http://www.fluglaerm.de/koeln/RSMRZ04.html

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln / Bonn e. V.
Gesamtvorstand * Geschäftsstelle: Forststr. 141, 51107 Köln, Tel./Fax 0221/865646
Bankverb: Kto. 5802418 Stadtsparkasse Köln (BLZ 37050198)      /    e-mail: Laermschutzg.FH.Koeln-Bonn.eV@t-online.de


                                                                                                                                                      März 2004

Liebe Mitglieder,                                                                  

Auch in den vergangenen Monaten hat der Luftverkehr wieder viele Themen geliefert; dazu gehörten u. a. die Billigflieger. Die Bundesregierung hat Ende des vergangenen Jahres einen neuen Referentenentwurf zur Novellierung des Fluglärmgesetzes vorgelegt. Die auf der europäischen Ebene verabschiedeten Richtlinien zur Reduzierung unterschiedlicher Lärmarten gehen in die nationale Umsetzung. Inzwischen hat die erste Verhandlung unserer Nachtflugklage vor dem OVG Münster stattgefunden. Über deren Ausgang und Weiterführung sowie das verwaltungsrechtliche Vorgehen gegen den Bau der UPS-Frachthalle unterrichten wir sie ausführlich in diesem Rundbrief.

Die Situation am Flughafen Köln/Bonn

Die Passagierzahlen am Flughafen Köln/Bonn sind 2003 durch den Einsatz der Billigflieger um ca. 44% auf knapp 7,8 Mio. gestiegen. Dabei hat sich die Anzahl der Flugbewegungen von 138.900 (2002) um etwa 10% auf 153.400 (2003) erhöht. Das Luftfrachtaufkommen hat sich hingegen in 2003 nur um ca. 5 % vergrößert.

Die Anzahl der Nachtflüge ist in 2003 nach einem Absinken in den beiden Vorjahren in 2003 wieder leicht auf 36.400 (+ 2,7%) angestiegen, wobei die Starts leicht abgenommen, die Landungen dagegen zugenommen haben. Das ist bedingt dadurch, dass viele Billigflieger zwischen 22.00 und 24.00 Uhr landen, aber erst am nächsten Morgen nach 6.00 Uhr wieder starten. Der Anteil der Passagierflüge am Nachtflug (22.00 – 6.00) hat damit inzwischen ca. 25% erreicht.

Trotz des Einsatzes von als "lärmarm" eingestuften Flugzeugen der Bonusliste ist das Nachtflugproblem nicht gelöst. Durch den Bau einer neuen, riesigen Frachthalle durch UPS soll der Frachtdurchsatz dieser Firma mehr als verdoppelt werden. In der Folge droht der Einsatz weiterer Großraummaschinen in der Nacht. Gedacht ist offenbar an das Muster MD11F, das derzeit lauteste, in Köln/Bonn im Nachtflug eingesetzte Bonusliste-Flugzeug. Damit würde der Nachtfluglärm erneut ansteigen.

Gerangel um die Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn

Noch immer hat die Landesregierung zwei Maßnahmen aus ihrem "22-Punkte-Programm" von 1996 nicht umgesetzt:

Deswegen haben wir als Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm einen Antrag in die Fluglärmkommission eingebracht, der sich an den Empfehlungen der Europäischen Kommission orientiert, die Beschränkung unter Berücksichtigung des wirklichen Lärms der Flugzeuge empfohlen hatte.

Diesem Antrag stimmte die Fluglärmkommission in der Sitzung vom 24. Juli 2003 mehrheitlich zu.

Er empfiehlt dem Landesverkehrsminister weitergehende wirksame nächtliche Beschränkungsmaßnah-men, die am wirklichen Lärm der Flugzeuge ausgerichtet sind, und die in ähnlicher Form an den Flughäfen Frankfurt und München seit einiger Zeit vorgeschrieben sind. Die hiesige Nachtflugregelung soll innerhalb der vorhandenen Öffnungsklausel entsprechend angepasst werden. Im Einzelnen wird Folgendes gefordert:

Bisher hat der Verkehrsminister nur ablehnend reagiert und versucht wiederum auszuweichen, indem er die Regelungen in München und Frankfurt mit auf Köln/Bonn nicht zutreffenden Sondersituationen bezeichnet. Derzeit prüfen wir, inwieweit wir ihn rechtlich wegen Untätigkeit belangen können.

Novellierung des Fluglärmgesetzes

Die Novellierung des Fluglärmgesetzes von 1971 durch die Bundesregierung ist auch in der vorigen Legislaturperiode wieder an der Flugbetriebslobby gescheitert. In der Zwischenzeit hat die Bundesvereinigung gegen Fluglärm einen Alternativvorschlag unterbreitet. Danach sollen die Siedlungsbeschränkungsvor-schriften im Fluglärmgesetz verbleiben, während der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm - wie andere Lärmarten auch - im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt werden sollte. Seit September 2003 liegt nun ein neuer sog. Referentenentwurf für die Novellierung vor. Dieser sieht allerdings nicht die vorgeschlagene Regelung vor, sondern angelehnt an das alte Recht, werden Schutzzonen für Tag und Nacht durch dazu gehörige Grenzwerte [Leq(3)] und Häufigkeit von Lärmereignissen beschrieben. Ärgerlich dabei ist aber, dass danach an bestehenden Flughäfen um 5 dB(A) höhere Werte zu akzeptieren sind, als im Falle von Neuanlagen oder Erweiterungen; als ob die vom Fluglärm betroffene Bevölkerung gesundheits- und belästigungsmäßig in 2 Gruppen aufteilbar ist. Außerdem sind für Zahlungen von passivem Schallschutz und/oder Entschädigung für eingeschränkte Außenbereichsnutzung Übergangszeiten vorgesehen, die eine mögliche Erstattung zeitlich hinausschieben.

Dieser Referentenentwurf des für das Gesetzesvorhaben federführenden Umweltministeriums ist inzwischen in der Beratung mit den übrigen betroffenen Ministerien wie Verkehr, Verteidigung und Finanzen.. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm wird in das Anhörungsverfahren eingebunden. Es bleibt zu hoffen, dass es gelingt, die positiven Ansätze gegenüber dem alten Gesetz zu erhalten und Unzulänglichkeiten noch zu modifizieren. Die Flughafenlobby in Gestalt der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) protestiert allerdings bereits unüberhörbar und malt den Niedergang des Luftverkehrs an die Wand, falls dieser Entwurf Gesetz wird (Kölner Stadt-Anzeiger vom 7. Februar 2004)

Gerichtsverfahren

Nachtflugklage der Lärmschutzgemeinschaft: Mit dem Ziel einer nächtlichen Kernruhezeit haben drei von der Lärmschutzgemeinschaft unterstützte Musterkläger im Mai 2000 eine Klage gegen den NRW-Ver-kehrsminister vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Ziel war eine Verschärfung der Nachtflugbeschränkungen mit einer 5-stündigen Kernruhezeit, Lärmobergrenzen und hilfsweise erweiterte passive Lärmschutzmaßnahmen.

Die Klage wurde nach mehrmaligen Verschiebungen am 26. Juni 2003 am OVG verhandelt und mit einem gesplittete Urteil beschieden. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. eine Kernruhezeit) wurden abgelehnt, und bezüglich der Forderung nach hilfsweise erweitertem passivem Schallschutz wurde ein sog. Auflagenbeschluss gefasst.

In einem derartigen Verwaltungsverfahren steht offensichtlich nicht die Belastung der Menschen im Vordergrund, sondern es ist eher eine formelle Betrachtung, bei der geprüft wird, ob das Handeln des NRW-Verkehrsministeriums ordnungsgemäß war. Grundlage dabei ist die vermeintlich "beschränkungsfreie" Genehmigung des Flughafens aus dem Jahr 1958.

Zur Erläuterung: Seit Einführung des Luftverkehrsgesetzes am 1.1.1959 ist für die Anlage von Flughäfen ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben. Die große Start- und Landebahn wurde allerdings erst 1960/61 gebaut. Bereits während der Verhandlung fragte das Gericht kritisch nach, warum vor Errichtung der Bahn - also nach dem 1.1.59 - nicht im Sinne einer Planfeststellung die künftigen Umweltauswirkungen des Flughafens ermittelt wurden. Es erschien während der Verhandlung zunächst fraglich, ob der Flughafen zu diesem Zeitpunkt überhaupt schon eine Genehmigung für seine große Start- und Landebahn hatte. Es lag zwar die Baugenehmigung aus 1958 vor, die eigentliche Betriebsgenehmigung erfolgte aber erst nach Fertigstellung der Bahn, also im Geltungsbereich des Luftverkehrsgesetzes.

Im ergangenen Urteil bewertet das OVG allerdings mit einem "Kunstgriff" die große Start- und Landebahn dennoch als bereits angelegt und den Flughafen als einschränkungsfrei genehmigt und entzieht sich damit formell der Betrachtung über die Notwendigkeit weiterer aktiver Lärmschutzmaßnahmen, d. h. entsprechen-

der Betriebsbeschränkungen. Schon während der Verhandlung deutete sich an, dass der letztendliche Urteilsspruch zu dieser Frage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig liegen wird.

Für die hilfsweise geforderte Erweiterung der passiven Schallschutzmaßnahmen ist im späteren Verlauf der Verhandlung ein Auflagenbeschluss ergangen, der uns noch weitere Messungen des nächtlichen Fluglärms bei geschlossenen Fenstern auferlegt. Dies haben wir abgelehnt, weil nach unserer Auffassung völlig geschlossene Fenster in der Nacht nicht gefordert werden dürfen. Deswegen haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die notwendige Belüftung für einen gesunden Schlaf begründen soll. Dieses liegt seit Ende Februar vor und wird in den Fortgang des Verfahrens vor dem OVG Münster (für den passiven Schallschutzteil des Verfahrens) eingebracht.

Gegen die Beschlüsse des OVG Münster wurde seitens unsrer Kläger Revision bzw. Nichtzulassungs-beschwerde eingereicht. Eine Entscheidung über die Annahme der Revision durch das Bundesverwal-tungsgericht in Leipzig wird etwa zur Jahresmitte erwartet.

Baugenehmigungsverfahren für die neue UPS-Frachthalle

Schon 2002 haben Mitglieder der Lärmschutzgemeinschaft beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln die Beteili-gung im Baugenehmigungsverfahren für eine neue UPS-Frachtumschlagshalle eingefordert. Den ablehnenden Bescheid zu diesem Antrag verzögerte die Stadt Köln bis Mitte des Jahres. Gegen diese Ablehnung wurde unsererseits Widerspruch eingelegt, der auch den Regierungspräsidenten beschäftigte. Eine zwischenzeitliche Anfrage des Bauaufsichtsamtes an das Landesverkehrsministerium zur Frage der luftrechtlichen Relvanz des Verfahrens wurde von dort erst im Februar 2003 beantwortet und zwar mit einer Verneinung. Daraufhin erteilte die Bauaufsicht im April 2003 die Baugenehmigung. Unser Widerspruch gegen diese Genehmigung führte über das Verwaltungsgericht Köln, das nun auch die Firma UPS in das Verfahren einschleuste, schließlich Mitte 2003 zu der geforderten Akteneinsicht. Weil es inzwischen erhebliche Baufortschritte gab, haben wir beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Anordnung eines Baustopps eingereicht. Wegen der Verbindung zum Luftrecht erklärte man sich allerdings als nicht zuständig und überwies das Verfahren an das OVG Münster. Dort hängt es nun seit Herbst vorigen Jahres, obwohl unsere ausführliche Antragsbegründung (20-seitiger Schriftsatz unseres Rechtsanwalts Sommer) seit Ende Oktober 2003 dort vorliegt. Diese Verzögerung ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass das Landesverkehrs-ministerium eine Anfrage des Gerichts vom November 2003 erst im Februar 2004 - also wiederum mit einer erheblichen Verzögerung - beantwortet hat. Wir warten jetzt auf die baldige Entscheidung aus Münster zu dieser Angelegenheit. Seinerzeit hat der Bescheid zu unserem Eilantrag in Sachen Terminal 2 auch 1 ½ Jahre auf sich warten lassen. Möglicherweise geht es ja dieses Mal ein paar Monate schneller!

Gespräch mit dem NRW-Ministerpräsidenten Peer Steinbrück

Nachdem Herr Clement bei dem mit ihm geführten Gespräch im Januar 2002 seine Bereitschaft zur Fortführung des Dialogs gegeben hatte, inzwischen aber nach Berlin entschwunden war, hat sich sein Nachfolger, Ministerpräsident Steinbrück, dazu bereit erklärt, dieser Zusage zu entsprechen. Deshalb konnten 3 Mitglieder des Vorstandes der Lärmschutzgemeinschaft im Juli 2003 ein Gespräch mit ihm über die Nachtflugbelastungen am Flughafen Köln/Bonn führen. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch den oben bereits beschriebenen, von der Fluglärmkommission verabschiedeten Antrag vorgestellt und die Zusammenhänge erläutert, so auch die weiter reichenden Nachtflugregelungen für den Münchener und den Frankfurter Flughafen. Herr Steinbrück war offensichtlich überrascht davon, dass alle Flughäfen, die in der Größenordnung vor Köln liegen, Kernruhezeiten oder deutlich schärfere Nachtflugbestimmungen haben als Köln/Bonn und das bei deutlich weniger Nachtflugbewegungen. Er sagte die Prüfung der Maßnahme Lärmkontingentierung für den Nachtflug in Köln/Bonn, was allerdings inzwischen erst einmal durch die Stellungnahme zum Antrag in der Fluglärmkommission negativ für uns ausgegangen ist. Nichts desto weniger sind wir an einer Fortsetzung des Gespräches interessiert, was auch vereinbart wurde.

Kontakt mit Staatssekretär Jörg Hennerkes vom NRW-Verkehrsministerium

Im Vorfeld einer Veranstaltung der Kölner SPD im November 2003 ergab sich die Gelegenheit, mit Staatssekretär Hennerkes kurz über unsere wesentlichen Probleme mit seinem Ministerium zu sprechen. Insbesondere ging es um die andauernden Blockaden des Ministeriums-Vertreters in der Fluglärmkommission bei Anträgen zum aktiven Lärmschutz. Im Anschluss an dieses Gespräch haben wir die Kritikpunkte noch einmal schriftlich zusammengefasst und an Herrn Hennerkes gesandt. Eine Stellungnahme steht bedauerlicherweise noch aus. 

Europäische Initiative

Eine gute Gelegenheit zu persönlichem Engagement bietet eine Initiative von 5 Europa-Parlamentariern, die bei genügender Unterstützung ihrer "Schriftlichen Erklärung 4/2004 vom 26.01.2004 " [Text unter: www.fluglaerm.de/koeln/EKG42004.html] durch das Europäische Parlament die EU-Kommission dazu auffordern wollen, eine Rechtsverordnung zu erlassen, nach der das Landen und Starten auf Flughäfen der Europäischen Union zwischen 23 und 7 Uhr verboten ist. Unter

www.geennachtvluchten.be/eng/index.php

haben die Unterzeichner dieser Erklärung eine On-Line Unterschriften-Sammlung eingerichtet, an der sich jeder beteiligen kann, der vom Nachtfluglärm betroffen ist. Die hoffentlich große Anzahl von Eintragungen in diese On-Line Unterschriftenliste sollte den Europapolitikern eindringlich vor Augen führen, wie ernsthaft dieses Nachtflugproblem ist.

Weiteres Engagement

Für all diese Aktivitäten bitten wir Sie um Ihre engagierte Mitarbeit und auch weiterhin um die Unterstützung durch steuerlich absetzbare Spenden.

Für die vertiefende Lektüre empfehlen wir Ihnen nochmals das umfassende Internet-Angebot der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V., das sie unter www.fluglaerm.de im Internet aufrufen können. Hier finden Sie viele Links zum Thema Fluglärm, darunter auch zur Lärmschutzgemeinschaft, die Sie allerdings unter www.fluglaerm.de/koeln auch direkt anwählen können. Informationen über die Verkehrsentwicklung der deutschen Verkehrsflughäfen finden Sie bei der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) unter www.adv-net.org , und Einzelheiten zur höchst umstrittenen Schlafstudie des DLR sind unter www. me.kp.dlr/me-fp/deutsch/fluglaerm abrufbar, während die an dieser DLR-Studie geübte Kritik der Ärtzteinitiative für ungestörten Schlaf im Rhein-Sieg-Kreis unter www.aefusch.de eingesehen werden kann.

Newsletter

Der Vorstand möchte künftig die Information der Mitglieder aktueller gestalten, als dies bislang mit dem zeit- und kostenaufwendigen Verfahren gedruckter Rundbriefe möglich ist – dies gilt auch für den kurzfristigen Aufruf zu eventuellen Aktionen. Wir bitten alle Interessenten, Ihre e-mail-Adresse an die Geschäftsstelle (siehe Briefkopf) zu senden, um - falls noch nicht geschehen - in den Verteiler für die LSG-Infos aufgenommen zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. H. Breidenbach                                                 gez. W. Hoffmann

Helmut Breidenbach, Vorsitzender                                                                     Wolfgang Hoffmann, stv. Vorsitzender