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Vorstandsvorsitzender von Lufthansa Cargo schließt nächtliches Ausweichen auf den Flugplatz Hahn aus


Im Nachgang zum Nachtflugurteil des Bundesverwaltungsgerichtes gab es in einem der vielen Berichte zu diesem Thema auch eine Stellungnahme des Vorstandsvorsitzenden von Lufthansa Cargo, der ein nächtliches Ausweichen auf den Flugplatz Hahn ausschloss.


SWR Landesschau Aktuell vom 04.04.2012

Im Zusammenhang mit der von der Landesregierung Rheinland-Pfalz von Lufthansa Cargo geforderten Verlagerung der nächtlichen Flüge auf den Flugplatz Hahn sendete der Südwestfunk am Donnerstag, den 19. Januar 2012 in seiner Sendung "Zur Sache" einen Bericht über das drohende Nachtflugverbot in Frankfurt und die besondere Rolle von Lufthansa Cargo.


Zur Sache Rheinland_Pfalz vom 19.01.2012

Auf das Gerede mit den Wünschen der Redaktion, dass die Lufthansa ihre nächtlichen Flüge auf den Flugplatz Hahn verlegen soll, damit die Bevölkerung in Mainz wieder schlafen kann, gehen wir nicht ein.

Viel gravierender halten wir den sachlichen Fehler in der Berichterstattung.

In der Simulation zur Demonstration des Zusammenwirkens zwischen Flugverkehr und LKW-Verkehr wird so getan, als ob die Fracht von Air-France auf dem Flugplatz Frankfurt-Hahn per Flugzeug angelandet und dann per LKW nach Paris transportiert wird. Dazu berichtet der Experte auf diesem Gebiet, Herr Professor Dr. Vahrenkamp, dass die Fracht auf dem Hahn auf Luftfrachtpaletten umpalletiert würde.
In Wirklichkeit wird die Fracht von Air France allesamt per LKW zum Hahn transportiert.
Somit handelt es sich statistisch und auch faktisch gesehen, um reinen Straßengüterverkehr.

Der Frachtumschlag von Air France auf dem Flugplatz Hahn läuft entgegen der Darstellung im Bericht des Südwestfunks wie folgt:

Fracht kommt per LKW von verschiedenen Destinationen in Deutschland, wie bspw. München, Frankfurt, Berlin oder Hamburg nach Hahn. Auf den LKWs befindet sich bspw. Fracht für Tokio und Seoul, aber auch Fracht für Frankreich (Bordeaux und Rennes) oder Saragossa in Spanien.

Die von den verschiedenen Anlieferstellen zum Hahn transportierte Fracht wird im nächsten Schritt auf dem Hahn manuell bspw. auf die Destinationen Tokio, Seoul, Rennes oder Saragossa sortiert. Je nach späterer Versandart - per Flugzeug oder reiner Weitertransport per LKW - wird diese auf Luftfrachtpaletten/in Luftfrachtcontainer oder auf normale Paletten gepackt. Zum Teil bleibt die Fracht, bspw. bei größeren Einheiten, auch völlig unbearbeitet und wird vor dem Weitertransport nur zwischengelagert.

Die nun nach Zieldestination vorsortierte Fracht wird per LKW nach Frankreich transportiert.

Nur der Teil der Fracht, der tatsächlich später in ein Flugzeug geladen wird, rollt per LKW zum Flughafen Charles de Gaulle in Paris. Die andere Fracht landet in französischen Güterverteilzentren oder wird direkt per LKW zu den Bestimmungsorten gefahren.

Nach unseren Informationen scheint ein Großteil der so genannten "Luftfracht" von Air France überhaupt keine zu sein. Wenn bspw. Autoteile eines in Berlin ansässigen Unternehmens über den Hahn zu einem französischen Automobilherstellers nach Paris oder nach Rouen transportiert werden, handelt es sich sicherlich um originäre LKW-Fracht.

Der Clou an der LKW-Fracht von Air-France ist allerdings die besondere Zählweise. Die Frachten aus den Destinationen in Deutschland kommen mit einer Luftfrachtnummer versehen auf dem Hahn an. Durch die Umpalletierung erhalten die Warensendungen eine neue Luftfrachtnummer. Dies hat zur Folge, dass die Fracht zweimal gezählt werden darf. Aus 25to werden so 50to. Schön für die Statistik und die Erfolgsbotschaften.

Nicht nur die Zählweise ist fragwürdig. Ein besonderer Clou für Air-France wäre es, und die im Auftrag von Air-France fahrenden LKWs auf den Straßen nähren diesen Verdacht, wenn wegen "eiliger Luftfracht", auch noch, ggf. per Ausnahmegenehmigung, das Wochenendfahrverbot umgangen werden könnte.

(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 15.04.2012)