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Presseerklärung vom 01. April 1993

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Dritter Erörterungstag zur Erörterung des Flughafens Hahn

Als "skandalös" bezeichneten die Rechtsanwälte der Bürgerinitiative, und betroffenen Bürger, Rechtsanwalt Klaus Kall und Rechtsanwalt Voigt den Abbruch des heutigen Erörterungstermins durch die Bezirksregierung Koblenz.

Am Vormittag war zunächst eine sehr sachlich verlaufene Debatte über die Fragen der Wirtschaftlichkeit des Flughafens.

Man war zu dem Ergebnis gelangt, daß wirtschaftliche Gründe gegen den Flughafen sprechen, daß er mehr Arbeitsplätze u.a. im Frerndenverkehrsgewerhe und anderen einheimischen Industrien zerstört, als er neue Arbeitsplätze schafft.

Von Rechtsanwalt Kall wurde noch einmal aus Nordrhein-Westfalen das Beispiel der Umnutzung des ehemals britischen Militär-Flugplatzes Wildenrath in die Diskussion eingeführt, auf dem nunmehr der Westdeutsche Rundfunk Interesse gezeigt hat, einen Studiokomplex mit ca 3000 Arbeitsplätzen zu betreiben.

Diese Zahl von 3000 Arbeitsplätzen wurde in der Debatte in Beziehung gesetzt, zu den erwarteten ca. 100 bis 200 Arbeitsplätzen der Flughafen- Hahn-Gesellschaft. Es stellte sich heraus daß wesentlich arbeitsplatzintensivere Varianten zur Verfügung stehen als die Nutzung als Flugplatz.

Die obere Wasserbehörde der Bezirksregierung Koblenz hatte im weiteren Vormittag, durch Herrn leitenden Regierungsdirektor Grunenberg deutlich gemacht, daß sowohl Sanierungsbedarf für die Entwässerungseinrichtungen besteht, als auch die Entwässerungseinrichtungen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Herr Grunenberg und sein zuständiger technischer Beamter machten deutlich, daß mindestens ein Sanierungsaufwand von 45 Millionen DM allein für die Entwässerung notwendig seien.

Außen vor blieb in diesem Zusammenhang die Altlastenproblernatik, die die Verseuchung des Geländes mit den verschiedensten Kohlenwasserstoffverbindungen betrifft. Bezüglich der Altlastenproblematik sind Gefährdungsabschätzungen in Auftrag gegeben worden. Zwischenergebnisse zeigen, daß eine weiträumige Kontamination des Geländes befürchtet werden muß und zum großen Teil auch schon festgestellt worden ist. Das hier ein Sanierungsaufwand von mehreren 100 Millionen DM der Betreibergesellschaft ins Haus steht, konnte nicht abschließend erörtert werden, weil zu diesem Tagesordnungspunkt eine Diskussion von Seiten der Bezirksregierung vereitelt wurde.

Herr Regierungsdirektor Grunenherg machte deutlich, daß die Entwässerung nicht gesichert ist und, daß er aus der Sicht der oberen Wasserbehörde auch die entsprechende wasserrechtliche Einleitungsgenehmigung zur Zeit jedenfalls nicht erteilen könne.

Nach dem ca. 2 1/2 Stunden in sehr sachlicher Art und Weise erörtert worden war, hat die Bezirksregierung den Erörterungstermin um kurz nach Zwölf abgebrochen, obwohl noch eine Vielzahl von Wortmeldungen zu wichtigen Tagesordnungspunkten vorlagen. Obwohl die Rechtsanwälte der Bürgerinitiative, Einwender und betroffenen Gewerbebetriebe ganz energisch darauf hinwiesen, daß insbesondere die grundrechtsrelevanten Punkte (Fluglärm) und die entsprechenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die Betriebe des Beherbergungsgewerbe noch nicht erörtert worden sind und die entsprechenden Einwender auch noch gar nicht zu Worte gekommen sind.

Nach den 2 1/2 Tagen des Erörterungstermins wurde offenkundig "auf Weisung" des im Saale weilenden Herrn Dr. Kuchenbecker, von der etwas hilflos wirkenden Bezirksregierung Koblenz, der Erörterungstermin abgebrochen.

Es haben sich ca. 60 Einwender noch zu Wort gemeldet, sie standen auf der Rednnerliste, es wurden einfach die Mikrofone abgeschaltet und der Erörterungstermin für "geschlossen erklärt".

Rechtsawalt Kall machte deutlich, daß die Bürgerinitiativen und Einwender darauf bestehen, daß die Bezirksregierung, die Genehmigungsbhörde und die politisch verantwortliche Landesregierung nun endlich nach Recht und Gesetz handeln müssen, daß sie ein luftverkehrsrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 8 des Luftverkehrsgesetzes einschließlich einer Raumordnung und der entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfung einleiten und durchführen sollen.

In der Diskussion um die nichtgesicherte Entwässerung wurde deutlich, daß eine Betriebsaufnahme des Flughafens ohne die erforderlichen Genehmigungen nicht nur Ordnungswidrigkeitstatbestände im luftverkehrsrechtlichen Sinne provozieren würden und Zweifel an der Zuverläßigkeit des Betreibers wecken würde, sondern auch strafrechtlich wegen Verstosses gegen Normen des Gewässerschutzes nach sich zöge.

Rechtsanwalt Kall machte unmißverständlich deutlich, daß er die Staatsanwaltschaft in einem derartigen Fall einschalten würde und diese selbstverständlich, nicht nur gegen die Betreiberin der Flughafenanlage, sondern auch gegen die Behörden, die ihre Amtspflichten vernachläßigen sollten, einschreiten würde.

Kleinich, 02. April 1993
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Der Vorstand

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