http://www.fluglaerm.de/koeln/echrlsgp.htm

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.
Gesamtvorstand * Geschäftsstelle: Forststr. 141, 51107 Köln, Tel. u. Fax: 0221/86564
V.i.S.d.P. Helmut Breidenbach
Köln, 4.10.2001

Presseerklärung

Massive Nachtflüge verletzen Menschenrechte

Sieg der Londoner Fluglärminitiativen bei Nachtflugklage

Mit Erleichterung hat die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn den Sieg von 17 Klägern ihrer Schwesterorganisation HACAN am Flughafen London-Heathrow in einer Nachtflugklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg aufgenommen.

Das Gericht hatte festgestellt, dass es der britischen Regierung mit der vorhandenen Nachtflugregelung nicht gelungen sei, einen fairen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen und den Rechten der Anwohner zu erreichen. Der wirtschaftliche Nutzen konnte nicht nachvollziehbar beziffert werden, die Rechte der Anwohner und der ausreichende Schutz ihres Privatlebens und der Wohnungen seien hingegen verletzt. Dies verstoße gegen die Artikel 8 und 13 der Menschenrechtskonvention. Es habe sich eine ungesetzliche Lücke aufgetan zwischen der Regierungspolitik und dem was in der Nacht an Lärmbelästigung stattfand.

Das sind genau die Begleitumstände, die wir auch den verantwortlichen Verkehrsbehörden des Landes NRW und des Bundes vorwerfen, so der Vorsitzende der Lärmschutzgemeinschaft, Helmut Breidenbach. Die Lärmbelastungen der Anwohner durch den Nachtflug in Köln/Bonn sind sogar deutlich höher als in Heathrow.

Die entsprechenden Regelungen in London sind von 1988 an in Fünf-Jahres-Zeiträumen bis 1998 modifiziert worden und beinhalten im Kern eine Lärmkontingentierung, bei der alle Flugzeuge in Abhängigkeit von ihrem erzeugten Lärm eine Punktezuweisung erhalten. Die zulässige Gesamtpunktzahl wurde für die jeweiligen Sommer- oder Winterflugpläne begrenzt. Daneben steht zudem eine Bewegungsobergrenze von ca. 8.000 für die Nachtflüge zwischen 23.30 und 6.00 Uhr. Trotz solcher Einschränkungen, die es in Köln/Bonn nicht einmal gibt, entstand eine unzulässige Belastung für die Anwohner. Gleichzeitig stiegen die Flugbewegungen in den Tagesrandzeiten an, ein auch von Köln/Bonn bekanntes Phänomen.

Jetzt wird es für die NRW-Landesregierung höchste Zeit zu handeln, so Breidenbach. Die jahrelange Politik des Verschleppens und politischen Zauderns wird sonst knallhart von den Gerichten bestraft werden. Den Flughafen forderte er auf, seine Blockadehaltung gegen jegliche Beschränkungen des Nachtflugs aufzugeben und die Verhandlungen über eine nochmalige Ausweitung der Kölner Nachtflüge abzubrechen. Schließlich liegen die Nachtflugzahlen am vergleichsweise unbedeutenden Köln/Bonner Flughafen mit mehr als 40.000 um ein Mehrfaches über dem von London-Heathrow. Ziel muss auch für Köln/Bonn weiterhin eine nächtliche Kernruhezeit und eine deutliche Reduzierung der Nachtflugbewegungen auf etwa ein Viertel des heutigen Standes sein.

Breidenbach verweist auf die derzeit beim OVG Münster anhängige Klage von Mitgliedern der Lärmschutzgemeinschaft gegen den NRW-Verkehrsminister mit dem Ziel einer deutlichen Beschränkung des Nachtflugs. Diese basiere auf der Gesundheitsschiene und dürfte nicht unbeeinflusst bleiben von der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Nachtflug in London. Auch die von der Evangelischen Kirche Köln vor einer Woche eingeleitete Diskussion über ethische Grundwerte und die Bedeutung der Nachtruhe für das soziale Leben erhalte durch das Straßburger Urteil zusätzlichen Auftrieb und müsse jetzt intensiv und öffentlich geführt werden.

Helmut Breidenbach, Vorsitzender


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