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Die Ausbaupläne der EDMO Flugbetrieb GmbH

Obwohl zur Zeit erhebliche bebaute Flächen (Büros, Hallen) leerstehen, stellte die EDMO am 28.1.2003 einen Antrag, der den massiven Ausbau der Flughafenbauten und der Rollbahnen zum Ziel hat. Nach dem Wunsch der EDMO sollte die Planfeststellung nach Luftrecht erfolgen. Die Gemeinden um deren Planungshoheit es hier geht, sind damit vom Genehmigungsverfahren ausgeschlossen. Seit 26.4.04 liegt die Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern vor.

Die Pläne sehen eine Erhöhung der bebauten Grundfläche von 142975 qm (gelb) auf 367603 qm (rot) vor. Dies entspricht einer Steigerung auf das zweieinhalbfache (Faktor 2,57). Die Geschoßfläche soll von 198704 qm auf 546977 qm (Faktor 2,75) ansteigen. Im Vergleich zum Verkehrsflughafen Augsburg hätte Oberpfaffenhofen nach dem Ausbau eine mehr als dreimal so große bebaute Grundfläche (die Flächen der DLR in Oberpfaffenhofen sind von dieser Betrachtung ausgenommen!).

Während die Gemeinde Weßling mit einer Klage gegen die Baugenehmigung vorerst in erster Instanz scheiterte, hatte ein unmittelbarer Anwohner des Flughafens als Privatkläger vor Gericht Erfolg. Nur diesem Umstand ist es zu verdanken, daß die Pläne noch nicht in die Tat umgesetzt wurden (die dafür zu leistenden Investitionen im dreistelligen Millionenbereich würden eine drastische Mehrnutzung des Flughafens und dessen Öffnung für die Allgemeine Luftfahrt geradezu erzwingen).

Die Ausbaupläne im Detail

In den untenstehenden Grafiken sind zum Größenvergleich blau eingefärbt:

  • Das Gewerbegebiet "Argelsrieder Feld"
  • Der Weßlinger See (unten rechts maßstäblich eingeblendet)

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Bestehende Bebauung für Flughafenzwecke

Zum Bestand (gelb) gehören auch die in 2001 im Hinblick auf die damaligen Produktionspläne bereits großzügig bemessenen, neu erbauten Montagehallen der mittlerweile insolventen Fairchild-Dornier GmbH.

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Beantragte Bebauung für Flughafenzwecke

Wie oben ausgeführt, soll die Geschoßfläche fast verdreifacht werden. Es ist zu beachten, daß die Gewerbegebietsplanungen getrennt laufen. Hier geht es ausschließlich um Anlagen für die Luftfahrt:

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Beantragter Bau von Verkehrswegen für Flughafenzwecke (Rollbahnen/Taxiways)

Die nordwestlich parallel zur Startbahn verlaufende Rollbahn (Taxiway) soll aufgelassen werden und in erheblich größerem Umfang auf der südöstlichen Seite der Startbahn neu errichtet werden. Schräg angeordnete "Rapid Exit Taxiways" (Hochgeschwindigkeitsrollbahnen) wie man sie von Verkehrsflughäfen kennt, sollen eine Maximalnutzung der Startbahn gewährleisten.

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Der Umfang der Bauplanungen erschließt sich durch den Größenvergleich mit dem Gewerbegebiet "Argelsrieder Feld" (hellblau). Der Weßlinger See ist, ebenfalls zum Vergleich, rechts unten eingeblendet.

Das Urheberrecht für das zugrundeliegende Satellitenbild liegt bei EUROPEAN SPACE IMAGING (Download unter: http://www.dlr.de/caf/satellitendaten/missionen/ikonos/_ikonos/