http://www.fluglaerm.de/koeln/lvm22p.htm

Kölner Stadt-Anzeiger vom 25./26.08.01

Flughafen Köln/Bonn
Nachtflug wird nicht eingeschränkt
Minister beruft sich auf Brüssel

Von Halvard Langhoff

Köln – Der Himmel über Köln/Bonn bleibt auch in Zukunft nachts offen, und zwar unbeschränkt: Landesverkehrsminister Ernst Schwanhold hat den Mitgliedern des Verkehrsausschusses im Landtag mitgeteilt, dass es die vorgesehene Einführung eines Nachtflugverbots für Strahlflugzeuge über 340 Tonnen Abfluggewicht (also schwere Jumbos) sowie eine nächtliche Kernruhezeit für den Passagierflugverkehr nicht geben wird. Er begründet dies mit einem Schreiben aus dem Bundesverkehrsministerium, wonach dieses sich die Auffassung der EU-Kommission zu Eigen macht, dass es keine Ungleichbehandlung beim Flugverkehr geben dürfe. Wenn in Köln/Bonn nachts Frachtverkehr erlaubt sei, müsse es auch Passagierverkehr geben dürfen.

20 Punkte umgesetzt
Das Verbot für Jumbos und Passagiere war Bestandteil einer im Juni 1996 verabschiedeten Landtagsententschließung, wonach der Nachtflugverkehr in Köln/Bonn durch ein 22-Punkte-Programm geregelt werden sollte. 20 Punkte wurden weitgehend umgesetzt, die Jumbos und die Nacht-Passagiere aber blieben strittig. Der damalige CDU-Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann sträubte sich gegen den Beschluss der SPD-Landesregierung. Doch obwohl die SPD die Durchsetzung der letzten beiden Punkte auf ihre Wahlkampffahnen schrieb, änderte sich nach dem Machtwechsel in Bonn nichts. Franz Müntefering, der als SPD-Landesvorsitzender am Zustandekommen des 22-Punkte-Katalogs beteiligt war, tat als Bundesverkehrsminister ebenso wenig wie Nachfolger Kurt Bodewig.

Dieser beruft sich nunmehr auf ein Schreiben der EU-Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr, vom Oktober 2000, wonach bei Flugbeschränkungen die "Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Ver-hältnismäßigkeit" zu beachten seien. Es könne demnach diskriminierend sein, einen 340-Tonnen-Jumbo zu verbieten, wenn ein anderes, leichteres Flugzeug lauter sei. Und die Frage der Verhältnismäßigkeit werde, so EU-Direktor Michel Ayral in seinem Brief, berührt, wenn nächtliche Passagierflüge leiser seien als die genehmigten Frachtflüge. Diese "vorläufigen Untersuchungen" der EU (die, so Ayral, nur auf den Auskünften der deutschen Behörden beruht, "unbeschadet einer Stellungnahme der Kommission, falls sie eine wirkliche Entscheidung treffen müsste".) hat das Bundesverkehrsministerium jetzt zur Mitteilung an Düsseldorf veranlasst, "dass es sich durch die EU-Kommission in seiner von Anfang an vertretenen Auffassung bestätigt sieht und keinen weiteren rechtlichen Prüfbedarf hat".

In Düsseldorf hat dies gestern zu ersten Reaktionen geführt. Gerhard Papke, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sieht die Verantwortung für den Lärmschutz der Bevölkerung nun eindeutig bei der Landesregierung; sie müsse nun darlegen, wie sie diesen schnellstmöglich verbessern wolle. Ein Verbot des nächtlichen Passagierverkehrs gehöre "selbstverständlich" dazu. Enttäuschung gibt es bei den Grünen: Peter Eichenseher, verkehrspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger, "dass das Dreiecksspiel zwischen Land, Bund und EU nun ein Ende hat". Das Thema werde am Montag im Grünen-Vorstand diskutiert. Eichenseher: "Wir müssen in einen völlig neuen Diskussionsprozess einsteigen, denn in Köln/Bonn ist es nicht signifikant leiser geworden." Als "vorläufigen Höhepunkt einer Skandalgeschichte" bezeichnet der Grünen-Sprecher im Rhein-Sieg-Kreistag, Horst Becker, den Vorgang. Köln/Bonn werde "mit seinen Investitionen und gleichzeitig drastisch zurückgegangenen Tagesverkehren zum Millionengrab". Er fordert die Einführung einer Lärmobergrenze, solange es kein Nachtflugverbot gebe.

 


 

Vorstehender Artikel aus dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 25./26. August scheint zu bestätigen, was viele der Betroffenen schon immer vermutet haben, nämlich dass unsere Landesregierung bezüglich der beiden hier angesprochenen Maßnahmen aus dem vom Landtag im Juni 1996 als Grundlage für die seit Oktober 1997 geltende Nachtflugregelung verabschiedeten 22-Punkteprogramm nie deren Umsetzung im Sinn hatte.

Zunächst wurde der damalige Bundesminister Wissmann zum Buhmann gemacht, und das nachträgliche Inkraftsetzen bei Änderung der politischen Verhältnisse im Bund in Aussicht gestellt. Das ist nunmehr seit nahezu 3 Jahren der Fall, aber geschehen ist nichts. Im Gegenteil, eine offizielle Anfrage bei der EU-Kommission wurde erst einmal 1 ½ Jahre lang verschleppt, und nach einer weiteren Verzögerung von fast 1 Jahr (die Antwort der EU datiert vom Oktober 2000) erklärt der Landesverkehrsminister die Angelegenheit für erledigt, weil die Vorschriften der EU dagegen seien. Der Minister macht aber auch keinen Vorschlag, mit dem die Landesregierung den Betroffenen eine alternative Maßnahme anbietet, um den nächtlichen Fluglärm einzuschränken, obwohl in dem Schreiben der EU-Kommission ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, eine auf dem wirklichen Lärm der Flugzeuge beruhende Beschränkungsmaßnahme veranlassen zu können.

Es muss also davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung in voller Absicht so und nicht anders gehandelt hat. Für die Betroffenen sollte gerade das Ansporn sein, im Bemühen um eine vergleichsweise gerechte Nachtflugregelung auch für den Flughafen Köln/Bonn nicht nachzulassen!

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.
gez. Wolfgang Hoffmann, stellv. Vorsitzender


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