Resolution
der Mitgliederversammlung der Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung e.V. zu der von der Flughafen München GmbH am 28. September 1999 beantragten Änderung der Nachtflugregelung.
Die Mitgliederversammlung der Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung e.V. fordert die Flughafen München GmbH auf, den Antrag vom 28.09.1999 auf Änderung der Nachflugregelung zurückzunehmen.
Sollte die beantragte Nachtflugregelung genehmigt werden, würde dies für viele Menschen in der Umgebung des Flughafens zu schweren und unzumutbaren Beschwernissen führen. Dabei geht es nicht allein um gesundheitliche Schäden. Es geht auch um ein Stück Lebensqualität, das durch die weitere Öffnung der Nachtstunden für den Flugverkehr verloren ginge.
Derzeit gilt die Regelung des 31. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 07.08.1991. Diese Regelung stellt einen Kompromiss zwischen den Interessen der Flughafenbetreiberin und den Einwohnern in der Umgebung des Flughafens dar. Dieser Kompromiss war nicht unumstritten. Viele Betroffene waren der Meinung, dass ein völliges Nachflugverbot das einzig geeignete Mittel zum Schutz der Bevölkerung in der Flughafenumgebung wäre.
Der jetzigen Nachtflugregelung liegt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Grunde. Die dem Schutz der Bevölkerung in der Flughafenumgebung dienenden Entscheidungsgrundlagen gelten heute unverändert fort. Wenn die Flughafenbetreiberin, unterstützt vom Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, behauptet, die sich aus dem 31. Änderungsplanfeststellungsbeschluss ergebende Regelung sei in wesentlichen Teilen nicht vollziehbar, so muss dem widersprochen werden. Die Regelung ist vollziehbar, auch wenn dies zu Betriebsbeschränkungen führt, die von der Flughafenbetreiberin aus wirtschaftlichen Gründen nicht gewünscht werden. Im übrigen wäre es Aufgabe der Flughafenbetreiberin gewesen, anstelle der angeblich nicht praktizierbaren Regelungen solche Regelungen zu beantragen, die praktizierbar sind, die im Ergebnis aber der Intention des 31. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses entsprechen.
Mit der von der Flughafen München GmbH jetzt beantragten Änderung der Nachflugregelung wird dieses Ziel nicht erreicht. Dieser Antrag zielt auf eine völlige Änderung der Substanz der bisherigen Regelung ab. Die beantragten Regelungen würden zu einer weitgehenden Preisgabe erheblicher Teile der Nacht für den Flugverkehr führen. Die sich daraus ergebenden Belastungen sind für die vom Fluglärm betroffene Bevölkerung in den Mitgliedsgemeinden unserer Schutzgemeinschaft nicht zumutbar.
Die mit dem Antrag vorgelegten Gutachten sind einseitig und in ihrer wissenschaftlichen Aussage teilweise fragwürdig. Sie erfüllen nicht den Zweck, die Betroffenheit der Umgebung des Flughafens München zutreffend zu beschreiben und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu empfehlen.
Dem Antrag der FMG liegen einseitig wirtschaftliche Interessen zu Grunde. Wirtschaftliche Interessen allein können aber so nachhaltige Einschränkungen für die Bevölkerung in der Flughafenumgebung nicht rechtfertigen. Wirtschaftliche Interessen allein würden bei keinem anderen Gewerbebetrieb dazu führen, die Schutzvorschriften zu Lasten der Betroffenen aufzuheben bzw. nachhaltig einzuschränken. Das im Antrag angeführte öffentliche Interesse ist ein vorgeschobenes jedoch nicht nachweisbares Argument. Auch ohne die beantragte weitgehende Freigabe der Nacht für Flugbewegungen konnte der Flughafen einen gewaltigen Aufschwung nehmen, der weit über die Erwartungen, auch der Flughafenbetreiberin, hinausgeht. Auch ohne die beantragte Änderung der Nachtflugregelung gibt es weitere große Reserven, die Wirtschaftlichkeit des Flughafens zu verbessern. Dies beweist das von der Flughafen München GmbH selbst prognostizierte Szenario, wonach bis zum Jahr 2010 nochmals eine Verdopplung der Fluggäste erwartet wird.
Die wirtschaftlichen Belebungseffekte für die Gemeinden in der Flughafenumgebung sind teilweise sicher nicht zu leugnen. Allerdings wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Aussagen über die Belebung nicht generell für die vom Fluglärm betroffenen Gemeinden und deren Einwohner gilt. So ist z.B. in der Gemeinde Berglern zwar die Bevölkerungszahl von 1.357 im Jahre 1992 auf heute über 2.000 Einwohner angestiegen, die Zahl der in der Gemeinde sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat im gleichen Zeitraum aber von 294 auf 268 abgenommen. Die Steuereinnahmen pro Einwohner sanken von 932 DM in 1992 auf 702 DM in 1998. (Die Zahlen wurden dem „Strukturdatenblatt 1999“ des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München entnommen).
In diesem Zusammenhang kritisieren wir, dass die FMG zwar alle Möglichkeiten zur Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse ausschöpft, dass sie aber an den Folgekosten nicht beteiligt ist, soweit sie außerhalb des unmittelbaren Flughafenbereiches anfallen. Die Lasten finanzieller sowie verfahrensrechtlicher und verfahrenstechnischer Art zu Herstellung der notwendigen Infrastruktur außerhalb des Flughafengeländes trägt allein die öffentliche Hand. Für die Unterbringung der durch die expansive Geschäftspolitik in die Region zuziehenden Arbeitskräfte und deren Angehörigen, sowie für die damit verbundenen Infrastruktureinrichtungen müssen allein die Gemeinden ohne Unterstützung der Verursacherin sorgen. Diese ungerechte Verteilung der Aufgaben, Erträge für die FMG und Belastungen für die Kommunen im Flughafenumland, würde durch eine Lockerung der Nachtflugregelung noch verstärkt.
Die Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung e.V. appelliert an die Flughafen München GmbH, den Antrag vom 28.09.1999 zurückzuziehen. Nur so ist die angeblich angestrebte Partnerschaft mit den Gemeinden und deren Einwohnern im Umland des Flughafens zu erhalten bzw. herzustellen.
Die Schutzgemeinschaft appelliert insbesondere aber auch an die Gesellschafter der Flughafen München GmbH, den Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland und die Landeshauptstadt München, ihrer politischen Verantwortung gerecht zu werden und die Geschäftsführung der FMG zur Rücknahme des Antrages zu veranlassen. Es ist unerträglich, dass sich die Gesellschafter zurückhalten, als ginge sie der Antrag nichts an. Die Verantwortung der Gesellschafter ergibt sich in besonderer Weise auch aus einem anderen Grund. In der Phase der Planung und des Baues des Flughafens ist den Anwohnern immer wieder versichert worden, dass mit der Nachtflugregelung in besonderer Weise den Belangen der Betroffenen Rechnung getragen werde. Wer sich daran heute, nach noch nicht einmal acht Jahren seit Inbetriebnahme des Flughafens nicht mehr erinnert bzw. gegebene Versprechen bricht, macht sich unglaubwürdig und erweist damit der Demokratie einen schlechten Dienst.
Wir appellieren an alle verantwortlichen Politiker in Bund, Land und Stadt München, eines kurzfristigen wirtschaftlichen Erfolges wegen die Glaubwürdigkeit der Politik nicht aufs Spiel zu setzen.