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Endlich gerettet oder zu früh gejubelt?

Flughafen Hahn aus der Sendung vom Donnerstag, 06.06.2013, 20:15 im SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz
Ein neuer EU-Entwurf zur Zulässigkeit staatlicher Beihilfen sorgt am Flughafen Hahn für neue Hoffnung. Bis 2023 sollen 50 Prozent staatliche Beihilfen noch erlaubt sein. Doch bringen die neuen EU-Richtlinien tatsächlich die Rettung für den Hahn?

Aus diesem Bericht ergeben sich bspw. folgende Fragen:

Mit welchen Werten stehen die einzelnen Anlagengüter (Straßen, Rollbahn, Terminals, Vorfeld, Tower usw.) im Anlagenverzeichnis der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH und somit in der Bilanz, wenn 70% der Investitionen am Flughafen Frankfurt-Hahn durch staatliche Beihilfen getragen wurden?
Ist es der Wert incl. der bereits gewährten Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz oder ohne diese, d.h. lediglich den Kosten, die unmittelbar durch die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH getragen wurden?
Dieser Frage dürfte eine entscheidende Bedeutung bei der beabsichtigten Übertragung von Straßen, Rollbahn, Tower und Vorfeld an den Landesbetrieb Mobilität spielen. Nach den Planungen sollen hierfür zwischen 90 und 100 Millionen Euro vom Land Rheinland-Pfalz an die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH fließen.

Wenn aber der komplette Wert bspw. des Terminals, d.h. auch der Anteil, den das Land Rheinland-Pfalz finanziert hat, aktiviert wurde (so heißt es buchhalterisch), so würde der Landesbetrieb Mobilität, also das Land Rheinland-Pfalz, Güter von der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH kaufen, die es selbst zum größten Teil bezahlt hat.

Wundern würde uns das nicht!

  Zur Sache Rheinland-Pfalz vom 06.06.2013
Flughafen Hahn: Endlich gerettet oder doch zu früh gejubelt?
Ein neuer EU-Entwurf zur Zulässigkeit staatlicher Beihilfen sorgt am Flughafen Hahn für neue Hoffnung.

(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 09.06.2013)