31.10.2007

Resolution des Rates gegen den Fluglärm

"Nicht zu verantworten"

Ein Flugzeug steigt über den Dächern der Häuser auf, eine Frau hält sich die Ohren zu

Siegburg.

Mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen, gegen die FDP-Fraktion, verabschiedete der Siegburger
Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung eine Resolution zum Thema Fluglärm. Der Flughafen Köln/Bonn hat
beim Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen den Antrag auf Verlängerung
der bestehenden Nachtflugregelung gestellt. Damit will er die zum 31. Oktober 2015 auslaufende Rege-
lung bereits jetzt um weitere 15 Jahre bis 31. Oktober 2030 verlängert haben. Landesverkehrsminister
Oliver Wittke hat in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr des Landtages NRW am 13.
September angekündigt, dass er eine Entscheidung der Genehmigungsbehörde bereits bis zum Ende die-
ses Jahres anstrebe. Der Siegburger Stadtrat hält dies für nicht zu verantworten.

Die Resolution hat folgenden Wortlaut:

"Diverse Untersuchungen der jüngeren Vergangenheit lieferten Anhaltspunkte für Gesundheits-
beeinträchtigungen oder Schädigungen durch nächtlichen Fluglärm.
Zuletzt bestätigte dies
die epidemiologische Studie "Beeinträchtigung durch Fluglärm; Arzneimittelverbrauch als Indi-
kator für gesundheitliche Beeinträchtigung" von Prof. Dr. Eberhard Greiser, die mit finanzieller
Unterstützung des Umweltbundesamtes, des Rhein-Sieg-Kreises, einzelner Gemeinden des Rhein-
Sieg-Kreises sowie der Ärzteinitiative für ungestörten Schlaf e.V. durchgeführt wurde. Bei dieser
Studie wurden die Daten von mehr als 809.000 Versicherten von sieben gesetzlichen Krankenkas-
sen mit Lärmdaten aus verschiedenen Lärmquellen zusammen gebracht. Die Auswertungen erga-
ben generell, dass insbesondere nächtlicher Fluglärm zwischen 03.00 und 05.00 Uhr einen Ein-
fluss auf die Häufigkeit und die Menge verordneter Arzneimittel hatte.

Wenn auf Seiten der Genehmigungsbehörden ernsthafte Zweifel an den Ergebnissen einer solchen
Studie bestehen, wie sie verschiedentlich von Vertretern des Ministeriums vorgetragen wurden,
wären Land und Bund aus Sicht des Rates in der Pflicht, für eine umfangreiche weiterführende

epidemiologische Studie, also eine Fall-Kontroll-Studie, zu sorgen. Eine Verlängerung der jetzt
noch bis zum 31.10.2015 laufenden Nachtflugregelung bis 2030 ohne klare und wissenschaft-
lich sauber belegbare Folgenabschätzung ist nicht zu verantworten.

Für den Fall, dass die Genehmigungsbehörde trotzdem beabsichtigt, die Nachtflugregelung - wie
vom Flughafen Köln/Bonn begehrt - zu verlängern, stellt der Rat unbeschadet seiner grundsätzli-
chen Auffassung zum Nachflug weiter fest:

Gerade wegen der vom Nachtflug ausgehenden Belastungen ist eine umfangreiche und überprüf-
bare Lärmminderungs planung notwendig, die beispielsweise mit Lärmobergrenzen für die Nacht
arbeitet und diese perspektivisch und sukzessive absenkt. Die Bevölkerung rund um den Flughafen
Köln/Bonn hat einen Anspruch darauf, dass die nächtlichen Lärmbelastungen wirklich sinken und
dazu eine verlässliche Perspektive entwickelt wird.

Die heutige Nachtflugregelung erfüllt diesen Anspruch keineswegs!

Der Rat der Stadt Siegburg bekräftigt seine Forderung nach Erlass eines absoluten Nachtflug-
verbots.

Der Rat der Stadt Siegburg fordert außerdem den Landesverkehrsminister als Genehmigungsbe-
hörde für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn daher auf, vorerst keine Verlänge-
rung der Betriebsgenehmigung vorzunehmen. Vor einer Entscheidung über den Antrag des Flug-
hafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis 2030 sind die Anliegerkommu-
nen und die Fluglärmkommission zu beteiligen und ist mit ihnen eine Perspektive für eine wirk-
lich signifikante Lärmminderung für die Nacht zu erörtern."