Gerichtsverfahren gegen den Ausbau des Flughafens BER beginnt im OVG Berlin

Am Montag, 20.01.20 beginnt im OVG Berlin ein mehrtätiges Gerichtsverfahren gegen den Ausbau des Flughafens BER. Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind zwei Planänderungsbeschlüsse, die von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, kurz LuBB, wunschgemäß abgenickt wurden.

Die 27. Änderung ermöglicht es, neben dem neuen Hauptterminal den jetzigen Flughafen Schönefeld (ohne harten Schnitt) noch temporär weiter zu betreiben. Er hat Kapazität für 13 Millionen Passagiere pro Jahr. Die 31. Änderung bereitete den Weg für das im Bau befindliche Terminal T2 neben dem zentralen Empfangsgebäude des BER. Jahreskapazität: sechs Millionen Fluggäste.

Die Flughafengesellschaft FBB hätte das zentrale Terminal größer bauen dürfen, der Planfeststellungsbeschluss gab es durchaus her. Doch sie nutzte die Chance nicht und ließ nebenan Parkhäuser errichten.

Der BER-Planfeststellungsbeschluss sei für den Flughafen kein Freibrief, sich unbegrenzt zu erweitern, mahnte Christine Dorn, Vorsitzende des BVBB. Offenbar folgten die Flughafengesellschaft und die Behörde einer „Salami­taktik”, möglichst ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung scheibchenweise immer neue Erweiterungen zu verwirklichen. Dabei habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil von 2006 eindeutig darauf hingewiesen, dass ein BER mit einer jährlichen Kapazität von 60 Millionen Fluggästen an diesem Standort nicht genehmigungsfähig wäre. Leidtragende seien deswegen erneut die Anwohner.

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