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Nächtliche Zwischenlandungen von russischen Charterfliegern auf dem Hahn

Bei der Auswertung der Lärmmessberichte der vier Lärmmessstationen des Flughafens Frankfurt-Hahn sind uns nächtliche Flugbewegungen des Flugzeugtyps Boeing B 757-200 aufgefallen, die wir zunächst keiner Fluggesellschaft zuordnen konnten.

Bei unserer Recherche sind wir im Südwest-Videotext auf den Seiten 530 - Abflug - und 531 - Anflug - auf Starts und Landungen einer Air Bashkortostan (Kürzel BBT) gestoßen, die offensichtlich regelmäßig nachts (Hinflug am Freitag, Rückflug am Samstag) auf dem Weg von Moskau nach Teneriffa auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn zwischenlandet, um aufzutanken. Laut Internet besteht die Flotte der Air Bashkortostan mit Sitz in Ufa (Russland) aus einem Flugzeug des Typs Boeing B 757-200.

Die dazu gehörenden Flugbewegungen schlagen sich bspw. in den Lärmmessberichten wie folgt nieder:

Datum Uhrzeit Flugbe-
wegung
Von Nach
23.03.12 03:22 Landung Moskau Hahn
23.03.12 04:29 Start Hahn Teneriffa
24.03.12 01:16 Landung Teneriffa Hahn
24.03.12 02:20 Start Hahn Moskau
 
30.03.12 02:20 Landung Moskau Hahn
30.03.12 03:15 Start Hahn Teneriffa
31.03.12 01:03 Landung Teneriffa Hahn
31.03.12 02:17 Start Hahn Moskau


Die Bürgerinitiative fordert einen sofortigen Stopp dieser Flüge oder zumindest die Verlagerung auf den Tag. Während in Frankfurt am Main ein vollständiges Nachtflugverbot zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr herrscht, ist auf dem Hunsrückflughafen Frankfurt-Hahn der Narretei offensichtlich Tür und Tor weit geöffnet. Hier ist es sogar Airlines erlaubt, mitten in der Nacht zu landen, um lediglich aufzutanken und direkt danach wieder zu starten. Diese Flüge sind weder nachhaltig, noch haben sie irgendeinen Nutzen für die Region. Offensichtlich ist das Flughafenmanagement der Auffassung, dass die, infolge des Nachtflugs geringfügige Verlängerung der Urlaubsfreuden betuchter Moskauer, ein höherwertigeres Gut als die Nachtruhe und die Gesundheit der Hunsrücker Bevölkerung ist.

Die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn fordert ein sofortiges Nachtflugverbot für den Hahn. Nur weil auf dem Hunsrück die Bevölkerungsdichte nicht so hoch ist wie im Rhein-Main-Gebiet, kann es nicht sein, dass der Lärm dorthin verlegt wird, wo die Politik mit weniger Widerstand rechnet und willfährige Lokalpolitiker den totalen Nachtflug wollen.
Nach dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich und haben alle das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen Bürgern aus Frankfurt und Mainz oder solchen, die im Hunsrück wohnen.
Oder haben wir in Deutschland Verhältnisse wie in Orwells Buch "Animal farm", in dem es heißt, manche Tiere sind gleicher als andere.



(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 07.40.2012 )