Siegburg.
Die Resolution hat folgenden Wortlaut:
"Diverse Untersuchungen der jüngeren Vergangenheit
lieferten Anhaltspunkte für Gesundheits-
beeinträchtigungen oder Schädigungen durch nächtlichen Fluglärm.
Zuletzt bestätigte dies
die epidemiologische Studie "Beeinträchtigung durch Fluglärm;
Arzneimittelverbrauch als Indi-
kator für gesundheitliche Beeinträchtigung" von Prof. Dr. Eberhard
Greiser, die mit finanzieller
Unterstützung des Umweltbundesamtes, des Rhein-Sieg-Kreises, einzelner
Gemeinden des Rhein-
Sieg-Kreises sowie der Ärzteinitiative für ungestörten Schlaf
e.V. durchgeführt wurde. Bei dieser
Studie wurden die Daten von mehr als 809.000 Versicherten von sieben gesetzlichen
Krankenkas-
sen mit Lärmdaten aus verschiedenen Lärmquellen zusammen gebracht.
Die Auswertungen erga-
ben generell, dass insbesondere nächtlicher Fluglärm zwischen 03.00
und 05.00 Uhr einen Ein-
fluss auf die Häufigkeit und die Menge verordneter Arzneimittel hatte.
Wenn auf Seiten der Genehmigungsbehörden
ernsthafte Zweifel an den Ergebnissen einer solchen
Studie bestehen, wie sie verschiedentlich von Vertretern des Ministeriums
vorgetragen wurden,
wären Land und Bund aus Sicht des Rates in der Pflicht, für eine
umfangreiche weiterführende
epidemiologische Studie, also eine Fall-Kontroll-Studie, zu sorgen. Eine
Verlängerung der jetzt
noch bis zum 31.10.2015 laufenden Nachtflugregelung bis 2030 ohne klare
und wissenschaft-
lich sauber belegbare Folgenabschätzung ist nicht zu verantworten.
Für den Fall, dass die Genehmigungsbehörde
trotzdem beabsichtigt, die Nachtflugregelung - wie
vom Flughafen Köln/Bonn begehrt - zu verlängern, stellt der Rat
unbeschadet seiner grundsätzli-
chen Auffassung zum Nachflug weiter fest:
Gerade wegen der vom Nachtflug ausgehenden Belastungen
ist eine umfangreiche und überprüf-
bare Lärmminderungs planung notwendig, die beispielsweise mit Lärmobergrenzen
für die Nacht
arbeitet und diese perspektivisch und sukzessive absenkt. Die Bevölkerung
rund um den Flughafen
Köln/Bonn hat einen Anspruch darauf, dass die nächtlichen Lärmbelastungen
wirklich sinken und
dazu eine verlässliche Perspektive entwickelt wird.
Die heutige Nachtflugregelung erfüllt diesen Anspruch keineswegs!
Der Rat der Stadt Siegburg bekräftigt seine
Forderung nach Erlass eines absoluten Nachtflug-
verbots.
Der Rat der Stadt Siegburg fordert außerdem den Landesverkehrsminister
als Genehmigungsbe-
hörde für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn
daher auf, vorerst keine Verlänge-
rung der Betriebsgenehmigung vorzunehmen. Vor einer Entscheidung über
den Antrag des Flug-
hafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis 2030
sind die Anliegerkommu-
nen und die Fluglärmkommission zu beteiligen und ist mit ihnen eine
Perspektive für eine wirk-
lich signifikante Lärmminderung für die Nacht zu erörtern."