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Die abenteuerliche Kreditvergabe der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH und der Investitions- und Strukturbank an ACG Air Cargo Germany, oder wie kaufe ich mir "wirtschaftliche Erfolge" für ein marodes Staatsunternehmen.

Am 10. Oktober 2013 war in der Allgemeinen Zeitung nachfolgender Bericht

Bericht in der Allgemeinen Zeitung vom 10.10.2013

mit der Überschrift "Millionen verbrannt", in dem über die Kreditvergabe der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH und der Investitions- und Strukturbank berichtet wurde.


Regelmäßig bediente Darlehen wurden abgeschrieben

In oben stehendem Artikel findet sich unter anderen folgende Aussage:

"Noch bis zum April 2013 bediente die ACG das Darlehen. Zweifel wuchsen bei der Flughafen Hahn GmbH aber offenbar schon nach wenigen Monaten. Denn bereits zum 31. Dezember 2012 wurden 50 Prozent des Kredites wertberichtigt, weitere 50 Prozent dann im März."

ACG bediente also bis April 2013 regelmäßig das Darlehen. Warum dieses Darlehen aber schon zum 31.12.2012 wertberichtigt wurde, also bereits 3 Monate nach Darlehensvergabe, ist schwer nachzuvollziehen.
Nach wie vor ist unklar, wie dieses Darlehen besichert wurde.


Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes

Weiter heißt es in dem Bericht:

"habe der Airport die ACG anhand deren Business- und Liquiditätsplanung 2012 bis 2015 beurteilt. Ein externer Berater habe die Planung als "ambitioniert", aber nicht unrealistisch" eingeschätzt. Zudem habe die Airline die Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes gehabt."

Nach unseren Informationen stand die Air Cargo Germany schon im August/September 2011 und erneut im August/September 2012 im Dauerkontakt mit dem Luftfahrtbundesamt. Dieses hatte offenbar Zweifel an der Liquidität des Unternehmens und überprüfte, ob es der ACG Air Cargo GmbH die Betriebsgenehmigung entziehen müsste. Der Wert der Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes dürfte damit gegen Null tendiert haben.
Dies kann der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH nicht entgangen sein, zudem das Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz über die Liquiditätsprobleme der ACG informiert war, wie schon der nachfolgende Hinweis im Geschäftsbericht der ACG für das Geschäftsjahr 2010 zeigt:

"Die Kapitalausstattung der Gesellschaft ist unbefriedigend. Durch die Anlaufverluste wurde das Eigenkapital aufgezehrt, die Liquiditätssituation ist angespannt. … Zudem befindet sich ACG mit mehreren Banken über eine zusätzliche Kreditlinie in Verhandlungen, auch unter Einbeziehung des Landes Rheinland-Pfalz"

Außerdem: Wer war der externe sachverständige Berater, der offensichtlich schlecht beraten hat? Wird dieser für seine Schlechtleistung wenigstens in Regress genommen?


Wurde Darlehen mit "wertlosen Forderungen" gesichert?

"Die Förderbank ISB hatte der ACG bereits im Jahr 2009 ein Darlehen von 2,6 Millionen Euro gewährt und dieses nach dem Ausstieg einer Privatbank im März 2011 um 2,4 Millionen Euro erhöht. Die Privatbank sei aus geschäftspolitischen Gründen abgesprungen, sagt ISB-Chef Ulrich Dexheimer. Der Kredit sei über eine stille Abtretung von ACG-Forderungen besichert worden, das sei banküblich."

Hier stellt sich zunächst die Frage, ob die Abtretung der ACG-Forderungen überhaupt ein geeignetes Sicherungsmittel war. Dies insbesondere angesichts der Tatsache, dass die ISB die Forderungen inzwischen komplett abgeschrieben und nicht bei den Schuldnern eingetrieben hat. Dies lässt vermuten, dass die ACG evtl. "uneinbringbare Forderungen", also wertlose Forderungen an die ISB abgetreten hat. Hier wäre zu prüfen, in welcher Höhe gegenüber welchen Schuldnern die ACG Forderungen an die ISB abgetreten und ob die ISB die Bonität der Schuldner und die Rechtswirksamkeit der Forderung vor Übergang geprüft hat.


5,0 Millionen oder 7,4 Millionen Darlehen der ISB

Nachfolgende Aussage findet sich im Geschäftsbericht der ACG für das Jahr 2011:

"Die im Geschäftsjahr 2010 durch das Bankhaus Hauck und Aufhäuser gewährte und vollständig in Anspruch genommene Kreditlinie in Höhe von EUR 5,0 Mio. wurde im Jahr 2011 vollständig zurückgeführt. Zeitgleich wurde ein neues Darlehen der Investitions- und Strukturbank des Landes Rheinland-Pfalz (ISB) in gleicher Höhe gewährt."

Es stellt sich also die Frage, ob die ISB der ACG das Darlehen in 5,0 Mio. Euro zusätzlich zu den bereits in 2009 gewährtem Darlehen in 2,6 Mio. Euro gewährt hat.
Könnte es nicht sein, dass die ACG den Kredit bei der Privatbank mit dem Kredit der ISB abgelöst hat? Wenn dies nicht geschehen wäre, hätte zu diesem Zeitpunkt die Privatbank möglicherweise schon ein Insolvenzverfahren eingeleitet, das so quasi mit Steuermitteln abgewendet wurde?


Gibt es Bürgschaften des Landes Rheinland-Pfalz für die Air Cargo Germany GmbH?

In einem Artikel in der Hunsrücker Zeitung vom 27.10.2010 wird der damalige Geschäftsführer der Air Cargo Germany GmbH, Herr Michael Bock wie folgt zitiert:

"'Die Rahmenbedingungen sind auch hinsichtlich der Kosten ideal', betonte der 54-Jährige. Dazu zählt er auch die Unterstützung durch das Land, das den Start der beiden Firmen mit Bürgschaften ermöglicht hatte."

Wenn jetzt auch noch das Land Rheinland-Pfalz wegen einer Bürgschaft für die angehäuften Schulden der Air Cargo Germany GmbH haften müsste, wäre der Skandal perfekt.

(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 13.10.2013)