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Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln / Bonn e.V.
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Liebe Mitglieder,                                                                                                                                     August 2000

Die Situation rund um den Flughafen Köln/Bonn ist auch im Jahr 2000 weiterhin turbulent. Noch immer gibt es keine Lösung für einige Abflugstrecken nach dem neuen NeSS-Verfahren. Vordringliche Themen sind weiterhin der Nachtflug und der Ausbau des Flughafens. Daneben natürlich unsere Klage gegen diesen Ausbau, eine neue Klage gegen den NRW-Verkehrsminister mit dem Ziel der Einführung einer nächtlichen Kernruhezeit sowie eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Nachtflugsituation

Die Nachtflugzahlen sind nach einem Rückgang in 1998 im Jahr 1999 wieder um ca. 8% auf 38.000 gestiegen; auch in 2000 muss mit einem Anstieg gerechnet werden. Einer der Gründe ist das Auftreten von neuen Charterfluggesellschaften, die gerade des nachts Shuttle-Flüge in den Mittelmeerraum anbieten. Inzwischen hat der Frankfurter Flughafen nach einer unglaublichen Steigerung in 1999 mit über 44.000 Nachtflugbewegungen Köln/Bonn überholt.

Dagegen ist der Nachtflug mit den besonders lauten DHL-Flugzeugen (Boeing 727 mit Schalldämpfern) nochmals spürbar zurückgegangen; die dieser Gesellschaft formal erlaubten nächtlichen Bewegungszahlen mit diesem besonders lauten Fluggerät werden noch etwa zu einem Drittel ausgenutzt. Erst in den Jahren 2001 und 2002 ist mit der völligen Umrüstung der Flotte auf neue Boeing 757-Flugzeuge zu rechnen. Der lauteste Krachmacher, der alte Jumbo von UPS, soll ab dem 19. September nicht mehr um halb vier Uhr morgens sondern erst nach sechs Uhr starten. Das sind natürlich keine durchschlagenden Erfolge aber zumindest tendenzielle Verbesserungen.

Der Bund, das Land NRW und der Nachtflug

Noch immer stehen zwei Vorhaben aus dem "22-Punkte Katalog" der Landesregierung von 1996 aus:

Nachdem hierzu vier Gutachten mit entgegengesetzten Empfehlungen erstellt worden waren, ließ sich das Bundesverkehrsministerium fast ein Jahr Zeit, um dann doch keine Entscheidung zu treffen. Auch mehrere Interventionen, die wir zusammen mit der Bundesvereinigung gegen Fluglärm in Bonn unternahmen, hatten keinen Erfolg. Im März führte die Lärmschutzgemeinschaft ein Gespräch mit dem neuen NRW-Verkehrsminister Schwanhold und drängte auch dabei auf eine baldige Lösung. Vor wenigen Wochen hingegen wurde die Entscheidung vom Bund jetzt europapolitisch problematisiert und nach Brüssel geschoben – nichts weiter als eine erneute Verzögerungstaktik.

Nahezu zeitgleich starteten Bund, Land, der Flughafen und einige Fluggesellschaften in der sog. "AG Nachtflug" ein weiteres Ablenkungsmanöver. Sie entwickelte in zwei Sitzungen die jetzt "11 Dämpfer für den Lärm" und verkündete diese Ende März. Die oben erwähnten Nachtflugverbote aus dem 22-Punkte Katalog des NRW-Landtages tauchen darin nicht mehr auf. Im wesentlichen geht es um eine Erweiterung des Lärmschutzfenster-Programms, eine bessere Ausrüstung der Flugzeuge, eine bessere Pilotenschulung, lärmärmere Start- und Landeverfahren, Erhöhung der Bußgelder bei Routenabweichungen und mehr Personal bei der Lärmbeschwerdestelle des Flughafens – ein weitgehend folgenloses, in großen Teilen sogar peinliches Programm alter Hüte, um deren Umsetzung wir uns seit Jahren gegen den Widerstand der Ministeriellen vergeblich bemühen. Die eigentliche Überraschung aber ist die geplante Verlängerung der großen Start-/Landebahn um 450 Meter nach Norden in Richtung Köln – angeblich um die Überflughöhe beim Start in Richtung Lohmar/Siegburg zu erhöhen und damit den Lärm zu senken. Über die wahren Absichten berichten wir im Verlauf des Briefes unter einer gesonderten Überschrift.


Mitgliederversammlung 2000 und Neuwahl des Vorstandes
am Dienstag den 17. Oktober 2000 um 19.30 Uhr im Rathaus Bensberg, Ratssaal
- Siehe dazu auch letzte Seite des Rundschreibens -


Die neue Landesregierung und der Nachtflug

Auch im Landtagswahlkampf war der Nachtflug in Köln/Bonn wieder einer der umkämpften Knackpunkte. Die Lärmschutzgemeinschaft hat bei vielen Wahlkampfauftritten prominenter Politiker (u.a. Müntefering, Klimmt, Rütt-gers, Clement, Höhn) demonstriert und in den Veranstaltungen Diskussionen über den Nachtflug ausgelöst. Nach der Landtagswahl sind wir während der Koalitionsverhandlungen mit einer Gruppe zur NRW-Staatskanzlei gefahren und haben dort einen an Ministerpräsident Clement und die Verhandlungsführerin der Grünen, Frau Höhn, gerichteten Forderungskatalog überreicht.

Das Ergebnis der Koalitionsverhandlung 2000 ist absolut unbefriedigend. So weist die Koalitions-vereinbarung wieder nur auf freiwillige Maßnahmen zum passiven Lärmschutz hin und fordert den Austausch von Nicht-Bonuslisten-Flugzeugen. Immerhin bleibt die Umsetzung der beiden fehlenden Punkte aus dem 22-Punktekatalog (Ausschluss des nächtlichen Passagierfluges zwischen 0.00 und 5.00 Uhr; Nachtflugverbot für Jumbos) im Forderungskatalog. Diese Bestimmungen sind inzwischen der EU-Kommission vorgelegt worden.

Gerichtsverfahren

Ausbau des Flughafens: Seit drei Jahren läuft ein Verfahren, in dem es vor allem um das neue Terminal 2 und das dazugehörige Vorfeld D geht, mit denen eine Verdoppelung der Abfertigungskapazität ermöglicht wird. Da dies mit einer einfachen Baugenehmigung (wie für ein normales Haus) durchgezogen werden sollte, war es unser Ziel, ein Planfeststellungsverfahren mit einer dazugehörenden Umweltverträglich-keitsprüfung zu erwirken. Hierbei wären auch die Folgewirkungen einer entsprechenden Ausweitung des Flugverkehrs zu prüfen gewesen. Ein Eilantrag zur Einstellung der Bauarbeiten bis zu einer Entscheidung wurde etwa ein Jahr nach Beginn des Verfahrens vom OVG Münster abgelehnt. Der Flughafen konnte quasi auf eigenes Risiko weiterbauen. In der Fortfolge des Verfahrens kam es im Februar zu einer ersten mündlichen Verhandlung in Münster, die zunächst einen Teilerfolg für die von uns unterstützten Musterkläger brachte. Dem Flughafen wurde auferlegt, zumindest die bis zum Jahr 2005 zu erwartenden Flugbewegungen, deren Verteilung über Tag und Nacht sowie den zu erwartenden Flugzeugmix darzustellen. Zuvor hatte der Flughafen nämlich argumentiert, dass das Terminal gar keinen zusätzlichen Lärm verursache und das zum Terminal 2 gehörende Vorfeld D nur zur Verbesserung des Reisekomforts für die Passagiere diene. Man erwarte nur etwa 2% mehr Flugbewegungen (bei Verdoppelung der Passagiereanzahl !!!) und die hätten keine große Auswirkung auf die Lärmbelastung. Das hat selbst das Gericht nicht geglaubt und verfügte deshalb den zuvor beschriebenen Auflagenbeschluss. Hierzu hat der Flughafen vor wenigen Wochen ein "Gutachten" vorgelegt, das von unseren Fachleuten und Anwälten zerpflückt wurde; eine entsprechende Stellungnahme hat das OVG bereits erhalten. Da parallel zum laufenden Verfahren Terminal und Vorfeld inzwischen fertiggestellt sind, erhoffen wir uns zumindest nachträgliche Lärmschutzauflagen für den Flughafen Köln/Bonn; rein theoretisch könnte auch die Nutzung des Vorfeldes D als luftseitige Anbindung des Terminals untersagt werden. Auf jeden Fall wäre jede, auch noch so kleine Beschränkung für den Flughafen das lang erwartete Zeichen gegen den bisher schrankenlosen Ausbau.

Neue Nachtflugklage: Inzwischen haben wir mit drei Musterklägern eine neue Klage gegen den NRW-Verkehrsminister eingereicht. Ziel ist eine Verschärfung der Nachtflugregelung, ein Nachtflugverbot in unterschiedlicher Ausprägung bzw. die Einrichtung einer Kernruhezeit. Diese Klage basiert auf der Gesundheitsbeeinträchtigung und wird wegen der zu treffenden Festlegungen von Lärmgrenzwerten in der Nacht grundsätzliche Bedeutung für die Rechtsprechung in der Bundesrepublik haben.

Verfassungsbeschwerde: Gegen eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes haben wir mit Musterklägern eine Ver-fassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Diese Änderung des Gesetzes würde bewirken, dass große Anlagen –wie der Flughafen Köln/Bonn– nachträglich als planfestgestellt gelten würden. Sie wissen wahrscheinlich, dass der Flughafen Anfang 1959 ohne Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung oder –auflagen genehmigt wurde. Wenn das nun 40 Jahre später automatisch "nachgereicht" würde, wären negative Auswirkungen auf die laufenden Verfahren denkbar.

Klage gegen die Verlegung von Abflugrouten: In einem Verfahren von drei Klägern aus Fluglärm-initiativen in Rösrath, Overath und Bonn hat das Bundesverwaltungsgericht im Mai entschieden, dass Anwohner von Flughäfen gegen die Verlegung von Abflugrouten grundsätzlich verwaltungsgerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen können. Die Festlegung von Flugrouten enthalte auch planerische Elemente, so dass die Lärmschutzinteressen der betroffenen Bevölkerung in die Abwägung einbezogen werden müssten. Auf diese Rechte könnten die Kläger ihre Klage stützen. Sie hätten allerdings in der Sache nur dann Erfolg, wenn das Interesse der Kläger am Schutz vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen willkürlich unberücksichtigt bliebe. Das Verfahren wurde an das OVG in Münster zu-rückverwiesen, das in seinem erstinstanzlichen Urteil einen Rechtsschutz bestritten hatte.

Geplanter Ausbau der großen Start- und Landebahn

Die geplante Verlängerung der großen Start-/Landebahn um ca. 450 Meter nach Norden in Richtung Köln wurde schon weiter oben bei den sog. "11 Dämpfer für den Lärm" angesprochen. Ziel ist angeblich die Steigerung der Überflughöhe beim Start in Richtung Lohmar/Siegburg mit für dort prognostizierter Lärmminderung um 2 dB(A); anhand der von der DFS vorgelegten Steigprofile der am Flughafen verkehrenden Flugzeuge sind tatsächlich nur zwischen 0,5 und 0,8 dB(A) realistisch. Dass der Flughafen für eine praktisch nicht wahrnehmbare Lärmminderung "freiwillig" 22 Millionen DM investieren möchte, sollte allein schon stutzig machen. Und so haben wir die wahre Absicht aufgedeckt: der Flughafen möchte das Vorfeld D des neuen Terminals direkt an die nach Norden verlängerte Startbahn anschließen, um so eine zügigere Verkehrsabwicklung zu realisieren – also eine verdeckte zusätzliche Erhöhung der technischen Kapazität, die wir sogleich in unsere Ausbauklage aufgenommen haben.

Gründung des "Aktionsforum der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V."

Schon im letzten Rundschreiben hatten wir Sie auf die Probleme des Vereins mit dem Finanzamt hingewiesen. Inzwischen hat uns das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt. Grund ist die Unterstützung unserer Musterkläger in den Verwaltungsgerichtsverfahren. Um weiterhin für die Spenden der Mitglieder steuerabzugsfähige Belege ausstellen zu können, haben wir einen neuen gemeinnützigen Verein, das "Aktionsforum der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V." gegründet. Von dort dürfen wir alle Leistungen bezahlen, die nicht unmittelbar Anwalts- und Gerichtskosten beinhalten, also begrenzt sind auf Gutachten, sonstige Aktionen und natürlich die laufenden Ausgaben der Lärmschutzgemeinschaft. Ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag werden wir für die weitere Unterstützung von Musterklägern in von der Lärmschutzgemeinschaft veranlassten Gerichtsverfahren verwenden.

Deshalb bitten wir Sie, den Mitgliedsbeitrag weiterhin an die Lärmschutzgemeinschaft zu überweisen. Ihre Spende richten Sie bitte zwecks Erhalt der steuerabzugsfähigen Spendenbescheinigung ab sofort an das "Aktionsforum der Lärmschutzgemeinschaft".


Mitgliedsbeitrag 2000 und Spenden
Für die Zahlung des Mitgliedsbeitrag 2000 finden Sie anliegend einen Überweisungsträger an die
 Lärmschutzgemeinschaft. Aus Vereinfachungsgründen liegt jedem Schreiben ein entsprechender Vordruck bei.
Sollten Sie den Beitrag für dieses Jahrbereits überwiesen haben, betrachten Sie diesen als gegenstandslos.
Für mögliche Spenden nutzen Sie bitte den 2. Überweisungsvordruck an das Aktionsforum der 
Lärmschutzgemeinschaft. Für Spenden ab DM 40,- erhalten Sie eine Spendenquittung.
- Bitte deshalb deutlich Name und Adresse angeben -

Tipps zu Fluglärmthemen

Wenn Sie Ihr Wissen über die Fluglärmproblematik vervollständigen wollen, hier einige Vorschläge:

Zwei Tipps zum Internet-Angebot

Unter www.fluglaerm.de erreichen Sie die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. mit vielen weiteren
Links auch zu den Angeboten der regionalen Initiativen, unter "Interessengemeinschaft gegen Fluglärm
Köln-Bonn" vor allem eine regionale Presseübersicht. Das Angebot der Lärmschutzgemeinschaft ist noch
im Aufbau.

Unter www.landtag.hessen.de finden Sie die schriftliche Stellungnahme vieler Experten aus dem drei-
tägigen Hearing des Hessischen Landtags zum Ausbau des Frankfurter Flughafens und die Ergebnisse
des dort durchgeführten Mediationsverfahrens.

Mitgliederversammlung 2000 und Neuwahl des Vorstandes
am Dienstag, den 17. Oktober 2000 um 19.30 Uhr im Rathaus Bensberg, Ratssaal

Vorgeschlagene Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Aktuelle Flughafenthemen – Stand der Novellierung des Fluglärmgesetzes
    und der europäischen Lärmschutzpolitik
  3. Wahl eines Versammlungsleiters
  4. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
  5. Bericht über Einnahmen und Ausgaben
  6. Kassenprüfungsbericht
  7. Aussprache zu TOPs 4. Bis 6.
  8. Entlastung des Vorstandes
  9. Neuwahl des Vorstandes (Vorsitzender, 2 Stellvertreter, 2 Beisitzer)
  10. Diskussion

Der Vorstand würde sich über eine rege Teilnahme freuen !


 Offizielle Terminaleröffnung am 21. September 2000

Abhängig davon, ob sich mehrere Hundert unserer Mitglieder verbindlich zu einer Teilnahme bereit
erklären, planen wir aus diesem Anlass am Terminal 2 eine Demonstration gegen den Nachtflug. Bei
einer zu gringen Beteiligung kann die tatsächliche Betroffenheit durch den Nachtflug der allgemeinen
Öffentlichkeit nicht glaubhaft vermittelt werden !!!


 Mit freundlichen Grüßen

H. Breidenbach 				 W. Hoffmann
Helmut Breidenbach, Vorsitzender Wolfgang Hoffmann, Stv. Vorsitzender

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