu überprüfen. Diese sind die wichtigste Informationsquelle für die Beurteilung der Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm. Wenn hier allen möglichen Flugbewegungen kein Flugzeug zugeordnet ist, wird die Datenbasis entscheidend verfälscht.

Differenzen, wie im folgenden Beispiel, müssen auffallen:
Eine Ilyushin 76 war am 09.10.2006 um 12:51 Uhr in Hahn gelandet. Dieser Landung folgte laut Lärmmessberichten kein Start. Unter dem Datum des 10.10.2006 fanden sich im Zeitraum von 00:29:12 - 00:31:08 Uhr nacheinander an den Lärmmessstationen Hahn, Hirschfeld und Oberkleinich Lärmereignisse von 73,5 dB(A), 92,1 dB(A) und 90;3 DB(A), typische Lärmwerte, wie sie beim Start einer Ilyushin IL 76 gemessen werden.

Von offizieller Seite wurde in der Sitzung mitgeteilt, dass der fragliche Start der Ilyushin IL 76 am 10.10.2006 um 18:14 Uhr stattgefunden hat. In den Lärmmessberichten findet sich tatsächlich für 18:14 Uhr ein Wert von 66,2 dB(A) für die Station Hahn, um 18:15 Uhr ein Wert von 94,1 dB(A) für Hirschfeld und um 18:15:57 von 88,9 dB(A) für Oberkleinich.

Daraus ergeben sich zwangsläufig folgende Fragen:

  1. Warum ist der Flugbewegung am 10.10.2006 um 18:15 Uhr nicht schon in den Lärmmessberichten der Flugzeugtyp Ilyushin 76 zugeordnet?
  2. Welcher Flugzeugtyp ist am 10.10.2006 um 00:29:12 in Hahn gestartet und hat sowohl in Hirschfeld und in Oberkleinich zu nachtschlafender Zeit mit über 90 dB(A) gelärmt?

Zu den Lärmklassifizierungen:
Ähnlich kritisch wie die Mängel in den Lärmmessberichten sind die in der Sitzung von offizieller Seite gemachten Ausführungen zu den Lärmklassifizierungen von Flugzeugen des Typs Antonov An 124 und Douglas DC 10 zu sehen.

Zur Antonov 124:
Laut Aussage verfügen die Antonov An 124 über ein Lärmzertifikat nach Kapitel 3.
Nach Informationen der BI gibt es tatsächlich An 124, die über eine solche Zertifizierung verfügen. Es handelt sich dabei jedoch nur um einige wenige Maschinen, die vor Jahren mit moderneren und weniger lauten Rolls-Royce-Triebwerken des Typs RB211-524G umgerüstet wurden.
Mit der Antonov 124 fliegen überwiegend russische und ukrainische Fluggesellschaften den Hahn an. Ob diese Fluggesellschaften auf Rolls-Royce-Triebwerke umgerüstet haben, darf angesichts der gerade beim Start gemessenen Lärmwerte ( am 02.09.06 um 20:07 Uhr, 93,3 dB(A), am 04.09.06 um 21:11 Uhr, 92,7 dB(A) und 21.09.06 um 16:52 Uhr, 94,0 dB(A9 )) und insbesondere wegen der Rauchschleppen, die diese Maschinen beim Start hinter sich herziehen, bezweifelt werden.

Zur Douglas DC 10:
Im Zusammenhang mit der Forderung der BI nach Einführung der Bonusliste am Hahn, wurde mitgeteilt, dass der Flugzeugtyp Douglas DC 10-30 auf der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr steht und damit die Nachtflüge von Omni Air (eingesetzt für "zivile" amerikanische Truppentransporte in und aus dem Irak) auch bei einer Einführung der Bonusliste weiterhin möglich seien.
Verschwiegen wurde aber, dass die russische Aeroflot Cargo über Flugzeuge vom Typ Douglas DC 10-40 bspw. mit den Registrierungen VP-BDF und VP-BDH verfügt und auch nachts am Flugplatz Hahn einsetzt. Die Douglas DC 10-40 steht für den Anflug, gerade wegen der dabei verursachten hohen Lärmwerte, nicht auf der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr.
Nach unseren Informationen scheiterten die Verhandlungen des Köln-Bonner Flughafens mit der russischen Aeroflot über die Verlagerung der kompletten Aeroflot-Aktivitäten vom Hahn zum Kölner Flughafen genau an diesem Problem. Der renommierte Köln-Bonner Flughafen hat im Gegensatz zum Flugplatz Hahn die Bonusliste eingeführt. Aus diesem Grund hätte Aeroflot mit ihren Maschinen in Köln-Bonn nicht landen dürfen.

Zur Einführung der Bonusliste am Flugplatz Hahn:
Für die BI völlig unverständlich war die Aussage der Lärmschutzkommission, dass, bevor diese der Flughafenleitung empfiehlt, eine Bonusliste einzuführen, man zunächst eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vornehmen müsse. Es müssten Lärm und Wirtschaftlichkeit zugleich betrachtet werden.
Da diese Aussage, außer vom Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, unwidersprochen hingenommen wurde, fragt sich die BI: wen schützt die Fluglärmkommission eigentlich - den Flugplatz und den Fluglärm oder die Bevölkerung?

Fazit:
Die BI wird weiterhin die Lärmmessberichte auswerten und veröffentlichen.
Sie wird im Zusammenhang mit der angeblichen Umrüstung aller am Hahn eingesetz-ten Antonov 124 und wegen der Sondergenehmigung der besonders lärmintensiven Ilyushin 76 die Recherche aufnehmen und hierzu u.a. das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig um Auskunft bitten.