http://www.fluglaerm.de/koeln/lsgflgno.html

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.

Zur Novellierung des Fluglärm"schutz"gesetzes

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Das nunmehr seit ca. 7 Jahren im Novellierungsprozess befindliche Gesetz soll das immer noch geltende von 1971 ersetzen
, und zwar unter dem Motto "mehr Schutz für die vom Fluglärm Betroffenen". Dabei geht es auch jetzt nur um passiven Schallschutz, mögliche Entschädigung für wesentlich eingeschränkte Nutzbarkeit von Außenbereichen und Baubeschränkungen  in den den so genannten Schutzzonen. Irgendwelche Eingriffe in den Luftverkehr zwecks Begrenzung der Flugbewegungen oder der Einhaltung von Lärmkontingenten sind nicht vorgesehen. Außerdem wird auch noch ein Unterschied zwischen den Anwohnern bestehender Flughäfen und denen, die zukünftig von neu zu bauenden oder maßgeblich zu erweiternden betroffen sind !

Welchen Flugverkehr über den Köpfen der davon Betroffenen die derzeit  in der Gesetzesvorlage vorgesehenen Grenzwerte zulassen, bevor bei deren Überschreitung ein Anspruch auf passive Schutzmaßnahmen überhaupt entsteht, entnehmen Sie bitte den folgenden Informationen: