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Ryanair muss Kunden mehr Rechte geben
Gericht erklärt Beförderungsklauseln für unzulässig

Köln (du-). Das Kölner Landgericht hat am Mittwoch in einem Urteil wesentliche Punkte der Geschäftsbedingungen der irischen Billig-Fluggesellschaft Ryanair in Deutschland für unzulässig erklärt. Es entsprach damit weitgehend einer vom Deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter-Verband (DRV) initiierten Klage der Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Beide Organisationen hatten die Vertragsregelungen als aus Verbrauchersicht "rechtlich unhaltbar" bezeichnet.

Untersagt wurde dem Billigflieger unter anderem die Klausel, dass der Flugpreis vor Beginn der Beförderung geändert werden könne. Ebenfalls für unzulässig befand das Gericht den Passus: "...jedoch sind alle im Ticket, Flugplan oder anderweitig angegebenen Zeiten nicht garantiert und bilden keinen Bestandteil dieses Vertrages". Auch den Hinweis, dass ohne vorherige Ankündigung andere Fluggesellschaften und Flugzeuge eingesetzt werden und Zwischenlandeorte geändert oder ausgelassen werden können, darf Ryanair nicht mehr verwenden. Außerdem darf die Airline nicht mehr erklären, sie übernehme keine Verantwortung für das Erreichen von Anschlussflügen.

Für unwirksam erklärte das Gericht ferner eine Klausel, mit der die Haftung der Luftverkehrsgesellschaft bei Tod oder Körperverletzung von Passagieren eingeschränkt werden sollte. Dort hieß es, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Fluggast sowie seine Stellvertreter und Angehörigen auf alle Anspruchsrechte gegenüber dem Luftfrachtführer verzichten.

Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung setzte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro, ersatzweise bis zu sechs Monate Haft, fest. Das noch nicht rechtsgültige Urteil werde anderen Billigfliegern "ein abschreckendes Beispiel" sein, sagte Christian Boergen vom Deutschen Reisebüro-Verband.

Vergeblich hatte Ryanair darauf verwiesen, dass die Geschäftsbedingungen auf den allgemein anerkannten Standardformulierungen der internationalen Zivilluftfahrtvereinigung IATA beruhen würden. "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es sich um übliche Konditionen handelt", sagte Deutschland-Verkaufsleiterin Caroline Baldwin in einer ersten Stellungnahme. Wie man auf das Urteil reagieren werde, sei noch nicht entschieden.

Originalbericht aus dem Tagesspiegel

(Tagesspiegel vom 31.01.2003)

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