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Nächtlicher Fluglärm rund um den Flughafen Frankfurt-Hahn - US-Miltär offensichtlich Hauptverursacher

Mit dem Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 18.12.2011 haben wir Sie über die am Samstag, den 17. Dezember 2011, auf dem Flugplan des Flughafens Frankfurt-Hahn aufgeführten 12 Flüge des US-Militärs informiert.

Hierzu haben wir jetzt die Lärmmesswerte der von der Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn in 54497 Morbach-Hundheim betriebenen Fluglärmmessanlage ausgewertet. Folgende Lärmwerte hat unsere Anlage am 17.12.2011 und in den frühen Nachtstunden des 18.12.2011 registriert.





Das Lärmprotokoll für den gesamten 17.12.2011 finden sie hier. Die Punkte sind jeweils ein einer Flugbewegung zugeordnetes Lärmereignis.

Es müssen nicht zwangsläufig alle Lärmmessereignisse von Flugbewegungen der vom Flugplatz Hahn abfliegenden oder den Flugplatz Hahn anfliegenden Maschinen stammen.
Morbach-Hundheim wird auch von Maschinen im Landeanflug auf Luxemburg überflogen.
Wir werden die Korrelation zwischen Lärmereignissen in Morbach-Hundheim und Flugbewegungen auf dem Flugplatz Hahn überprüfen, sobald uns von der Bundesvereinigung gegen Fluglärm die Lärmprotokolle für den Dezember der vom Flugplatz Hahn betriebenen Lärmmessstationen zur Verfügung gestellt werden.

Dass unsere Lärmmessstation in Morbach-Hundheim gut arbeitet, lässt sich anhand der ebenfalls in unserem Newsletter vom 18.12.2011 abgedruckten Übersicht der Lärmmesswerte vom 21. Oktober 2011 erkennen. Diese Übersicht haben wir um weitere Flugbewegungen und die an unserer Lärmmessstation gemessenen Werte ergänzt.




(Für die Ortsunkundigen: Die Gemeinde Morbach-Hundheim liegt in direkter Verlängerung der Startbahnachse hinter der Lärmmessstation in Bahnhof Hirschfeld und in Oberkleinich.)

Hier die Lage der vier Lärmmessstationen des Flughafens

Hier die Übersichtskarte der Flughafenumgebung mit Hauptan- u. abflugrichtung

Die drei Flugbewegungen der Boeing B 747-200 am 21.10.2011 sind entweder dem amerikanischen Militärlogistiker Evergreen Airlines oder Atlas Air zuzuordnen. Diese Krachmacher und Spritsäufer werden nur noch vom US-Militär eingesetzt. Die Flugbewegung mit den beiden Boeing B 747-400 sind höchstwahrscheinlich ebenfalls auf das US-Militär zurückzuführen. Delta Airlines und Atlas Air transportieren mit diesem Flugzeugtyp Truppen, Atlas Air auch Militärnachschub. Die Flugbewegung mit der MD 11 ist von Aeroflot.
D.h. von den 6 Flugbewegungen gehen sicher 3, wahrscheinlich sogar 5 Flugbewegungen auf das Konto des US-Militärs.

Bemerkenswert ist sicherlich auch, dass an der Lärmmessstation in Hahn für keinen dieser Starts Lärmwerte im kritischen Bereich über 67dB(A)gemessen wurden. Offensichtlich ist die direkt an der Startbahn liegende Gemeinde Hahn, die in den Medien häufig als die am schlimmsten vom Hahner Fluglärm betroffene Gemeinde dargestellt wird, tatsächlich vom Fluglärm nicht so betroffen wie Hirschfeld (ca. 8,1 km nach dem Anrollen), Oberkleinich (ca. 10,6 km nach dem Anrollen) und Morbach-Hundheim (ca. 15km nach dem Anrollen). Geradezu grotesk ist es im Übrigen, wenn immer wieder Personen, bspw. in Sohren oder Kirchberg oder sogar aus der Region um Rhaunen, zum Fluglärm befragt werden und weder Sohren, Kirchberg, geschweige denn Rhaunen in der Ein- oder in der Abflugschneise liegen. Kurios ist sicherlich auch, dass die Gemeinde Hahn Lärmschutz erhalten hat, aber Morbach-Hundheim und die noch näher am Hahn liegenden Gemeinden Morbach-Hinzerath oder Hochscheid nicht.

Gerne würden wir Ihnen ergänzend auch die Auswertung des Lärmmessprotokolls für der 17.12.2011 der Messstation des Kreises Bernkastel-Wittlich, bzw. der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues in Longkamp präsentieren. Diese Lärmmessstation ist allerdings mal wieder außer Betrieb. Vielleicht will man seitens der Verbandsgemeinde- oder der Kreisverwaltung überhaupt nicht wissen, wie laut es tatsächlich in Longkamp ist. Dann müsste man ja etwas dagegen unternehmen. Unwissen schützt bekanntlich vor schlechtem Gewissen.

Auf jeden Fall zeigen unsere Auswertungen, dass die von der Flughafen Frankfurt-Hahn in Auftrag gegebenen Lärmgutachten, mit denen die Schutzgebiete ermittelt werden sollten, in denen passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen, nichts wert sind. Es handelt sich um die altbekannten Gefälligkeitsgutachten. Wie die konkreten Lärmmessungen ergeben, liegen die Lärmwerte weit höher, als sie in den Gutachten berechnet wurden. Der Lärm hält sich halt eben nicht an die Berechnungen an Schreibtischen in Amtsstuben.
Alle von der BI Nachtflughafen Hahn in dem Klageverfahren zur Startbahnverlängerung (2005) vorgebrachte Kritik an den Lärmgutachten hat sich in vollem Umfang zwischenzeitlich als berechtigt erwiesen.

Es ist eine Frechheit von SPD, FDP und CDU für den Flughafen Frankfurt am Main ein Nachtflugverbot zu fordern und für die am Flugplatz Hahn massiv vom Fluglärm betroffenen Bürger noch nicht einmal ein paar Millionen Euro für passive Lärmschutzmaßnahmen locker zu machen. Diese Millionen stopft sie lieber dem irischen Billigflieger Ryanair unter dem Deckmantel der Werbung für Incoming-Tourismus in den Rachen.


Militärtransport über den Flughafen Hahn
(Bericht in Ländersache Südwest am 18.06.2009)



(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 23.12.2011)