http://www.fluglaerm.de/koeln/lsgSramoB.htm

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln / Bonn e.V.
Gesamtvorstand - Geschäftsstelle: Forststr. 141, 51107 Köln, Tel. u. Fax: 0221/865646
 

Offener Brief                       anlässlich des Bekanntwerdens von verschiedenenPlänen zur Ausweitung
                                                               des Passagierflugverkehrs am Köln-Bonner Flughafen
 

Herrn
Oberbürgermeister
Fritz S c h r a m m a
Rathaus

50667 K ö l n

                                                                                                               Köln, 07.08.2002

Strategien zur Ausweitung des Flugverkehrs am Flughafen Köln/Bonn

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit großer Sorge und auch Wut haben die Anwohner der Region rund um den Flughafen Köln/Bonn in den beiden letzten Wochen von den unterschiedlichen Plänen des neuen Geschäftsführers der Flughafengesellschaft und des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Kenntnis genommen, den Flughafen Köln/Bonn quasi mit der Brechstange aus seiner tiefen Krise zu führen. Sowohl die Ansiedlung von Billigfliegern, als auch die zugedachte Rolle eines Ausweichflughafens für Frankfurt würden fast zwangsläufig zu einer noch höheren Anzahl von Nachtflügen, nunmehr auch im Passagierbereich, führen.

Hohe Fluglärmbelastung Die Region Köln mit dem Bergischen Land und dem Rhein-Sieg-Kreis zählt bereits heute, vor allem nachts, zu den am höchsten mit Fluglärm belasteten Gebieten in Deutschland. Der Flughafen Köln/Bonn hat mit knapp 40.000 jährlichen Nachtflugbewegungen schon jetzt den mit Abstand höchsten Nachtfluganteil aller deutschen Flughäfen und zudem als einziger deutscher Flughafen seine Verkehrsspitze in der Nacht. Dies ist der zweifelhafte "Erfolg" einer weltweiten Werbung des Flughafens für seine Nachtoffenheit in den achtziger Jahren. In der Folge wurden die nächtlichen Frachtdrehkreuze unterschiedlicher Carrier errichtet, die den Flughafen Köln/Bonn weitgehend nur als Umladestation nutzen. Sie erzielen dabei, entgegen der öffentlichen Darstellung, eine vergleichsweise geringe Wertschöpfung für die Region. Spitzenmäßig sind alleine die Belastungen der Menschen und der Umwelt. Dabei sind die drei großen Anteilseigner Bund, Land und die Stadt Köln in unterschiedlicher Weise gefordert.

Versagen des Landes Das Land NRW ist in Bundesauftragsverwaltung tätig und in erster Linie verantwortlich für die am Flughafen gültigen Nachtflugregelungen. Bereits im Juni 1996 hat der NRW-Landtag einen sog. 22-Punkte-Katalog beschlossen, der mit einem Bündel von Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes bis zum Ende des Jahrzehnts eine messbare Reduzierung der Lärmbelastung für die Flughafenanwohner erreichen sollte. Die wesentlichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen, ein Verbot von Nachtstarts und -landungen von Strahlflugzeugen der obersten Gewichtsklasse (Jumbos) im Frachtverkehr und eine Kernruhezeit für Passagierflüge zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr, sind bis heute nicht umgesetzt. Auch die Stadt Köln als Anteilseigner hat dabei zugesehen, wie der Flughafen mit der Beauftragung eines Gegengutachtens die Beschlüsse des Landtags torpedierte und in der Folge, entgegen der formulierten Ziele der Landesregierung, den Anteil der nächtlichen Passagierflüge von 10,4% (1997) auf 18,7% (2000) sogar deutlich ausweitete.

Nachdem der Gutachterstreit die Umsetzung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen bereits um Jahre verzögert hatte, zog das NRW-Verkehrsministerium im März 2000 die Ihnen bekannte "EU-Karte" und versuchte die Problemlösung nach Brüssel zu verlagern. Es wurde nur eine vorläufige Stellungnahme bei der Generaldirektion Energie und Transport der EU eingeholt; eine Entscheidung der Kommission wurde nicht herbei geführt. Auch der Hinweis der EU auf alternative, am wirklichen Lärm der Flugzeuge ausgerichtete Beschränkungen, wurde trotz Aufforderung durch die Fluglärmkommission vom Ministerium nicht aktiv verfolgt. Somit sind zentrale Forderungen des Landtags zum aktiven Lärmschutz der Bevölkerung nicht umgesetzt worden.

Aktuelle Nachtflugregelung Die derzeit gültige Nachtflugregelung aus dem Jahr 1997 sieht vor, dass nach jeweils 5 Jahren, erstmals im Jahre 2000, die Wirksamkeit der Lärmschutzmaßnahmen überprüft und festgestellt wird. Sollte sich der Nachtfluglärm nicht signifikant vermindert haben, würden - unter strikter Beachtung des Vertrauensschutzes für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung am Flughafen Köln/Bonn operierenden Luftfahrtunternehmen - zusätzliche aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Der Vertrauensschutz gilt dabei ausdrücklich nicht für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zwecks Einschränkung von Passagierflügen sowie des Einsatzes von Strahlflugzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 340 Tonnen (Jumbos) im Frachtverkehr.

Keine signifikante Verbesserung beim Fluglärm Die im Jahr 2001 gutachterlich vorgenommene Prüfung ergab, dass das Nachtschutzgebiet (definiert durch 6 Ereignisse von 75 dB(A) und mehr) in der Fläche um ca. 2% abgenommen hat, umgerechnet resultiert daraus eine Reduzierung des Nachtfluglärms um nicht wahrnehmbare 0,1 dB(A) - dies obwohl die meisten sehr lauten Flugzeuge des Kapitel 2 bereits aus der Nacht heraus genommen worden waren. Die Fluglärmkommission hat im November 2001 mit den Stimmen aller kommunalen Vertreter (auch der Stadt Köln) mehrheitlich festgestellt, dass keine signifikante Verbesserung der nächtlichen Fluglärmsituation eingetreten ist und zusätzliche aktive und passive Schallschutzmaßnahmen zwingend erforderlich sind. Auch dieser Beschluss wurde bislang negiert.

Beschluss des Rates der Stadt Köln Erinnern möchten wir in diesem Zusammenhang an einen Beschluss des Rates der Stadt Köln vom Februar 2000, der einige der oben aufgezeigten Forderungen, vor allem eine Kernruhezeit beim Passagierflug von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr und eine wesentliche Entlastung bei den Flugbewegungen in der Nacht beinhaltet. In der Begründung des Ratsantrages von CDU, Grünen und FDP heißt es wörtlich:

"Für die in Köln und der angrenzenden Region lebenden Menschen ist der Nachtflugverkehr am Flughafen Köln/Bonn nach wie vor eine erhebliche gesundheitliche Belastung. Die antragstellenden Fraktionen halten die Lösung des Konfliktes für vordringlich. Dabei würde auch ein wichtiger Beitrag geleistet, die Akzeptanz und damit die wirtschaftliche Zukunftsperspektive des Flughafens zu verbessern".

Diesen Vorgaben können wir uns voll inhaltlich anschließen, denn auch wir sind an einem wirtschaftlich erfolgreichen Flughafen für die Region bei Einhaltung der Umweltkapazität und zumindest einer nächtlichen Kernruhezeit interessiert. Deswegen möchten wir Sie ermutigen, sich nicht nur für die Investitionssicherheit der am Flughafen tätigen Unternehmen, sondern in gleicher Weise auch für die Lebensqualität der Menschen im weiten Einzugsgebiet des Flughafens einzusetzen.

Klage vor dem OVG Münster Die jetzt diskutierten Pläne über die Ansiedlung von Billigfliegern wie auch die zugedachte Rolle eines Ausweichflughafens für Frankfurt mit einer Ausweitung der Nachtflüge würden dem Flughafen Köln/Bonn langfristig schaden und bedeuteten nichts anderes als eine Fortsetzung der erfolglosen Flughafenpolitik des vergangenen Jahrzehnts unter neuer Leitung. Für diesen Fall kündigen wir erbitterten Widerstand an und verweisen auf die schon jetzt am Oberverwaltungsgericht Münster anhängige Klage gegen den NRW-Verkehrsminister mit dem Ziel der Einführung einer sechsstündigen Kernruhezeit in der Nacht und zusätzlichen Lärmobergrenzen am Flughafen Köln/Bonn.

Gesprächsangebot Wir möchten Sie abschließend eindringlich auffordern, das Gespräch nicht nur mit der Geschäftsführung des Flughafens und dem AR-Vorsitzenden des Flughafens, sondern auch mit den betroffenen Anwohnern zu führen. Die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V. bündelt als Umweltorganisation die Initiativen im gesamten Umland des Flughafens und ist mit den Erfahrungen von mehr als zwei Jahrzehnten (vielleicht sogar im Gegensatz zu einem oft zitierten Kölner "Verkehrsexperten" mit der eingebauten "Jobmaschine") ein kompetenter Ansprechpartner. Wir schlagen vor, dass Sie zudem in größeren Abständen eine Gesprächsrunde aus Vertretern des Flughafens und der Anwohner moderieren, wie es einer Ihrer Vorgänger, Herr Burger, mehrmals erfolgreich getan hat. Dazu erwarten wir Ihre Antwort.

Wir wünschen Ihnen für die Verhandlungen am Donnerstag eine glückliche Hand und das notwendige Durchsetzungsvermögen im Sinne der Beschlüsse des Rates der Stadt Köln.

Mit freundlichen Grüßen

H. Breidenbach
Helmut Breidenbach, Vorsitzender


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