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Geplatzte Träume am Flughafen Frankfurt-Hahn - Tui-Fly wechselt von Zweibrücken nach Saarbrücken und nicht nach Hahn

Nach der Insolvenz des Flughafens Zweibrücken hatte man am Flugplatz Hahn und in der Landesregierung die Hoffnung, Vorteile aus der Einstellung des Flugbetriebs in Zweibrücken zu ziehen und mehr Pauschalreiseverkehr ab Hahn anbieten zu können. Größte Hoffnungen setzte man dabei auf TUI-Fly.

Diese Hoffnungen könnten sich schon jetzt zerschlagen haben. TUI-Fly, der größte deutsche Anbieter für Pauschalreisen, hat angekündigt, ihre Flüge von Zweibrücken nach Saarbrücken zu verlagern, dort eine Maschine fest zu stationieren und das Angebot sogar noch zu erweitern.

Artikel in SR-Online vom 16.09.2014

Mit den zukünftig ab Saarbrücken angebotenen Flugzielen Kreta, Rhodos, Kos, Gran Canaria und Fuerteventura geht man in direkte Konkurrenz zu Ryanair, die die gleichen Flugziele ab dem Flugplatz Hahn anbietet. Wir sind sicher, dass dies nicht ohne Wirkung auf die Passagierzahlen auf diesen Strecken bleibt, zudem auch am Baden-Airport TUI-Fly ihr Angebot deutlich ausbaut.

Artikel in airport vom 15.09.2014

Pauschalreisen ohne Nachtflugerlaubnis möglich!

Besonders interessant dürfte an dem Umzug der TUI-Fly-Flüge nach Saarbrücken sein, dass dort, im Gegensatz zu Zweibrücken und Hahn, ein Nachtflugverbot besteht.
Offensichtlich wird eine Nachtfluggenehmigung nicht gebraucht, um Pauschalreisen anzubieten. Es geht auch ohne frühe Abflüge ab bspw. 02.00 Uhr und späte Landungen ab 23:00 Uhr. Die Geschäftsleitung des Flugplatzes Hahn und der Landesregierung behaupten ja immer das Gegenteil.

Der Urlauber hat ohnehin nichts von den frühen Abflügen. Wenn er schon frühmorgens im Hotel ankommt, muss er oft bis 13:00 Uhr im Hotel warten, bis er sein Zimmer beziehen kann. Gleiches gilt für den Urlauber am Abreisetag bei späten Rückflügen. Hier muss er ab 12:00 Uhr warten, weil dann i.d.R. das Zimmer geräumt werden muss.

(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 16.09.2014)