http://www.fluglaerm.de/koeln/lsgrsmz1.htm

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln / Bonn e. V.
Gesamtv
orstand  * Geschäftsstelle: Forststr. 141, 51107 Köln, Tel./Fax 0221/865646
Bankverb.:
Kto. 5802418 Stadtsparkasse Köln (BLZ 37050198)     e-mail: Laermschutzg.FH.Koeln-Bonn.eV@t-online.de




Liebe Mitglieder,                                                                                                                                März 2001

Die Situation rund um den Flughafen Köln/Bonn ähnelt Anfang des Jahres 2001der des Vorjahres. Weiterhin drücken sich NRW-Verkehrsminister Schwanhold und sein wiederum neuer Kollege Bodewig aus der Bundesregierung um die Einführung der von der Landesregierung vor Jahren beschlossenen Beschränkungen des Nachtflugs. Keine endgültige Lösung auch für einige Abflugstrecken nach dem neuen NeSS-Verfahren. Wichtige Themen sind weiterhin unsere Klage gegen den Ausbau des Flughafens und für die Einführung einer nächtlichen Kernruhezeit. Auf Bundesebene liegt seit kurzem ein erster Referentenentwurf für die Novellierung des Fluglärmgesetzes vor.

Die Nachtflugsituation

Die genaue Zahl der Nachtflüge für das Jahr 2000 liegt uns noch nicht vor, aber sie wird bei mehr als 40.000 liegen und damit fast den Höchststand haben, der 1997 vor dem Weggang von TNT nach Lüttich erreicht worden war. Einer der Gründe ist die im Vorjahr begonnene Ansiedlung von Chartergesellschaften, die auch über Nacht Shuttle-Flüge vorwiegend in den Mittelmeerraum anbieten. Auch die Nachtflugzahlen des Frankfurter Flughafens sind trotz der Absicht -in Verbindung mit dem Bau einer vierten S/L-Bahn- eine nächtliche Kernruhezeit einzuführen nochmals gestiegen und liegen inzwischen schon deutlich über denen des Flughafens Köln/Bonn.

In diesem und im nächsten Jahr werden die letzten noch vorhandenen lauten DHL-Flugzeuge (Boeing 727 mit Schalldämpfern) gegen modernere Maschinen ausgetauscht werden. Der lauteste Krachmacher, der alte Jumbo von UPS, fliegt seit dem 19. September 2000 nicht mehr um halb vier morgens, sondern erst nach sechs Uhr. Das sind zumindest kleine "Verbesserungen". Erhebliche Probleme gibt es noch mit den Maschinen des Typs Fokker 27, die z.B. von der Firma WDL in grösserer Zahl eingesetzt werden.


Das Land NRW, der Bund, Europa und die Nachtflugbeschränkungen

Noch immer stehen zwei Vorhaben aus dem "22-Punkte-Programm" der Landesregierung von 1996 aus:

Sie erinnern sich bestimmt an vier erstellte Gutachten, die über mehrere Jahre zwischen Düsseldorf und Bonn hin und her geschoben wurden, ohne dass eine Entscheidung getroffen wurde, Wir intervenierten zusammen mit der Bundesvereinigung gegen Fluglärm im Bonner Verkehrsministerium und führten ein Gespräch mit der neuen NRW-Verkehrsminister Schwanhold, in dem wir auf eine baldige Lösung drängten. Ende März 2000 wurde der Vorgang europapolitisch problematisiert und nach Brüssel geschoben, wo er wiederum über ein halbes Jahr verblieb, ohne dass eine Reaktion erfolgte.

Ende Oktober 2000 schließlich beantwortete die Direktion Luftverkehr die Anfrage des Bundesverkehrsministers und bezieht sich auf die Verordnung des Europäischen Rates über die Marktzugangsfreiheit, die auch für den gewerblichen Luftverkehr und damit für Flughäfen gelte. Auferlegte Beschränkungen müssten die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Insbesondere würde das Verbot nächtlicher Starts und Landungen für Flugzeuge mit mehr als 340 t Gesamtgewicht, die weniger Lärm als leichtere Flugzeuge machten, die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Objektivität unberücksichtigt lassen, soweit das gewünschte Ziel eine Lärmreduzierung sei. Somit scheine eine auf den wirklichen Lärm der Flugzeuge beruhende Beschränkungsmaßnahme eher dem gewünschte Ziel zu die-nen. Das gleiche gelte auch für die Untersagung von Passagierflügen, falls Frachtflugzeuge lauter als Passagierflugzeuge sein sollten. Relativiert werden die Aussagen dann wieder im letzten Satz: es handele sich nur um eine vorläufige Untersuchung, die wiederum auf den Auskünften von deutschen Behörden beruhe. Gleichsam sei sie unbeschadet einer Stellungnahme der Europäischen Kommission, falls die eine wirkliche Entscheidung treffen müsse.

Was lernt uns dieses? Die Zielsetzung der Nachtflugbeschränkungen muss klarer definiert werden (warum nicht eine Obergrenze der Bewegungen?) und Beschränkungsmaßnahmen, die sich am wirklich erzeugten Lärm orientieren (Züricher Modell), sind zumindest der rechtlich sicherere Weg. Es gibt also keinen Anlass für die beiden Verkehrsministerien, sich nunmehr zurückzulehnen; – es muss ein neuer Anlauf für die Formulierung und Durchsetzung der Nachtflugbeschränkungen genommen werden. Mitte März haben wir als Lärmschutzgemeinschaft dazu einen Termin im Bundesverkehrsministerium.

Gerichtsverfahren 

Ausbau des Flughafens: Unsere Verwaltungsklage von zwei Musterklägern aus Porz und Siegburg wegen des Flughafenausbaus (Terminal 2 und Vorfeld D) ist vor dem OVG Münster Ende November 2000 abgewiesen worden. Ziel war es, für die Flughafenausbauten ein umfangreiches Planfeststellungsver-fahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen zu erreichen. Dazu hatten wir beantragt, die für den Bau erteilte (einfache) Plangenehmigung als rechtswidrig festzustellen, hilfsweise durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass die gegenwärtige Lärmbelastung durch die dem Flughafen zuzurechnenden Verkehrsflächen mit dem Bau des Terminals 2 und der Vorfeldfläche D gegenüber dem ohne deren Nutzung zu besorgendem Verkehrslärm nicht erhöht wird.

Das OVG Münster stellte dazu fest, dass vorwiegend die (technische) Kapazität der Start- und Landebah-nen die Anzahl der Flugbewegungen bestimmt und durch Engpässe auf den übrigen Bewegungsflächen dieses Maximum ggf. nicht ausgeschöpft werden kann. Es gehe hier also um Maßnahmen, die die Kapa-zität des Abfertigungsbereichs erweitern und an die nicht genutzte Kapazität des Start- und Landebahnen-systems anpaßten. Allenfalls von der neuen Vorfeldfläche D vor dem neuen Terminal 2 gehe vermehrter Fluglärm aus, der aber in einem überschaubaren Zeitraum nicht zu Wirkungen führen werde, die nicht schon durch die luftverkehrsrechtliche Zulassung der technischen Kapazität des Start- und Landebahnen-systems abgedeckt seien. Letztendlich war es dem Flughafen durch ein u. E. zweifelhaftes Gutachten gelungen, den künftigen Verkehrszuwachs soweit herunter zu rechnen, dass er das neue Vorfeld zur Bewältigung des Verkehrs gar nicht braucht, sondern es nur dem Komfort der Passagiere dient. Dennoch sind nach unserer Einschätzung in der Urteilsbegründung formale Fehler enthalten, die eine Fortführung des Verfahrens für einen Kläger begründen. Somit werden wir die zunächst nicht zugelassene Revision gegen das Urteil anfechten.

Neue Nachtflugklage: Im Rahmen der mit drei Musterklägern eingereichten neuen Klage -mit dem Ziel einer nächtlichen Kernruhezeit- hat es bislang noch keinen Gerichtstermin gegeben.

Novellierung des Fluglärmgesetzes und Europäische Regelungen

Im Rahmen der Novellierung des Fluglärmgesetzes liegt nunmehr ein erster Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums vor. Hierin sind gegenüber einem vorgehenden Arbeitspapier eine Reihe von Forderungen und Vorschlägen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V. eingegangen, die von uns im Rahmen von Anhörungsgesprächen in Bonn gemacht wurden. Noch immer nicht genügend berücksichtigt ist hier der Schutz der Nacht. In unserem nächsten Rundschreiben werden wir ausführlicher auf den derzeitigen Stand der Novellierung eingehen. Gleiches gilt für beabsichtigte europäische Regelungen, die inzwischen vom Rat und der Kommission vorgelegt wurden und über die das europäische Parlament möglicherweise noch 2001 entscheiden wird. Im Vordergrund stehen auch hier der Schutz der Nacht und ein einheitliches europaweites Maß für die Messung des Fluglärms. Für die vertiefende Lektüre empfehlen wir Ihnen nochmals das umfassende Internet-Angebot der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V., das sie unter: www.fluglaerm.de abrufen können.

Mit freundlichen Grüßen

H. Breidenbach          W.Hoffmann
Helmut Breidenbach, Vorsitzender                                   Wolfgang Hoffmann, Stv. Vorsitzender

Jahresbeitrag 2001 und Spenden

Für die Zahlung des Jahresbeitrages 2001, finden Sie anliegend eine vorgedruckte Überweisung zur Zahlung an die Lärmschutzgemeinschaft.

Für mögliche Spenden nutzen Sie bitte den zweiten Überweisungsvordruck an das Aktionsforum der Lärmschutzgemeinschaft. Für Spenden ab 40 DM erhalten Sie im Folgejahr eine Spendenquittung (bitte dazu deutlich Name und Adresse angeben).  


Bitte beachten Sie auch den anliegenden Demonstrations-Aufruf !!!


zurück zu Mitteilungen