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Das nunmehr seit ca. 7 Jahren im Novellierungsprozess
befindliche Gesetz soll das immer noch geltende von 1971 ersetzen,
und zwar unter dem Motto "mehr Schutz für die vom Fluglärm
Betroffenen". Dabei geht es auch jetzt nur um passiven Schallschutz, mögliche
Entschädigung für wesentlich eingeschränkte Nutzbarkeit von
Außenbereichen und Baubeschränkungen in den den so genannten
Schutzzonen. Irgendwelche Eingriffe in den Luftverkehr zwecks Begrenzung
der Flugbewegungen oder der Einhaltung von Lärmkontingenten sind nicht
vorgesehen. Außerdem wird auch noch ein Unterschied zwischen
den Anwohnern bestehender Flughäfen und denen, die zukünftig von
neu zu bauenden oder maßgeblich zu erweiternden betroffen sind
!
Welchen Flugverkehr über den Köpfen der
davon Betroffenen die derzeit in der Gesetzesvorlage vorgesehenen Grenzwerte
zulassen, bevor bei deren Überschreitung ein Anspruch auf passive
Schutzmaßnahmen überhaupt entsteht, entnehmen Sie bitte den
folgenden Informationen: