http://www.fluglaerm.de/koeln/lsgBodoB.htm
Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln / Bonn e.V.
Gesamtvorstand - Geschäftsstelle:
Forststr. 141, 51107 Köln, Tel.
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Offener
Brief
( anlässlich der Demonstration gegen
Nachtfluglärm am 13.09.2002
Persönliche Übergabe
( bei einer SPD-Wahlveranstaltung im Schützenhaus,
Schützengildeweg,
(Köln-Buchheim
Herrn Minister für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Kurt B o d e w i g
Nachtflug am Flughafen Köln/Bonn
Sehr geehrter Herr Bodewig,
mit großer Sorge und auch Wut haben die Anwohner der Region rund um den Flughafen Köln/Bonn in den beiden letzten Wochen von den unterschiedlichen Plänen Kenntnis genommen, den Flughafen Köln/Bonn quasi mit der Brechstange weiter zu entwickeln. Sowohl die Ansiedlung von Billigfliegern, als auch die zugedachte Rolle eines Ausweichflughafens für Frankfurt würden fast zwangsläufig zu einer noch höheren Anzahl von Nachtflügen, nunmehr auch im Passagierbereich, führen.
Hohe Fluglärmbelastung Die Region Köln mit dem Bergischen Land und dem Rhein-Sieg-Kreis zählt bereits heute, vor allem nachts, zu den am höchsten durch Fluglärm belasteten Gebieten in Deutschland. Der Flughafen Köln/Bonn hat mit knapp 40.000 jährlichen Nachtflugbewegungen schon jetzt den mit Abstand höchsten Nachtfluganteil aller deutschen Flughäfen und zudem als einziger deutscher Flughafen seine Verkehrsspitze in der Nacht. Dies ist der zweifelhafte "Erfolg" einer weltweiten Werbung des Flughafens für seine Nachtoffenheit in den achtziger Jahren. In der Folge wurden die nächtlichen Frachtdrehkreuze unterschiedlicher Carrier errichtet, die den Flughafen Köln/Bonn weitgehend nur als Umladestation nutzen. Sie erzielen dabei, entgegen der öffentlichen Darstellung, eine vergleichsweise geringe Wertschöpfung für die Region. Spitzenmäßig sind alleine die Belastungen der Menschen und der Umwelt. Dabei sind die drei großen Anteilseigner Bund, Land und die Stadt Köln in unterschiedlicher Weise gefordert.
Versagen des Landes und des Bundes Das Land NRW ist in Bundesauftragsverwaltung tätig und in erster Linie verantwortlich für die am Flughafen gültigen Nachtflugregelungen. Bereits im Juni 1996 hat der NRW-Landtag einen sog. 22-Punkte-Katalog beschlossen, der mit einem Bündel von Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes bis zum Ende des Jahrzehnts eine messbare Reduzierung der Lärmbelastung für die Flughafenanwohner erreichen sollte. Die wesentlichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen, ein Verbot von Nachtstarts und -landungen von Strahlflugzeugen der obersten Gewichtsklasse (Jumbos) im Frachtverkehr und eine Kernruhezeit für Passagierflüge zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr, sind bis heute nicht umgesetzt. In der Folge wurden Gegengutachten beauftragt, die die Beschlüsse des Landtags torpedierten. Entgegen der formulierten Ziele der Landesregierung wurde der Anteil der nächtlichen Passagierflüge von 10,4% (1997) auf 18,7% (2000) sogar deutlich ausgeweitet.
Nachdem der Gutachterstreit die Umsetzung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen bereits um Jahre verzögert hatte, zog das Verkehrsministerium im März 2000 die "EU-Karte" und versuchte, die Problemlösung nach Brüssel zu verlagern. Es wurde nur eine vorläufige Stellungnahme bei der Generaldirektion Energie und Transport der EU eingeholt; eine Entscheidung der Kommission wurde nicht herbei geführt. Ihr Ministerium hat dabei die Antwort der Kommission verfälscht an den MWMEV des Landes NRW weiter gegeben. Der Hinweis der EU auf alternative, am wirklichen Lärm der Flugzeuge ausgerichtete Beschränkungen, wurde trotz Aufforderung durch die Fluglärmkommission von den Ministerien nicht aktiv verfolgt. Somit sind zentrale Forderungen des Landtags zum aktiven Lärmschutz für die Bevölkerung nicht umgesetzt worden.
Aktuelle Nachtflugregelung Die derzeit gültige Nachtflugregelung aus dem Jahr 1997 sieht zudem vor, dass nach jeweils 5 Jahren, erstmals im Jahre 2000, die Wirksamkeit der Lärmschutzmaßnahmen überprüft und festgestellt wird. Sollte sich der Nachtfluglärm bis dahin nicht signifikant vermindert haben, werden - unter strikter Beachtung des Vertrauensschutzes für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung am Flughafen Köln/Bonn operierenden Luftfahrtunternehmen - zusätzliche aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Der Vertrauensschutz gilt dabei ausdrücklich nicht für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zwecks Einschränkung von Passagierflügen sowie des Einsatzes von Strahlflugzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 340 Tonnen (Jumbos) im Frachtverkehr.
Keine signifikante Verbesserung beim Fluglärm Die im Jahr 2001 gutachterlich vorgenommene Prüfung ergab, dass das Nachtschutzgebiet (definiert durch 6 Ereignisse von 75 dB(A) und mehr) in der Fläche um ca. 2% abgenommen hat, umgerechnet resultiert daraus eine Reduzierung des Nachtfluglärms um nicht wahrnehmbare 0,1 dB(A) - dies obwohl die meisten sehr lauten Flugzeuge des Kapitel 3 bereits aus der Nacht heraus genommen worden waren. Die Fluglärmkommission hat im November 2001 mit den Stimmen aller kommunalen Vertreter (auch der Stadt Köln) mehrheitlich festgestellt, dass keine signifikante Verbesserung der nächtlichen Fluglärmsituation eingetreten ist und damit die o. a. zusätzlichen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen zwingend erforderlich sind. Auch dieser Beschluss wurde bislang nicht umgesetzt.
Mehrere hunderttausend massiv vom Nachtfluglärm betroffene Menschen wurden unter Mithilfe Ihres Ministeriums wiederholt um den Anteil des aktiven Lärmschutzes betrogen, der ihnen vom NRW-Ministerpräsidenten als vermeintlich "fairer Kompromiss" für die lange Gültigkeit der Nachtflugregelung bis 2015 zugesagt wurde. Die Umweltkapazität (als Maß der zumutbaren Belastung) im weiten Umfeld des Nachtflughafens Köln/Bonn ist für jeden erkennbar schon lange deutlich überschritten.
Deswegen fordern wir Sie eindringlich auf
Dazu erwarten wir Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
H. Breidenbach
W. Hoffmann
Helmut Breidenbach, Vorsitzender
Wolfgang Hoffmann, stv. Vorsitzender