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Presseerklärung Nr. 02/95 vom 15. August 1995
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Am Donnerstag, den 17.08.95 findet die nächste Sitzung der Fluglärmkommission des Flugplatzes Hahn statt.

Die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn fordert die Mitglieder der Fluglärmkommission auf, in dieser Sitzung folgende Forderungen zu beschließen:

  1. Generelles Flugverbot von Strahlflugzeugen in der Platzrunde.
  2. Generelles Flugverbot an den Wochenenden und Feiertagen sowie in Abendstunden im Bereich der Hobby-, Sport- und Freizeitfliegerei sowie im Rundflug- und Schulungsverkehr auf dem Flugplatz Hahn
  3. Beschränkung der allgemeinen Luftfahrt auf Fluggeräte, die den erhöhten Lärmschutzvorschriften genügen (Porschemotor, Abgasschalldämpfer, Mehrblattpropeller)
  4. Verbot von militärischem Platzrundenbetrieb (Awacs, Hercules C 130)

Begründung dieser Forderungen:

Der Flugverkehr mit Propellermaschinen, vor allem im Bereich der Hobby-, Sport- und Freizeitfliegerei sowie der diesem Bereich zuzuordnende Schulflugbetrieb (allgemeine Luftfahrt) wird von den Menschen in der Umgebung des Flugplatz Hahn als immer belastender empfunden. Dies zeigt sich in den stärker werdenden Protesten der von dem Flugplatz Hahn belasteten und belästigten Hunsrücker Bürgerinnen und Bürger mehr als deutlich.

Diese sind nicht länger bereit, widerspruchs- und tatenlos zuzusehen, wie eine kleine Gruppe von rücksichtslosen Flugfanatikern durch ihr umweltfeindliches Hobby die Lebens- und Wohnqualität in den Gemeinden um den Flugplatz Hahn und darüber hinaus zerstören.

Samstag, Sonntag, Feiertag, Abendstunden
Hochbetrieb in der Luft

Als besonders störend wird es empfunden, daß sich die Hobby-, Sport- und Freizeitfliegerei und Schulflugbetrieb (allgemeine Luftfahrt) vor allem in den Zeiten abspielt, in denen die Menschen besonders der Ruhe und Erholung bedürfen, nämlich in den Abendstunden und an Wochenenden sowie an Feiertagen.

Mehr noch als der Flugbetrieb, der der Allgemeinen Luftfahrt zuzuordnen ist, wird der zunehmende "gewerbliche Flugverkehr" zur Ausbildung, Einweisung, zum Vertrautmachen oder zur Inübunghaltung von Luftfahrzeugführern (gewerbliche Luftfahrt) als unzumutbare Belästigung empfunden.

In erheblichem Umfang trägt hierzu bei, daß auch diese Flüge überwiegend am Wochenende durchgeführt werden. Belästigt werden auch überwiegend Ortschaften, die nach den Planungen und Gutachten nicht überflogen werden sollten und demzufolge auch nicht für Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. In Spitzenzeiten hat die Bevölkerung dieser Ortschaften bis zu 100 Überflüge täglich zu erdulden.

Platzrunden bringen keine Arbeitsplätze

class="block"Weder die Fluglärmkommission noch die Genehmigungsbehörde, am wenigsten die betroffenen Bürger um den Flugplatz Hahn konnten einschätzen, daß aufgrund des wirtschaftlichen Desasters auf dem Flugplatz die Betreibergesellschaft ihre letzte Rettung im Anwerben von Trainingsplatzrunden diverser Fluggesellschaften sieht.
Zwar führt dieser ausufernde Platzrundenbetrieb von strahlgetriebenen Flugzeugen zu keiner wirtschaftlichen Belebung auf dem Hahn und auch nicht auf dem Hunsrück, bringt keinerlei Arbeitsplätze und keinerlei Kaufkraftausgleich, doch für die Flugbewegungsstatistik scheint diese Art von fliegerischer Nutzung geradezu ideal.

Überflüge im 3 - Minuten Takt

Für die betroffene Bevölkerung bedeutet dies aber, an vielen Tagen in der Woche Überflüge von Verkehrsflugzeugen aller Größen im 3 - 5-Minuten-Takt und zwar in einer Höhe, daß man beinahe die Augenfarbe des Piloten erkennen kann.

Sollte der Flugplatz Hahn zu einer wirtschaftlichen Perspektive für den Hunsrück werden, und wird dann letzten Ende auch von der Fluglärmkommission die zu erwartende Lärm- und Abgasbelastung der Menschen als gerechtfertigt und ertragbar eingestuft, so tragen im Platzrundenbetrieb erzielte Flugbewegungen nur zu einer Verschlechterung der Lebensqualität um den Flugplatz bei.

Wirtschaftliche Gründe können dafür nicht mehr herhalten, geschweige denn das so gerechtfertigte Verlangen, die Bevölkerung habe diese Belastungen zu ertragen.

Von daher dürfte es der Fluglärmkommission und besonders den Orts- und Verbandsgemeindebürgermeistern leicht fallen, ein Verbot dieses wirtschaftlich unsinnigen und ökologisch katastrophalen Platzrundenbetriebes zu beschließen.

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