Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln / Bonn e. V.
Gesamtvorstand * Geschäftsstelle: Forststr. 141, 51107 Köln, Tel./Fax 0221/865646
                                                                           e-mail: Laermschutzg.FH.Koeln-Bonn.eV@t-online.de
                                                                      Bankverb: Kto. 5802418 Stadtsparkasse Köln (BLZ 37050198)

Liebe Mitglieder,                                                                                                                                Februar 2003

in den vergangenen Monaten hat der Luftverkehr wieder oft im Mittelpunkt der Betrachtungen gestanden. Leider hat die Bundesregierung in der vorigen Legislaturperiode wieder nicht geschafft, das Fluglärm-gesetz zu novellieren - ein erneuter Anlauf wird notwendig sein. Auf der europäischen Ebene sind erste Richtlinien für die Handhabung des Umgebungslärms verabschiedet worden.

Am Flughafen Köln/Bonn war der Einsatz der Billigflieger seit dem vergangenen Herbst das Top-Thema. Dennoch waren die Passagierzahlen auch im Vorjahr wieder stark rückläufig, während der Frachtumschlag zunahm. Weiterhin steht die Nachtflugdiskussion im Vordergrund.

Die Situation am Flughafen Köln/Bonn

Die Passagierzahlen am Flughafen Köln/Bonn sind 2002 nochmals um knapp 6% gesunken, nämlich von 5.8 auf 5.47 Mio. Dieses ist einer der stärkeren Rückgänge im Vergleich aller deutschen Flughäfen. Auch die Anzahl der Flugbewegungen hat um etwa 7,5 % abgenommen und sank von 150.000 auf etwa 139.000 (in 2003). Das Luftfrachtaufkommen ist hingegen im Vorjahr um ca. 12 % gestiegen.

Die Anzahl der Nachtflüge ist im Jahr 2002 ebenfalls um ca. 8% wahrscheinlich auf unter 36.000 gesunken. Endgültiges können wir allerdings erst sagen, wenn wir auch die Zahlen für das letzte Jahresquartal 2002 erhalten. Ursächlich waren insbesondere konjunkturelle Einflüsse, vereinzelt wurden im Frachtverkehr auch zwei oder drei Einzelflüge zu unterschiedlichen Destinationen zu einem Flug mit einem größeren Flugzeug-muster zusammen gelegt. Insgesamt gab es - wie von uns immer wieder gefordert - einen starken Rückgang bei den bislang verwendeten Propellerflugzeugen (z. B. Fokker27).

Seit November 2002 sind nur noch Flugzeuge der sog. "Bonusliste" für den Nachtflug zugelassen, weshalb die fünf noch bis zuletzt von DHL eingesetzten "unechten", mit Hushkits (Schalldämpfern) ausgestatteten Kapitel 3-Flugzeuge durch modernere Maschinen ersetzt werden mussten. Damit ist die Fluglärmprob-lematik jedoch keinesfalls behoben. Zwar ist durch den Rückgang der Flugbewegungen und die Herausnahme der lauten Hushkit-Maschinen Ende des Jahres 2002 in der Nacht ein relatives "Lärm-minimum" entstanden, es ist aber zu befürchten, dass ein erneutes Ansteigen der Nachtflugbewegungen und der vermehrte Einsatz größerer Flugzeuge den Nachtfluglärm wieder ansteigen lassen.

Gerangel um die Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn

Noch immer hat die Landesregierung zwei Maßnahmen aus ihrem "22-Punkte-Programm" von 1996 nicht umgesetzt:

Auch die Empfehlung der Europäischen Kommission, ersatzweise Beschränkungsmaßnahmen einzuführen, die sich am wirklichen Lärm der Flugzeuge orientieren, wurden vom NRW-Verkehrsministerium blockiert. In der aktuellen Nachtflugregelung von 1997 ist vorgesehen, dass erstmals im Jahr 2000 geprüft werden soll, ob sich der Nachtfluglärm signifikant verringert habe. Sollte dies nicht der Fall sein, seien zusätzliche aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Zugrunde gelegt werden sollte die Größe des Nachtschutzgebietes, in dem 6 und mehr Fluglärmereignisse mit Maximalpegeln (LASmax) von 75 dB(A) oder größer auftreten.

Mitgliederversammlung 2003 mit Neuwahl des Vorstandes

am Donnerstag, den 27. März 2003 um 19.30 Uhr im Rathaus Bensberg, Ratssaal

Wilhelm-Wagner-Platz

siehe dazu auch letzte Seite des Rundschreibens und anliegender Stadtplan


Die Überprüfung hat ergeben, dass die betrachtete Fläche um ca. 2% kleiner geworden ist, was einem minimalen Rückgang der gesamten Lärmmenge um 0,1 dB(A) entspricht. Die Fluglärmkommission hat mit großer Mehrheit (Einstimmigkeit aller kommunalen Vertreter) bestätigt, dass sie darin keine signifikante Verbesserung der nächtlichen Fluglärmsituation sieht und das Ministerium aufgefordert, nunmehr konkrete zusätzliche Maßnahmen zum aktiven und passiven Lärmschutz vorzulegen. Das lehnt das Ministerium bis-her mit der kuriosen Begründung ab, es sei ja trotz erhöhten Frachtaufkommens nicht lauter geworden (!)

Stationierung der Billigflieger in Köln/Bonn

Besonderes Aufsehen hat die kurzfristige Installation der "deutschen Drehscheibe" für Billigflieger durch den neuen GF Garvens auf dem hiesigen Flughafen erregt. Damit sollen die - gemessen an dem Anspruch der Flughafengesellschaft - dramatisch niedrigen Passagierzahlen endlich in erwähnenswerte Bereiche gehoben werden. Immerhin haben diese Billigflieger im 1. Quartal ds. Js. einen Anteil von mehr als 700 wöchentlichen Flugbewegungen, davon aber nur 47 zwischen 22 und 23 Uhr. Dass die derzeit verkehrenden Billigflieger kein Interesse an Nachtflügen haben, wurde uns übrigens vom AR-Vorsitzenden der FKB Laepple in einem Gespräch ausdrücklich bestätigt.

Was wir von dieser ökologisch aber auch ökonomisch unsinnigen Luftverkehrsart halten, haben wir in mehreren Stellungnahmen und Pressekonferenzen zum Ausdruck gebracht und sowohl beim Kölner Oberbürgermeister als auch beim Aufsichtsratsvorsitzenden der FKB entsprechend interveniert.

Novellierung des Fluglärmgesetzes

Die Novellierung des Fluglärmgesetzes von 1971 durch die Bundesregierung ist auch in der vorigen Legislaturperiode wieder an der Flugbetriebslobby gescheitert. Deshalb sind bei der Bundesvereinigung gegen Fluglärm unter unserer Beteiligung, wie auch bei der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Fluglärmkommissionen Überlegungen angestellt worden, ob nicht durch entsprechende Ergänzungen im Bundesimmissionsschutzgesetz die Einbeziehung des Fluglärms - wie bereits aller anderen Lärmarten - der erfolgversprechendere Weg wäre, um dieses Vorhaben endlich voran zu bringen.

Neue Regelungen auf europäischer Ebene

Parallel dazu sind auf Europäischer Ebene inzwischen mehrere Richtlinien erlassen worden, die sich auch auf den Luftverkehr beziehen, und die in einem bestimmten Zeitrahmen in nationales Recht überführt werden müssen. Im Vordergrund steht die neue europäische Umgebungslärmrichtlinie als gemeinsamer Rahmen für die Bewertung und Bekämpfung der Lärmbelastung und als Grundlage für die Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Lärmminderung bei den wichtigsten Lärmquellen.

Europaweit wird ein einheitliches Maß für die Lärmbeurteilung, und damit auch für den Fluglärm, eingeführt. An die Stelle des derzeitig verwendeten Dauerschallpegels Leq(4), bei dem der Bezugszeitraum stets die gesamten 24 Stunden eines Tages sind, werden die energieäquivalenten Dauerschallpegel für den Tag (Ltag), den Abend (Labend) und die Nacht (Lnacht) treten, die für den 24 Stundenzeitraum zum sogenannten Lden zusammengefasst werden. Vorteil dieser Beurteilungsweise ist die Trennung der Bezugszeiträume in 12 Tag-, 4 Abend- und 8 Nachtstunden, bei gleichzeitiger Sonderbewertung von Abend- [+ 5 dB(A)] und Nachtzeit [+ 10 dB(A)]. Damit wird die tatsächliche Beeinträchtigung durch den Lärm wesentlich realistischer darstellbar sein.

Leider wird es noch einige Zeit dauern, bis das zur Anwendung kommen wird, aber insgesamt bekommt die Lärmproblematik durch die europäische Richtlinien eine höhere Bedeutung. Der Lärm unterliegt künftig einer Gesamtbetrachtung, Betroffenheitsuntersuchungen werden Pflicht, und es wird explizit die Forderung nach dem "Schutz ruhiger Gebiete" erhoben. Allerdings wird die nachgeschaltete Einführung von Grenzwerten entscheidend sein für die endgültige Bewertung der Richtlinie.

Gerichtsverfahren

Nachtflugklage der Lärmschutzgemeinschaft: Mit dem Ziel einer nächtlichen Kernruhezeit haben drei von der Lärmschutzgemeinschaft unterstützte Musterkläger im Mai 2000 eine Klage gegen den NRW-Ver-kehrsminister vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Nach mehrmaligen Verschiebungen - u. a. bedingt durch die Verzögerungstaktik des Beklagten sowie der Beigeladenen (FKB) - ist vom Gericht nunmehr ein Termin im zweiten Quartal 2003 avisiert worden.

Außerdem haben im Februar 2002 Mitglieder unserer Gemeinschaft beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln die Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren für eine neue UPS-Frachtumschlagshalle eingefordert.

Nach Ablehnung dieses Begehrens hat unser Rechtsanwalt dagegen Widerspruch eingelegt. Dies hat dazu geführt, dass die Bauaufsicht die Genehmigungsbehörde des Landes eingeschaltet hat. Bislang ist noch nicht entschieden, ob für dieses Bauvorhaben ein luftrechtliches Genehmigungsverfahren angeordnet wird..

Kirche und Nachtflug

Auf Einladung des Stadtkirchenverbandes der Evangelischen Kirche Köln und des Katholikenausschusses fand am 14.September 2002 im Kölner Mediapark der 1. Christlich-Sozialethische Kongress Köln unter dem Motto "Nachtruhe ist Menschenrecht" statt. In einer thematisch breit angelegten Vortrags- und Diskussionsreihe wurden Lärm als Gewalt und Ruhe als Heil unter sozialethischen Aspekten betrachtet, Ergebnisse neuerer medizinischer Studien vorgestellt sowie rechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte des Nachtfluges beleuchtet. Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Kirche, Wissenschaft, Justiz, Politik und der Bundesvereinigung gegen Fluglärm.

Die Kirche hat sich als hervorragender Moderator in der Nachtflugfrage eingebracht und zugesagt, den Pro-zess der Meinungsbildung weiter zu begleiten, der bereits im Februar vorigen Jahres durch das Siegburger Symposium der "Ärtzteinitiative für ungestörten Schlaf" einen kräftigen Anstoß erfuhr. Im übrigen sehen wir - wie die Ärtzte aus dem Rhein-Sieg-Kreis offensichtlich auch - in der DLR-Schlafstudie den Versuch, der Flugbetriebslobby einen Freibrief für einen uneingeschränkten Nachtflugbetrieb zu verschaffen. Anders ist die Reaktion der ADV (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Verkehrsflughäfen) auf die Zusammenfassung der bereits veröffentlichten Teilergebnisse nicht zu deuten. Eigene Bewertungen der bisher veröffentlichten DLR-Ergebnisse durch Frau Dr. Hemptenmacher (LSG) und Frau Dr. Wildanger (Bundesvereinigung gegen Fluglärm) belegen allerdings, dass das DLR in seinen Abstracts die in Wirklichkeit bei den Probanden im Laborversuch gefundenen Schlafstörungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht richtig wiedergibt und damit die Öffentlichkeit über die Auswirkungen des Nachtfluglärms täuscht.

Gespräche mit dem AR-Vorsitzenden der Flughafengesellschaft und dem Kölner OB

Im Oktober und November des Vorjahres haben Vertreter der Lärmschutzgemeinschaft Gespräche mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Flughafengesellschaft Laepple und dem Kölner OB Schramma geführt. Mit dem AR-Vorsitzenden Laepple haben wir insbesondere die Problematik der Billigflieger erörtert. Außerdem wurde er von uns gebeten darauf hinzuwirken, dass der Flughafen künftig eine Öffentlichkeitsarbeit betreibt - wozu insbesondere auch das Lärmbeschwerdemanagement gehört - die nicht mehr gegen die Anwohner gerichtet ist. Die zugesagte turnusmäßige Fortsetzung der Gespräche soll auch dazu dienen, dass den Entscheidungsträgern künftig weitgehend ungefilterte Informationen über die Nachtflugsituation vor Ort vermittelt werden.

Mit dem Kölner OB haben wir die aktuelle Nachtflugsituation diskutiert und ihn auf die nicht realisierten Nachtflugbeschränkungen hingewiesen. Die Stadt Köln ist als einer der drei großen Anteilseigner in der Pflicht, weil es parallel zu den Beschlüssen des Landtags nahezu gleichlautende Beschlüsse des Rates gibt. Es wurde abermals deutlich, dass einige der Entscheidungsträger über das wirkliche Ausmaß des Nachtfluges nicht informiert sind. Mit dem Kölner OB und leitenden Beamten aus der Stadtverwaltung haben wir vereinbart, anhand der Frankfurter und Münchener Nachtflugregelungen einen Einstieg in Lärmobergrenzen und die Lärmkontingentierung zu suchen. Dabei werden die Flugzeuge anhand ihres wirklich erzeugten Lärms mit Punkten klassifiziert (0.5 - 16) und Kontingent-Obergrenzen für die Sommer- bzw. Winterflugpläne festgelegt. In München unterliegt der Luftverkehr zwischen 0 und 5 Uhr zudem speziellen Bewegungs-/Lärmobergrenzen und in Frankfurt besteht ein Landeverbot zwischen 1 und 4 Uhr.

Hinweis auf Gemeinnützigkeit

Wie Sie wissen hat uns das Finanzamt Köln-Porz seit mehr als drei Jahren mit einer Entscheidung über die Gemeinnützigkeit der Lärmschutzgemeinschaft hingehalten. Diese wurde infrage gestellt, weil wir in den Klageverfahren um Flughafenausbau und Nachtflug Musterkläger unterstützen (der Verein ist nicht klage-befugt). Endlich konnte der Vorstand das Finanzamt davon überzeugen, dass kein Einzel-Kläger nur Vor-teile für sich erwirkt, sondern weitergehende Einschränkungen für alle betroffenen Anwohner. Zudem konnte anhand zweier Beispiele nachgewiesen werden, dass Finanzämter in NRW in ähnlichen Fällen keine Einwände erhoben haben.

Damit können Ihre Spenden wieder direkt der Lärmschutzgemeinschaft zugeführt werden und auch einer Verwendung für Gerichtsverfahren steht nichts mehr im Wege.

Weiteres Engagement

Wir gehen davon aus, dass es nunmehr im zweiten Quartal 2003 zur Verhandlung der Nachtflug-Klage vor dem OVG Münster kommen wird. Die Gespräche mit der Politik müssen fortgesetzt werden -. Wir werden die Aktivitäten der "Ärzte-Initiative für ungestörten Schlaf" und die Aktivitäten der Kirchen aufmerksam begleiten. Daneben werden wir versuchen, mit einer möglichst spektakulären Aktion für eine nächtliche Kernruhezeit zu demonstrieren und wieder Veranstaltungen in den Städten und Gemeinden rund um den Flughafen abzuhalten. Für all diese Aktivitäten bitten wir Sie um Ihre engagierte Mitarbeit und auch weiterhin um die Unterstützung durch steuerlich absetzbare Spenden.

Für die vertiefende Lektüre empfehlen wir Ihnen nochmals das umfassende Internet-Angebot der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V., das sie unter: www.fluglaerm.de aufrufen können. Hier finden Sie auch Links zur Lärmschutzgemeinschaft (www.fluglaerm.de/koeln) und anderen regionalen Initiativen. Informationen über die Entwicklung der deutschen Verkehrsflughäfen finden Sie bei der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Verkehrsflughäfen (ADV) unter www.adv-net.org , und Einzelheiten zur Schlafstudie des DLR sind unter www. me.kp.dlr/me-fp/deutsch/fluglaerm einzusehen.

Senden Sie uns Ihre e-mail-Adresse für künftige LSG-Infos.

Die Lärmschutzgemeinschaft möchte künftig die Information der Mitglieder aktueller gestalten, als dies bislang mit dem zeitaufwendigen Verfahren gedruckter Rundbriefe möglich war – dies gilt auch für den kurzfristigen Aufruf zu Aktionen. Wir bitten alle Interessenten, Ihre e-mail-Adresse an die Geschäftsstelle (siehe Briefkopf) zu senden, um in den Verteiler für die LSG-Infos aufgenommen zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. H. Breidenbach                                                 gez. W. Hoffmann
Helmut Breidenbach, Vorsitzender                                                                               Wolfgang Hoffmann, stv. Vorsitzender


Mitgliederversammlung 2003 mit Neuwahl des Vorstandes

am Donnerstag, den 27. März 2003 um 19.30 Uhr im Rathaus Bensberg, Ratssaal

Wilhelm-Wagner Platz
 

Vorgeschlagene Tagesordnung

        1. Begrüßung

        2. Aktuelle Flughafenthemen - Stand der Novellierung des Fluglärmgesetzes

           und Stand der europäischen Lärmschutzpolitik

        3. Wahl eines Versammlungsleiters

        4. Tätigkeitsbericht des Vorstandes

        5. Bericht über die Einnahmen und Ausgaben

        6. Kassenprüfungsbericht

        7. Aussprache zu den TOPs 4. Bis 7.

        8. Entlastung des Vorstandes

        9. Neuwahl des Vorstandes (Vorsitzender, 2 Stellvertreter, 2 Beisitzer)

      10. Anträge

      11. Diskussion