Gemeinsame PM von NABU Rheinland-Pfalz und BUND Rheinland-Pfalz
Startbahnverlängerung Hahn: Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht
Naturschutzverbände verlangen Verlängerung des Baustopps

Zurück zur Übersicht

drucken

Logo BUND BUND

Am 26. April 2005 findet vor dem 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz die mündliche Erörterung zur Sach- und Rechtslage um den Ausbau des Flughafens Frankfurt-Hahn statt. Nachdem kurz nach Weihnachten 2005 am Flughafen Hahn innerhalb weniger Tage ca. 30 ha Wald gerodet worden waren, hatten die Naturschutzverbände NABU und BUND den Stopp weiterer Rodungen gerichtlich erwirken können. In der aktuellen Verhandlung prüft das Gericht, ob der Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses weiter ausgesetzt werden muss.

Die Naturschutzverbände NABU und BUND werfen dem Land Rheinland-Pfalz schwerwiegende Versäumnisse bei der Abwägung von Naturschutzbelagen vor. Bei der Auswahl zwischen mehreren Ausbauvarianten wurde die Variante ausgewählt, die die gravierensten Naturzerstörungen nach sich ziehen wird. Diese sogenannte "Südwest-Variante" hat die Rodung von ca. 90 ha Wald zur Folge. Dabei handelt es sich überwiegend um ökologisch sehr hochwertige Wälder mit großem Altholzanteil. Dort siedeln Wildkatze sowie viele seltene Vogel- und Fledermausarten.

Von herausragender Bedeutung ist das einzige bekannte rheinland-pfälzische Vorkommen von Wochenstuben der Mopsfledermaus. Es handelt sich gleichzeitig um einen der einzigen drei bekannten Reproduktionsnachweise im gesamten westlichen Deutschland. Diese äußerst gefährdete Art wird in der Brüsseler FFH-Richtlinie, die als Grund für die Ausweisung des europaweiten Schutzgebietssystems herangezogen wird, hervorgehoben. Die sich daraus ergebenden Schutzanforderungen wurden im Planfeststellungsverfahren völlig unzureichend berücksichtigt. Selbst für die Flughafenplaner ist sicher, dass 17 Prozent der Quartierbäume dieser hochempfindlichen Art entfernt werden und weitere 28 Prozent stark gefährdet sind. Fledermausexperten rechnen damit, dass derart herbe Verluste von der Population nicht verkraftet werden können und die Art an dieser Stelle möglicherweise aussterben wird.

Neben den Lebensraumverlusten durch den Bau der verlängerten Rollbahn und der Beseitigung von Hindernisbäumen greift auch die Verlegung der Hunsrückhöhenstraße mitten in den ökologisch hochwertigen Wald ein. An diesem Sachverhalt werden Planungs- und Abwägungsmängel besonders deutlich – hätte man doch durch eine ganz andere Trassenführung im Osten des Flughafengeländes diese Eingriffe gänzlich meiden und gleichzeitig eine bessere verkehrliche Anbindung des Flughafens erreichen können.

zaehler www.counter-kostenlos.net