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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.12.2003 über eine Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren "Verlängerung der Start- und Landebahn Flughafen Frankfurt-Hahn" beraten. Das Sitzungsprotokoll hierzu ist bereits im Mitteilungsblatt veröffentlicht worden, allerdings ohne den Wortlaut der Stellungnahme.
Dies wird hiermit nachgeholt:
Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren
"Verlängerung der Start- und Landebahn Flughafen Frankfurt-Hahn"
Nach eingehender Beratung hat sich der Gemeinderat für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn in südwestlicher Richtung ausgesprochen.
Seitens der Gemeinde werden nachfolgende Bedenken gegen das vorliegende Planfeststellungsverfahren erhoben:
Aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen zum oben genannten Verfahren ist ersichtlich, dass die Gemeinde Altlay außerhalb der Lärmschutzzonen liegt. Der Festlegung dieser Schutzgebiete liegen nur mathematische Berechnungen zugrunde.
Aufgrund zahlreicher, bei der Gemeinde eingegangener Beschwerden wegen Lärmbelästigung durch startende oder landende Flugzeuge, die durch glaubwürdige Lärmmessungen eines Bürgers noch unterstützt werden, ist von einer Betroffenheit der Einwohner unserer Gemeinde auszugehen. Da durch die Verlängerung der Start- und Landebahn eine wesentlich höhere Auslastung des Flugbetriebes möglich ist und sich die Flugbewegungen im Planungsfall, vor allem in den Nachtstunden, erheblich erhöhen werden, nimmt die Lärmbelästigung noch weiter zu. Dies führt dann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie sie im lärmmedizinischen Gutachten des Herrn Professor Dr. physiol. habil. Manfred Spreng beschrieben worden sind.
Um dem entgegen zu wirken fordert der Gemeinderat, dass die Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster pp.) nicht nur innerhalb der festgelegten Schutzgebiete durchgeführt werden, sondern auch auf die betroffenen Randbereiche, wozu auch die Gemeinde Altlay gehört, ausgeweitet werden müssen.