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BVF -
Pressemitteilung vom 12.06.2003
V.i.S.d.P.
Joachim Hans Beckers und Helmut Breidenbach
Verfehlte NRW-Luftverkehrspolitik
Unrealistisches
und rechtswidriges Handeln
des Ministerpräsidenten
Peer Steinbrück
Die Forderungen und Absichtserklärungen
des NRW-Ministerpräsidenten Peer Steinbrück in jüngster Zeit
geben Anlass, deutlich auf die Unzulässigkeit und die Realitätsferne
seiner Vorhaben und auch nochmals auf die grundsätzlichen Fehler
der bisherigen NRW-Luftverkehrspolitik hinzuweisen.
Eine Luftverkehrspolitik muss sich
im Rahmen der Verfassung und der Gesetze bewegen und unter
Beachtung des tatsächlichen öffentlichen Interesses, aber auch
der Ressourcen und der Umweltkapazitäten vertretbare Lösungen
anbieten.
Der Ministerpräsident missachtet
diese Vorgaben und seine Pflichten:
- Er fordert
rechtswidrig zum Vertragsbruch auf (er missachtet den
gerade gerichtlich bestätigten "Angerlandvergleich",
indem er darin untersagte Ausbaumaßnahmen ankündigt).
- Der Ministerpräsident
mißachtet seine vom Grundgesetz vorgegebenen
Schutzverpflichtungen; hunderttausende Bürger werden
ungeschützt gesundheitsgefährdendem Fluglärm
ausgesetzt.
- Vom NRW-Landtag
bereits 1996 beschlossene aktive Lärmschutzmaßnahmen für
die Nacht sind bis heute vom NRW-Verkehrsminister nicht
umgesetzt worden. Der Flughafen Köln/Bonn ist weiterhin
nachtoffen, während selbst bedeutende Flughäfen wie
Frankfurt und München, Kernruhezeiten und Lärmkontingentierungen
haben.
- Ohne Rücksicht auf
den tatsächlichen Bedarf und auf die Finanzlage werden
Ausbauten angestrebt, die sich nie rentieren können,
sondern vielmehr die öffentlichen Haushalte belasten
werden. Milliardenschwere Subventionen - auch viele völlig
verdeckte - werden zementiert. Der echte Bedarf wird
nicht konkret ermittelt und auch nicht von der teilweise
künstlich erzeugten Nachfrage unterschieden.
- Die Fluggesellschaften
haben seit Jahren schon vorhandene Langstrecken-Flugverbindungen
auf die "Drehkreuze" Frankfurt und München
verlagert, weil der Weltluftverkehr sich auf sog. "Hubs"
konzentriert. Die Standorte der Hubs werden nicht von der
Politik, sondern den sog. "Megacarrieren" - in
Deutschland also der Lufthansa - bestimmt und ausgebaut.
Die Entwicklung der NRW-Flughäfen ist deswegen auch
zwischen den Hubs Amsterdam und Frankfurt begrenzt. Dies
wird von der NRW-Luftverkehrspolitik ignoriert.
- Unsere Rechtsordnung
gewährt den Betroffenen kein Recht auf Unterlassung,
aber ein uneingeschränktes und nicht einschränkbares
Recht auf Schutz. Damit haben die Betreiber die Wahl,
entweder Schutzmaßnahmen vorzusehen oder durch
Betriebsbeschränkungen, den Schutzaufwand kleiner zu
halten; sie müssen aber für den notwendigen
Schutz sorgen. Ohne Schutz ist kein Mehrverkehr zulässig.
- Es ist unverständlich,
dass ausreichende Schutzmaßnahmen bisher verweigert
wurden. Den Schutzaufwand muss der Verursacher tragen.
Dies sind in Deutschland die Passagiere, die über die
Landeentgelte herangezogen werden können. Zu zahlen hat
also weder der Flughafen, noch die Fluggesellschaften
noch der Staat.
- Die Nichtbeteiligung
der Betroffenen bei Ausbauten und das Versäumnis, deren
Schutzrechte zu erfüllen, führt zu enormen Verzögerungen
in Genehmigungsverfahren; 33 Jahre zwischen der
Konsensherstellung mit dem Angerlandvergleich und der
Inbetriebnahme der Parallelbahn in Düsseldorf belegen
das.
- Eine Serie nicht
eingehaltener Zusagen hat vornehmlich in Düsseldorf und
Köln zur Zerstörung der Vertrauensbasis zur NRW-Landesregierung
und den Flughäfen beigetragen (s. dazu die Beispiele in
der Anlage)
- Fehlargumentationen
und Irreführungsversuche wie bei der Zahl der angeblich
entstehenden Arbeitsplätze, tragen auch zur negativen
Entwicklung bei. Die Landesregierung hat bis Ende der
neunziger Jahre die Zahl der Beschäftigten und das
Zweieinhalbfache zu hoch ausgewiesen.
Forderungen
- Der versäumte Schutz
vor Fluglärm muss unverzüglich nachgeholt werden.
- Für den aktiven
Schutz vor Fluglärm müssen strenge Grenzwerte eingeführtt
werden; ergänzend dazu müssen umfangreiche passive
Schallschutzmaßnahmen über Aufschläge bei den
Passagierentgelten finanziert werden. Dazu muss die
Zweckbindung der lärmabhängigen Entgelte sofort, also
unabhängig von der kommenden EU-Richtlinie, eingeführt
werden.
- Für den besonderen
Schutz der Nacht müssen die Nachtflugbeschränkungen
verschärft werden. Dazu gehören nächtliche
Kernruhezeiten sowie Lärm- und Bewegungsobergrenzen in
sensiblen Zeiten.
- Die Gesundheit ist absolut
geschützt; deshalb kann über Fragen, die sich auf
Gesundheitsgefährdungen beziehen, nicht abgestimmt
werden. Die neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse der Lärmmedizin
sind bei gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen.
- Die Planung von
Flughafenausbauten muss transparent erfolgen. Durch die
rechtzeitige Beteiligung von Betroffenen und Verbänden können
Verfahren gestrafft und die Akzeptanz der Flughäfen erhöht
werden. Dabei müssen sich die Flughafenausbauten an der
vorhandenen Umweltkapazität ausrichten.
- Irreale und nicht
realisierbare Ziele sollten gestrichen werden (z.B. Hub,
Bahnverlängerung und Zweibahnkapazität)
- Das falsche Spiel mit
vermeintlich "leisen" Flugzeugen sollte
unterlassen werden. Ein entscheidender Fortschritt der
Technik wird sich möglicherweise in 30 - 50 Jahren
bemerkbar machen. Heute werden denkbare Fortschritte
weitgehend durch mehr Verkehr oder den Einsatz größerer
Flugzeugmuster überlagert.
- Das Abwägen der
wirtschaftlichen Argumente gegen den Schutz der Bevölkerung
muss ehrlich erfolgen. Wer den Unternehmen mit
weitgehenden Zusagen Planungssicherheit gibt, muss mit
dem gleichen Ernst auch die Gesundheit der Menschen und
deren Lebensraum schützen.
- Emotionalisierende
Argumente, wie der Flughafen war schon eher da, oder die
Bürger hätten jegliche Entwicklung vorhersehen können,
sollten entfallen.
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