Ob das Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz auch so entscheiden hätte?

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Lautzenhausen/Hunsrück
Einschränkung für Ryanair

Die irische Fluglinie Ryanair darf den Hunsrück-Flughafen Hahn in der Werbung nicht mehr mit seinem offiziellen Namen "Frankfurt-Hahn" bezeichnen.

Das Kölner Oberlandesgericht erließ auf Antrag der Lufthansa eine sntsprechende einstweilige Verfügung. Die verwendete Bezeichnung sei irreführend, hieß es zur Begründung.

Ryanair bezeichnete die Entsheidung als lächerlich. Die Fluggesellschaft habe dagegen Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, hieß es weiter.

(Video-Text Südwest vom 18.01.2002)

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