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Presseerklärung vom 01. April 1993

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Am heutigen 1.April 1993 wurden die wirtschaftlichen Grundlagen des Flughafens erörtert. Es wurde dabei festgestellt, daß die wirtschaftliche Zuverlässigkeit der Betreibergesellschaft und der Geschäftsführung der Betreibergesellschaft nicht gegeben ist. Die Ausstattung mit Kapital in Höhe von 1 Million reicht bei weitem nicht aus, um die riesigen Investitionen, die für die notwendigste und einfachste Infrastruktur eines Flughafens notwendig ist, zu installieren.

Die Antragstellerin und Flughafenbetreiberin konnte auf die vielfälltigen Fragen der Einwender nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Antworten geben. Es wurde lediglich darauf hingewiesen und dies immer wieder - daß zum Zeitpunkt der erwarteten Genehmigung, die entsprechenden Infrastruktureinrichtungen installiert würden. Mit welchem Geld dies geschehen soll, blieb offen.

Es wurde beantragt, daß bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und bezüglich der wirtschaftlichen Grundlagen zum Frachtflugverkehr, Experten aus Frankfurt gehört werden sollen.

Der Frankfurter Flughafen hat nach sachverständigen Äußerungen noch Frachtkapazitäten bis "weit ins nächste Jahrtausend". Der Köln/Bonner Flughafen sieht in den Frachtflugplänen in Hahn erhebliche Konkurrenz, schon jetzt ist der Köln/Wahner-Flughafen bei weiten nicht ausgelastet.

Wie auch der Düsseldorfer Flughafen macht der Köln/Wahner-Flughafen erhebliche Verluste.

Die Frankfurter Flughafen Gesellschaft ist zur Zeit dabei, ihre Frachtkapazität zu verdoppeln, das Passagieraufkommen wird mit einem völlig neuen sehr aufwendigen Terminal-Gebäude erweitert.

Die wirtschaftlichen Kapazitäten und wirtschaftlichen Grundlagen hätten in einem Raumordnungsverfahren erkundet werden müssen und der entsprechende Luftverkehrsbedarf hätte in Abstimmung mit den übrigen Trägern öffentlicher Belange ermittelt werden müßen. Dies ist wegen der Nichtdurchführung eines Raumordnungsverfahren nicht geschehen.

Es stellte sich heraus, daß die entsprechende Infrastruktur zum Betrieb des angeblichen Nachtfrachtflugzentrums - der Bahnanschluß - bisher jedenfalls nicht eisenbahnverkehrsrechtlich genehmigt ist. Es handelt sich hier lediglich um eine Militärbahn und nicht um eine, für den öffentlichen Frachtverkehr nutzbare Bahnstrecke. Es muß ein eigenes eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden mit Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Flughafenbetreiber blieben auch alle Antworten darauf schuldig, woher der Frachtverkehr kommen soll, der über den Nachtfrachtflughafen abgewickelt werden soll.

Der Versuch der Betreibergeselischaft, den "sogenannten Poststern", das heißt, den Nachtpostverkehr in Hahn zu konzentrieren , muß als gescheitert angesehen werden. Die Frankfurter Flughafengesellschaft sowie die Lufthansa haben mit Nachdruck betont, daß sie den Nachtflugpostverkehr weiterhin über Frankfurt abzuwickeln gedenken.

In der weiteren Debatte stellte sich heraus, daß der Flugverkehr in höchstem Maße zur Zeit subventioniert wird. Sowohl das Flugbenzin als auch das Fluggerät und die entsprechende Landeplatzausstattung sind ebenfalls in höchstem Maße subventioniert.

Die gegenwärtige in Aussicht genommene Subventionshöhe für den Landeplatz liegt bei 32 Millionen. Die 32 Millionen DM reichen bei weitem nicht aus, einen funktionsfähigen Flughafen zu schaffen. Um dieses Ziel durchsetzen zu können, sind mindestens 300 Millionen DM notwenig.

Zum Vergleich die neuen Abfertigungsgebäude am Frankfurter Flughafen haben ca 6 Milliarden DM gekostet.

Der Vorstandsvorsitzende der Frankfurter Flughafengesellschaft wurde im heutigen Erörterungstermin ausführlich hinsichtlich der Konkurrenz-Situation und der weiterhin offenen hohen Kapazitäten des Frankfurter Flughafens zitiert und als sachverständiger Zeuge ins Verfahren eingeführt. Es wurde ausdrücklich beantragt, den Herrn Vorstandsvorsitzenden im weiteren Erörterungstermin zu hören.

Im weiteren Verlauf der Erörterung stellte sich heraus, daß der Flughafen auch für bestimmte Frachtmaschinen ungeeignet ist. So können schwere Frachtflugzeuge vom Typ B 747 nicht landen oder nur mit eingeschränktem Gewicht landen.

Bei den Lärmberechungen stellte sich heraus, daß nicht von den tatsächlichen Zahlen der Flughafengesellschaft ausgegangen worden ist, sondern von Verkehren, die auf dem Nürnberger Flughafen im Jahr 1991 abgewickelt worden sind zuzüglich eines 10 % igen Zuschlag. Dazu wurden die Verkehre im Zusammenhang mit dem angeblich in Aussicht stehenden Frachtnachtsterns sowie des Expressdienstes gerechnet. Tatsächliche Zahlen, wieviele Flüge pro Nacht abgewickelt werden, konnten die Betreiber des Flughafens ebensowenig vorlegen wie die Genehmigungsbehörde selbst.

Die Genehmigungsbehörde, vertreten durch Herrn Ministerialdiragenten Dr. Kuchenbecker, hielt sich am heutigen Tage weitgehend zurück. Sie war bekanntlich am gestrigen Tage, von den Einwendern, durch einen nach wie vor wirksamen Befangenenheitsantrag vom "Podium vertrieben" worden.

Als einen "bösen Zwischenfall" bezeichneten die Einwender die Verhaltensweise der anwesenden FDP Bundestagsabgeordneten Frau Sehn aus Kirchberg, die erklärt hatte, daß sie sich die Autos der Einwender vor der Tür ansehen wolle, um zu überprüfen ob die Einwender Autos fahren, die viel Benzin verbrauchen etc.

Die Bundestagsabgeordnete, die engagierte Befürworterin des Projektes ist, hat während der beiden Erörterungstage ganztätig an den Verhandlungen teilgenommen. Daß die Bundestagsabgeordnete sich die Zeit nimmt, Fahrzeuge von Einwendern zu überprüfen, hat zu ungläubigem Staunen bei den Anwesenden geführt.

Kleinich, 01. April 1993
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Der Vorstand

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