http://www.fluglaerm.de/koeln/aufrf.htm
Die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V. informiert und appelliert an alle Betroffenen:
Gefährdung des Lebensraumes und der Lebensqualität durch den Flughafen Köln/Bonn
Bereits bei der heutigen Auslastung des Flughafens Köln/Bonn fühlen sich inzwischen sehr viele Menschen im Großraum Köln/Bonn, dem Bergischen, dem Oberbergischen und dem Rhein-Siegkreis in ihrer Lebensqualität und gesundheitlichen Verfassung durch die Fluglärmeinwirkungen stark belastet. Der weiterhin, schon seit längerem laufende Ausbau des Flughafens -wie seit Jahrzehnten ohne direkten Bedarf- wird mit Investitionen von deutlich mehr als 1 Milliarde DM in Zukunft zu noch weit größeren Belastungen dieses Raumes führen. Die Lärmschutzgemeinschaft wird daher von den durch den Flughafen beeinträchtigten Bürgern verstärkt zu abwehrenden Maßnahmen gedrängt. Da diese Maßnahmen aber erst den notwendigen Nachdruck erhalten, wenn die dahinter stehende Menge entsprechend groß ist, rufen wir heute alle Bürger, die vom Köln-Bonner Flugverkehr betroffen sind, dazu auf unsere Gemeinschaft durch ihre Mitgliedschaft zu stärken und anläßlich von Wahlen nur solche Kandidaten zu wählen, denen nicht durch übergeordnete Parteigremien die Verhinderung der endgültigen Zerstörung unserer aller Lebensraum untersagt werden kann!
Dem Diktat der Spitzenpolitiker in
ihren irrationalen Entscheidungen zu einem unsinnigen Ausbau des
Flughafens und dem Herbeiorganisieren eines unerträglichen
Nachtflugverkehrs sollte auf demokratischem Wege Einhalt geboten
werden.
Zur Reduzierung der Auswirkungen
insbesondere des nächtlichen Flugverkehrs wurden von der
Lärmschutzgemeinschaft kürzlich folgende Maßnahmen
eingeleitet:
Änderungsanträge zu den geltenden Nachflugregelungen, mit dem Ziel, eine auf dem Grundgesetz beruhende Verfassungsbeschwerde gegen den gesundheitsgefährdenden Nachtflug vorbringen zu können;
Verfahren gegen den Ausbau des Flughafens wegen fehlender Umwelt- verträglichkeits-Prüfungen;
Verfassungsbeschwerde gegen novelliertes Planungsgesetz, demzufol- ge bisher nicht planfestgestellte Bauten ein nachträgliches Generalpla- zet erhalten sollen;
Einflußnahme auf die nach den Vorgaben des NeSS-Verfahrens definier- ten Abflugwege.
Ein kurzer Überblick zur bisherigen 40-jährigen Geschichte des Flughafens Köln/Bonn
Wenige Wochen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, das für derartige Anlagen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorschreibt, in dessen Verlauf den Nachbarn rechtliche Einspruchsmöglichkeiten angeboten werden, wurde die Flughafengenehmigung 1958 politisch durchgepaukt. Den Bürgern wurde die Notwendigkeit dieses Flughafens in einem wegen seiner Fauna und Flora unersetzlichen Naturschutzgebiet mit der Begründung verkauft, dass es sich hier um einen Regierungsflughafen handele, der nur ein begrenztes regionales Flugverkehrsaufkommen zu verkraften habe. Leider muß man in diesem Zusammenhang auch feststellen, dass alle Regierungspräsidenten als oberste Vertreter der Naturschutzbehörde hinsichtlich der Erhaltung des Naturschutzgebietes versagt haben.
Da jahrzehntelang das Passagieraufkommen nicht über 2 Millionen lag (heute 6,4 Mio.) und nur einige wenige Nachtpostflüge in der Woche stattfanden, wurde der Flughafen für die Hauptanteilseigener (Bund, Land und die Stadt Köln) zum Zuschußbetrieb. Trotzdem wurde der Flughafen mit Steuergeldern -wie derzeit auch- immer wieder großartig erweitert (Start-/Lande-Bahnensystem, modernste Gesamtanlagen, Verwaltungsgebäude, Parkhäuser, Frachthallen, Vorfelder, ICE- Anbindung). Zu den mißlungenen Planungen der Flughafengeschäftsleitung gehörte bisher lediglich, dass auf energisches Betreiben der Lärmschutzgemeinschaft eine weitere große Parallel-Start/Landebahn in den 70-iger Jahren aus dem Landesentwicklungsplan gestrichen wurde. Offiziel wurde die Bevölkerung über den stetigen Ausbau zum Großflughafen weitgehend im Unklaren gelassen. Dieses wird auch deutlich durch das Verhalten der Baubehörden im Flughafenumland, insbesondere in Köln, wo in den bereits bestehendenen Flugschneisen noch neue Stadtteile (Neu-Brück), Krankenhäuser (Merheim, Holweide) und Schulen (Ostheim) gebaut wurden.
Nachdem -auch mangels Zuspruch im Personenverkehr- das geplante Luftverkehrskreuz West mit der Lufthansa scheiterte, organisierte der Flughafen verstärkt den Nachtflugbetrieb für Fracht und holte sich Unternehmen wie UPS, TNT, DHL mit ihren zentralen europäischen Abwicklungen (Hub-System) von Luftfracht nach Wahn. Den Anwohnern des Flughafens wird dadurch ein nicht nur gesundheitsgefährdender Nachtflugverkehr (an Spitzentagen bis zu 180, im Jahresmittel ca. 115 Flugbewegungen pro Nacht) zugemutet. Anderenorts (Essen-Mülheim/Ruhr) wird ein relativ kleiner Regionalflughafen mit der Begründung geschlossen, dass die Bevölkerung mit vielen hochqualifizierten Arbeitskräften ein Umfeld der Ruhe und Erholung braucht. Wie aber stellt sich dieses Argument im Köln/Bonner Raum dar. Hier werden -wie auch immer ausgestattete und bezahlte Nachtarbeitsplätze am Flughafen- über die erholungsnotwendige Nachtruhe der hiesigen, mehrheitlich ebenfalls berufstätigen Bevölkerung gestellt zwecks Erreichens der Wirtschaftlichkeit eines sinnlos überdimensionierten Unternehmens, das ohne diesen Nachtbetrieb nicht lebensfähig wäre.
Weil unsere Politiker offensichlich nicht in der Lage sind bezüglich der im Köln-Bonner Raum bestehenden Nachtflugproblematik einen wirkungsvollen Ausgleich zu schaffen (trotz Gültigkeit der alten Nachtflugregelung [1992 bis 2002] wurde bereits im Jahre 1996 durch Beschluss des Landtages NRW zum sog. 22-Punkte Programm eine neue geschmiedet, die nunmehr seit Oktober 1997 -allerdings ohne die beiden wesentlichen Punkte [Kernruhezeit für Passagierflüge / Nachtflugverbot für Flugzeuge mit mehr als 340t Abfluggewicht]- in Kraft gesetzt ist und den Luftfrachtunternehmen eine weitgehende Bestandsgarantie bis zum Jahr 2015 einräumt) müssen die Betroffenen sich zwangsläufig zusammen tun, um so ihre berechtigten Anliegen mit entsprechendem Nachdruck vorbringen zu können.
Sie erreichen die Lärmschutzgemeinschaft über: