Satzung der Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund
1 Name, Sitz und Zweck
Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund mit Sitz in Aurich - Middels verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund ist die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes insbesondere durch den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und anderen nachteiligen Auswirkungen des Luftverkehrs sowie den Schutz der Landschaft in der Umgebung des Flughafens Wittmundhafen.
Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 2 Mittel der Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung der Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund an die Kirchengemeinde Middels, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied können Personen und Personenvereinigungen werden, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung oder durch Ausschlussbeschluss seitens des Vorstandes.
§ 4 Organe
Organe der Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
3. Der Beirat
§ 5 Mitgliederversammlung
Mindestens alle 2 Jahre findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Zur ordentlichen Mitgliederversammlung lädt der Sprecher oder der Schriftführer schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Tageszeitung oder durch Aushang mit einer Frist von einer Woche ein.
Über den wesentlichen Verlauf der Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen. Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand wird jeweils von der Mitgliederversammlung für 4 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt auch über diese Frist hinaus bis zur Neuwahl eines Vorstandes im Amt.
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus
1. dem Sprecher
2. dem Schriftführer
3. dem Schatzmeister
Der Sprecher und der Schriftführer vertreten den Verein einzeln gerichtlich und außergerichtlich.
§ 7 Beirat
Zur Unterstützung des Vorstandes wird ein Beirat aus interessierten Personen gebildet. Die Berufung in den Beirat erfolgt durch den Vorstand. Die Mitglieder des Beirates sollen zu allen Vorstandssitzungen geladen werden.
§ 8 Allgemeines
1. Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund ist parteipolitisch neutral und überkonfessionell. Sie erkennt im Rahmen ihres Wirkungskreises die Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates an.
2. Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund verfolgt ausschließlich und unmittelbar das Ziel, die Interessen der Bevölkerung gegenüber den Gesetzesorganen und den zuständigen Behörden zu wahren. Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund trifft alle Maßnahmen, die geeignet sind
a) den durch den Flugbetrieb des Flugplatzes Wittmundhafen, insbesondere durch Strahlflugzeuge entstehenden unzumutbaren gesundheitsschädigenden Lärm kurzfristig deutlich zu reduzieren,
b) alle für die Gesundheit und Leben bestehenden direkten und indirekten Gefahren zu beseitigen und
c) langfristig die vollständige Einstellung des militärischen Flugbetriebes zu erreichen.
Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund kann anderen Organisationen beitreten.
§ 9 Einnahmen
Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm Aurich - Wittmund erhebt keinen Mitgliedsbeitrag. Die Aufwendungen werden ausschließlich aus Spenden bestritten.
§ 10 Auflösung
Die Bürgerinitiative gegen
Fluglärm Aurich - Wittmund kann nur aufgelöst werden,
wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für
die Auflösung stimmen.
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