Aufgrund der Klage das Flughafenanliegers Hans Hartmann wurde die zuständige Behörde des Freistaats (das Luftamt Südbayern) und die EADS/EDMO Flugbetrieb GmbH als Nebenklägerin am 3.3.2005 dazu verurteilt, ein Gutachten über die Lärmauswirkungen der Um- und Ausbauten erstellen zu lassen. Laut Gesetz ist dies bei jeder wesentlichen Flughafenänderung vorgeschrieben.
Darauf will man sich jedoch nicht einlassen. Die Behörde und EADS/EDMO wählen den zeitaufwändigeren Weg in die nächste Instanz, in der Hoffnung, eine Lärmprognose vermeiden zu können.
Häufig wird den Gegnern des Flughafenausbaus und der Nutzungsausweitung vorgeworfen, sie verhinderten das Entstehen neuer Arbeitsplätze am Sonderflughafen.
Näher liegt folgende Interpretation: Statt endlich (z.B. durch Anerkennung eines akzeptablen Flugzahlen-Limits) dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung entgegenzukommen und so Rechts- und Planungssicherheit für bestehende und noch anzusiedelnde Unternehmen zu schaffen, bevorzugen Behörden und EADS/EDMO den langwierigen Weg über die gerichtlichen Instanzen. Die Weigerung, geltendes Recht zu befolgen und das Fehlen jeglicher Kompromißbereitschaft macht deutlich, wer wirklich für die Verzögerungen verantwortlich ist.
Update, September 2006: Statt die gerichtlichen Auflagen zu erfüllen, hat die EDMO unter Berufung auf den Planfeststellungsbeschluss einen weiteren Antrag auf Nutzungserweiterung gestellt. Dieser sehr weit gehende Antrag läuft auf eine Öffnung des Flughafens für die Allgemeine Luftfahrt hinaus.
Um das in erster Instanz erstrittene Urteil aufrechtzuerhalten, ist der Privatkläger gezwungen, das erhebliche Kostenrisiko einer eventuellen Niederlage in der nächsthöheren Instanz auf sich zu nehmen.
Die Fortführung des Verfahrens können Sie durch eine Überweisung auf das Sonderkonto des Germeringer gegen Fluglärm e.V. finanziell unterstützen.