Am Anfang war das Ergebnis - Zu den Gutachten des Flughafen Hahn

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British Airways Cargo fliegt ab sofort viermal die Woche ab dem Flugplatz Hahn u.a. mit Jumbo-Jets der 200-Klasse. In Köln-Bonn und Frankfurt haben diese Krachmacher Start- und Landeverbot, was der wahre Grund für die Verlagerung der Flugbewegungen ist. Dass die alten Jumbos nachts um drei Uhr Schallpegel bis zu 100 dB(A) - Preßlufthammer in 1m Entfernung - verursachen, ist den Managern von British Airways, noch mehr aber denen vom Flugplatz Hahn egal.

Gerade der Hahn braucht angesichts der jährlichen Millionenverlusten im zweistelligem Eurobereich dringend jeden Eurocent. Schließlich muss der millionenschwere Marketing-Support für Ryanair bedient werden. Würde British Airways die Flüge tagsüber abwickeln, freie Slots sind im Übermaß vorhanden, wären die Einnahmen für den Flugplatz Hahn geringer. Kein Wunder also, dass der Hahn massiv auf die Nachtflüge setzt.

Dies steht allerdings in krassem Widerspruch zu den Lärmgutachten zur Verlängerung der Start- und Landebahn. Dort wurde das Lärmschutzgebiet auf der Basis von 22 nächtlichen Flugbewegungen im verkehrsreichsten Halbjahr mit Jumbo-Jets und ähnlich schwerem Fluggerät ermittelt. Dementsprechend winzig fällt es im Vergleich zu Lärmschutzgebieten an anderen Flughäfen aus.

Schon jetzt summieren sich die Flüge von British Airways auf ca. 20 nächtliche Flugbewegungen im Monat. Andere Fluggesellschaften wie Antonov Design, Volga-Dnjpr, Polet und MK-Airlines tragen monatlich weitere 5- 10 nächtliche Flugbewegungen mit schwerstem Gerät bei.

Infolge der Verlängerung der Start- und Landebahn soll sich laut der Verkehrsprognose die geflogene Frachtmenge verzehnfachen.
Wie kann es denn unter diesen Voraussetzungen sein, dass sich der Anteil der Flugbewegungen mit schwerstem Fluggerät in der Nacht von heute ca. 30 im Monat auf zukünftig 20 im Halbjahr verringert?

Im laufenden Verfahren zur Verlängerung der Start- und Landebahn haben Gutachter bspw. auch errechnet, dass mein Wohnort vom Fluglärm überhaupt nicht betroffen ist. In den Schlafräumen messe ich jedoch bei Starts in Richtung Koblenz bei gekipptem Fenster Schallpegel von um die 60 dB(A) bei Ryanairs B 737, um die 67 dB(A) bei der Douglas DC 10 von Aeroflot und weit über 70 dB(A) bei Jumbo-Jets. Erlaubt sind laut Gutachten Schallpegel von unter 52 dB(A).

Ich bin sicher, dass bei Lärmmessungen in anderen, laut Gutachten ebenfalls nicht vom Fluglärm betroffenen Gemeinden, auch deutliche Überschreitungen der Lärmgrenzwerte zu messen wären.

Die Hahner Gutachten sind völlig unglaubwürdig. Die Ergebnisse standen von vorne herein fest. Es ging nie um die ernsthafte Auseinandersetzung mit den vielen Problemen, die die Startbahnverlängerung verursacht. Angesichts der vollen Rückendeckung durch das Wirtschaftsministerium, gleichzeitig Genehmigungsbehörde, auch nicht verwunderlich.

Als letzte Hoffnung bleiben die Richter am Oberverwaltungsgericht Koblenz. Vielleicht stellen sich diese auf die Seite der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung und verhelfen dieser zumindest zu den dringend erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen.

Olaf Simon, Altlay