Presseerklärung Nr. 2/2005 vom 16. Dezember 2005
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Presseerklärung der Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn zur Ankündigung des Geschäftsführers der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, Jörg Schumacher, dass auf dem Hahn eine Frachtfluggesellschaft investieren möchte

  1. British Airways Cargo, Air New Zealand Cargo, Royal Jordanien Air Cargo und Iran Aircargo fliegen nicht mehr vom Flugplatz Hahn.
  2. Versorgungsflüge für die deutschen und amerikanischen Soldaten in Afghanistan und Zentralasien (Turkmenistan, Usbekistan, Pakistan) füllen Lücke.

Die vom Geschäftsführer der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, Herrn Jörg Schumacher, verbreitete Euphorie bezüglich der Entwicklung des Frachtflugverkehrs am Flugplatz Hahn kann die BI gegen den Nachtflughafen Hahn nicht nachvollziehen. Zur Wintersaison haben die ehemaligen Vorzeigefluggesellschaften British Airways Cargo, Air New Zealand Cargo, Royal Jordanien Aircargo und Iran Aircargo, dem Flugplatz Hahn den Rücken gekehrt. Während die jeweilige Ansiedlung mit Riesenrummel gefeiert wurde, wurde der Weggang diese Gesellschaften still geschwiegen.

British Airways Cargo fliegt jetzt wieder ab Frankfurt bzw. Köln-Bonn. Air New Zealand Cargo fliegt ab Frankfurt. Royal Jordanien Aircargo hat ihren Flugbetrieb nach Maastricht verlagert, Iran Aircargo nach Luxemburg.

Noch nicht abwandern kann die russische Aeroflot. Deren DC 10-40 darf auf anderen deutschen Flughäfen wegen der Bonuslistenregelung nachts nicht landen. Wenn Aeroflot im nächsten Jahr auf die MD 11 wechselt, besteht diese Restriktion nicht mehr. Deren Cargoagent für Deutschland ist inzwischen auf dem Flughafen Leipzig-Halle ansässig.

siehe Bonusliste des Bundesministerium für Verkehr

Es wird immer deutlicher, dass der Flugplatz Hahn, aufgrund seiner geographischen Lage, weitab von Nachfrageschwerpunkten, im Frachtgeschäft nur von Nischen - Carriern und Fluggesellschaften mit veraltetem Fluggerät angeflogen wird.

Genau in dieses Bild paßt auch die verstärkte Nutzung des Flugplatz Hahn für Versorgungsflüge für die ISAF-Soldaten und amerikanischen Truppen in Afghanistan und Zentralasien. Hierbei kommt fast ausschließlich völlig veraltetes und überlautes Fluggerät wie die Ilyushin IL 76, die Antonov 124 und Jumbo-Jets der Uraltserie zum Einsatz.

Warum diese Flüge nicht wie bisher über Militärflughäfen wie Geilenkirchen, Ramstein, Spangdahlem und den militärischen Teil des Flughafens Köln-Bonn abgewickelt werden, ist noch zu klären. Ob die dabei über den Hahn transportierten Waffen, die Munition und Panzerfahrzeuge die Luftfrachtstatistik des Hahn schönen, ist ebenfalls unklar.

Für die BI gegen den Nachtflughafen Hahn besteht der Verdacht, dass durch die Verlagerung dieser Flüge auf den Flugplatz Hahn, diesem Start- und Landegebühren aus öffentlichen Haushalten zufließen. Schließlich ist davon auszugehen, dass für Versorgungsflüge des Militär auf Militärflughäfen weder Start- noch Landegebühren anfallen.

Herrn Schumacher ist zu raten, gegenüber den Medien nicht allzu große Euphorie, insbesondere zu Arbeitsplätzen zu verbreiten. So werden Hoffnungen in der Bevölkerung geweckt. Allzu oft haben sich die Ankündigungen des Herrn Schumacher als völlig überzogen, wenn nicht sogar als reine Propaganda, herausgestellt..

Gerade wie das Beispiel British Airways Cargo gezeigt hat, ist von den im September 2004 großartig angekündigten Arbeitsplätzen nicht ein einziger Arbeitsplatz geschaffen worden.

(Siehe Jubelarie in der Hunsrücker Zeitung vom 10. September 2004)

Selbst die wenigen durch den Frachtflugverkehr tatsächlich geschaffenen Arbeitsplätze gehören, wie es der SWR jetzt aufgedeckt hat, überwiegend in den Bereich "Hire and Fire" bzw. "Billigstlohnsektor" mit widrigen Arbeitsbedingungen, mit Stundenlöhnen, wie zu hören ist, von bspw. 4,80 €, 5,60 € und 7,00 € die Stunde.

(Siehe Bericht des SWR vom 01. Dezember 2005)