Forderungskatalog 2006

 

Zum Flugbetrieb

·       Einbindung militärischer Flughäfen in das Fluglärmgesetz. (Gleiches Recht für Alle!)

·       Spürbare Reduzierung der Flugstunden. (Der Fluglärm muss zu ertragen sein!)

·       In den Monaten Mai bis September kein Flugbetrieb nach 17:00 Uhr. (Die Bevölkerung und die Urlauber möchten sich am Feierabend ohne Lärm im Freien erholen!)

·       In den Monaten Oktober bis April an höchstens 2 Tagen in der Woche Flugbetrieb bis 20:00 Uhr. (Unsere Kinder brauchen eine ungestörte Nachtruhe!)

·       Strenge Einhaltung der Mittagsruhe von 12:30 bis 14:30 Uhr. (Der Verteidigungsminister hat dies bereits 1963 verbindlich zugesagt, zwischen 1963 und 1971 wurde die Mittagspause eingehalten – gegenwärtig ist keine Mittagsruhe erkennbar!)

·       Einhaltung der Mittags- und Abendruhe auch durch platzfremde Maschinen. (Der Bürger wird durch platzfremde Flugzeuge gleichermaßen gestört!)

·       Verteilung des Flugbetriebes auf mehrere Flugplätze. (Die Belastung durch Fluglärm muss auf viele Schultern verteilt werden!)

·       Klare Festlegung und Veröffentlichung der zulässigen An- und Abflugrouten. (Der Bürger sollte erkennen können, welche Belastungen zu erwarten sind!)

·       Keine Flugschauen. (Zusätzliche Gefährdung durch riskante Flugbewegungen und zusätzlicher Lärm bei der Vorbereitung und Durchführung sind nicht zumutbar!)

·       Beteiligung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm an der Lärmschutzkonferenz. (Anregungen der Bürger müssen zur Kenntnis genommen werden!)

 

Zur Entschädigung

·       Übernahme der Kosten für Lärmschutzfenster bei allen Gebäuden in der Lärmschutzzone I. (Der schädliche Einfluss des Fluglärms muss reduziert werden!)

·       Veröffentlichung der Karten über die Entschädigungsgrenzen. (Es muss für den Bürger erkennbar sein, wer Anspruch auf Entschädigung wegen Fluglärms hat!)

·       Im Zweifelsfall großzügige Anwendung der Entschädigungsrichtlinien. (Starke Verärgerung der Betroffenen - benachbarte Wohnhäuser bis etwa 100 m Abstand gleich behandeln).

·       Wiederherstellung der demokratischen Rechte der Bürger, für deren Wohnhaus eine Entschädigung gezahlt worden ist. (Entschädigungen werden lediglich für den Wertverlust des Gebäudes bezahlt – die Beeinträchtigung des täglichen Lebens ist nicht entschädigt worden!)

 

Zu Gesundheits- und Umweltschäden

·       Untersuchung über Schäden an der Umwelt durch Immissionen der Düsenjäger und Veröffentlichung der Ergebnisse. (Die Anwohner sind sehr besorgt!)

·       Untersuchung der Bevölkerung auf Gesundheits- und Entwicklungsschäden durch den Flugbetrieb und Veröffentlichung der Ergebnisse. (Die Ängste der betroffenen Menschen sind groß – sind sie begründet?)