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Was uns verschwiegen wird: SAT Germany GmbH und Emirates Air Cargo

Im Zusammenhang mit der Recherche zum Lkw-Hub von Air-France sind wie in einem Artikel in "airliners.de" vom 22.09.2014 auf nachfolgende Ausführung gestoßen:

"Wie weiter bekannt wurde, landet Emirates neuerdings im Rahmen einer Charterkette zweimal wöchentlich per Boeing 777F auf dem Hahn. Es handelt sich um so genannte Sea/Air-Verkehre, also den Schiffstransport von aus Ostasien stammenden Waren nach Dubai und die dortige Umladung der für Deutschland bestimmten Kontingente in ein Frachtflugzeug. "Wegen der hohen Flexibilität des Flughafens Hahn und dem Fehlen eines Nachtflugverbots haben wir uns für diesen Airport entscheiden", begründete Produktchef Dieter Wanko die Landung der Frachter auf dem Hahn. Sein Unternehmen SAT Germany GmbH ist Organisator der Charterketten von Emirates SkyCargo zum Hunsrück-Flughafen."

Artikel in Airliners.de vom 22.09.2014

Die übliche - in den Mund gelegte - Sprücheklopferei von der Flexibilität und den Vorzügen der Nachtflugerlaubnis sind zur Genüge bekannt und verbergen in der Regel den wahren Grund für die Nutzung des Flugplatzes Hahn.
Ein Grund für uns, die Entscheidung von Herrn Wanko kritisch unter die Lupe zu nehmen.

SAT Germany GmbH bilanziell überschuldet?

Im Geschäftsbericht der SAT Germany GmbH für den Zeitraum 01.02.2013 - 30.06.2013
findet sich der Hinweis, dass am 27. Juni 2013 ein zwischen der SAT Germany GmbH und der Toll Global Forwarding (Germany) GmbH abgeschlossener Ergebnisabführungsvertrag ins Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen wurde. Es stellt sich die Frage, aus welchem Grund ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen werden musste.

Im Jahresabschluss der Toll Global Forwarding Germany GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013
finden sich unter der Überschrift Finanzanlagen folgende Angaben zur SAT Germany GmbH:
Anteil am Kapital: 100%
Eigenkapital: 25.000 €
Ergebnis des Geschäftsjahres 2012/2013 vor Ergebnisabführung: - 55.000 €

Der Verlust in Höhe von 55.000 € dürfte somit der Grund für den Ergebnisabführungsvertrag gewesen sein. Ohne diesen wäre die SAT Germany GmbH wohl bilanziell überschuldet gewesen, da das Eigenkapital aufgezehrt gewesen wäre.

Toll Global Forwarding (Germany) mit hohen Jahresfehlbeträgen

Die Zahlen der Toll Global Forwarding (Germany) GmbH für den Zeitraum vom 01. Juni 2012 bis zum 30. Juni 2013 sehen allerdings noch schlechter als die Zahlen der SAT Germany GmbH aus:

30.06.2012:
Eigenkapital: 1.700.000,00 €
Gezeichnetes Kapital: 3.800.000,00 €
Verlustvortrag: 3.364.059,29 €
Jahresfehlbetrag: 2.797.771,28 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag: 661.830,57 €


30.06.2013:
Eigenkapital: 1.700.000,00 €
Gezeichnetes Kapital: 7.106.500,00 €
Verlustvortrag: 6.161.830,57 €
Jahresfehlbetrag: 2.406.609,89 €


Offensichtlich gelingt es auch der Toll Global (Germany) GmbH nicht, Gewinne zu erwirtschaften. Nur durch die Erhöhung des "Gezeichneten Kapital", - also nicht durch "Einzahlung von Eigenkapital" ist der Hinweis auf einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zum 30.06.2013 nicht mehr in der Bilanz enthalten.
Unter der Generalklausel im Anhang des Geschäftsberichtes findet sich der nachfolgende Hinweis: Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Die Unternehmensfortführung wird auch durch eine unbefristete Patronaltserklärung der BALtrans Logistics Ltd., Hong Kong(China, vom 28. August 2012 sichergestellt.

Nur leere Parolen

Aufgrund der Geschäftsergebnisse der SAT Germany GmbH und der Toll Global (Germany) GmbH kommt die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn (BI) zu dem Schluss, dass nicht die Flexibilität und die Nachtflugerlaubnis am Hahn zu der Entscheidung der SAT Germany GmbH geführt hat, die Flüge am Hahn durchzuführen, sondern eher die finanzielle Situation von SAT Germany und Toll Global Germany.

Geschäfte um jeden Preis

Wir glauben, dass die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH in dem Wunsch, überhaupt Geschäft zu generieren, geschäftliche Risiken eingeht, also auch mit Unternehmen Geschäfte macht, bei denen es unklar ist, ob sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können und Forderungsausfälle folglich nicht unwahrscheinlich sein werden. Musterbeispiel hierfür ist die ACG Air Cargo Germany GmbH. Hier wurden Forderungen, wahrscheinlich um die Bilanz besser aussehen zu lassen, sogar in Darlehen umgewandelt.
Ein vernünftiger und vorsichtiger Kaufmann macht mit überschuldeten Firmen nur Geschäfte gegen Vorkasse.

Das spielt am Hahn anscheinend aber alles keine Rolle. Mit der bei solchen Geschäften transportierten Fracht lassen sich tolle Erfolgsbotschaften produzieren. Dies steht im Vordergrund.
Wenn die Kunden später nicht bezahlen, können/müssen Forderungen in einem der nächsten Jahresabschlüsse ganz einfach zunächst einmal wertberichtigt und später als "uneinbringlich", vorzugsweise verdeckt in einem Sammelposten, ausgebucht werden.
Oder, wie bei ACG, zunächst einmal in ein Darlehen umgewandelt und später dann ausgebucht werden.
Die dadurch entstehenden Verluste trägt in jedem Fall die Staatskasse, also der Steuerzahler.

(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 02.12.2014)