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Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln / Bonn e.V.
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Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

zum Londoner Flughafen Heathrow vom 02. Oktober 2001

  

Mit folgendem Schreiben des Ministers für Luftfahrt, David Jamieson, versucht die Britische Regierung nach dem Urteil vom 02.10.01 eine Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichts zu erwirken, was praktisch einem Revisionsantrag gleich kommt.

Der Brief ist gerichtet an:

Mrs. Sally Dolle, Section Registrar
European Court of Human Rights
Council of Europe
F-67075 Strasbourg Cedex
France


Applikationsnr. 36022/97 : Hatton und andere gegen Vereinigtes Königreich

Madam,

1. Ich beziehe mich auf das Urteil der 3. Kammer, welches am 2. Oktober ergangen ist. In Übereinstimmung mit Artikel 43 der Konvention fordert die Regierung, dass der Fall auf die Große Kammer übertragen wird.

2. Die Gründe weshalb die Regierung die Übertragung auf die Große Kammer fordert sind folgende:

3. Zum Ersten, unter Festhalten daran (Absatz 97 des Urteils), dass "Staaten dazu aufgefordert sind die Beeinträchtigung der Rechte (der Kläger) so weit wie möglich zu minimieren, indem sie alternative Lösungen finden, und indem sie generell versuchen, ihre Ziele mit der in bezug auf die Menschenrechte am wenigsten belastenden Art und Weise zu erreichen" hat sich das Gericht von der zu Fällen unter Artikel 8, in denen sich Fragen von Sozial- und Wirtschaftspolitik im Zusammenhang mit Umweltschutz-Forderungen ergaben, entwickelten Verfahrensweise entfernt. In jenen früheren Fällen, z. B. Powell and Rayner gegen Vereinigtes Königreich (Serien A, Nr. 172), hat das Gericht dem Staat immer einen weiten Spielraum hinsichtlich der Abwägung eingeräumt und damit anerkannt (s. Abschnitt 43 des Urteils im Verfahren Powell and Rayner gegen Vereinigtes Königreich), dass "es sicherlich nicht die Aufgabe der Kommission oder des Gerichts ist, die Einschätzungen der nationalen Behörden durch irgendwelche andere Einschätzungen darüber, was die beste Politik in diesem schwierigen sozialen und technischen Bereich sein könnte, zu ersetzen." Im vorliegenden Fall jedoch hat das Gericht dem Vereinigten Königreich entweder überhaupt keinen Bewertungsspielraum eingeräumt, oder tatsächlich nur einen sehr geringen. Richter Kerr bemerkte in seiner abweichenden Stellungnahme, dass die Entscheidung im vorliegenden Fall eine Abkehr von vorangegangenen Entscheidungen darstellte. "Die Mehrheitsentscheidung beruht auf dem, was man als einen völlig neuen Testfall für die Anwendung des Artikels 8 ansehen könnte. Mir ist kein anderer Fall innerhalb der Konvention bekannt, bei dem ein derartiger Test angewandt wurde. Es ist tatsächlich schwer einzusehen, wie das mit dem Prinzip zu vereinbaren ist, dass der Staat einen Abwägungsspielraum bei der Entwicklung von Maßnahmen haben sollte, um den richtigen Ausgleich zwischen der Achtung vor Artikel 8 Rechten und den Interessen der Gemeinschaft als Ganzes zu erzielen."

4. Zum Zweiten, das Gericht scheint das (Absatz 106) festgestellt zu haben, weil das Vereinigte Königreich vor der Einführung der Regelung von 1993 keine ausreichende Untersuchung/Studie hat durchführen lassen, weshalb die Regierung den richtigen Ausgleich zwischen den Interessen der Klägern und und der Gemeinschaft als Ganzes verfehlte. Mit großem Respekt für das Gericht, aber diese Begründung erscheint ernstlich fehlerhaft. Das Versagen, wenn es das ist was es war, der Regierung, keine ausreichende Untersuchung/Studie durchzuführen, mag erklären, warum sie den richtigen Ausgleich verfehlte (wenn es so wäre), aber die Regierung versteht nicht, warum aus einem derartigen Versagen gefolgert wird, dass sie einen falschen Ausgleich erreichte. Darüber hinaus hat das Gericht selbst versagt, indem es die ökonomischen Vorteile der Nachtflüge für die Allgemeinheit gegen die Beschwerden der Kläger hinsichtlich der Schlafstörungen abwog und dadurch verabsäumte, sich der Aufgabe zu widmen, die es allein und letztendlich dazu befähigt hätte zu entscheiden, ob der von der Regierung erzielte Ausgleich richtig oder falsch war.

5. Demzufolge ist es die Ansicht der Regierung und wäre auch der Streitgegenstand der Regierung, käme dieser Fall vor die Große Kammer, dass -unter Berücksichtigung des weiten Abwägungsspielraums, der dem Vereinigten Königreich zustehen sollte, und unter Beachtung der offensichtlichen ökonomischen Vorteile von Nachtflügen- die Regierung den richtigen Ausgleich erzielt hat, indem sie die Regelung von 1993 vostellte und in Kraft setzte.

6. Aus diesen Gründen hält die Regierung die Erörterung ernsthafter Fragen hinsichtlich der Interpretation und der Anwendung der Konvention für notwendig, und der Fall ist augenscheinlich von großer Wichtigkeit. Die Regierung hält deshalb die Bedingungen des Artikels 43 für erfüllt und verlangt, dass der Fall an die Große Kammer übertragen wird.

Ich habe die Ehre zu verbleiben

Madam

Ihr ergebener Diener

David Jamieson


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