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Derzeitiger Inhalt (am 15.01.2010):


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Lesermeinungen zum Interview:


 

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16.12.2006
Ressort: Rhein-Sieg
Kreistag will weniger Fluglärm
Gutachten kontrovers diskutiert - Sorge um Arbeitsplätze am Airport

Passagierflugzeuge sollen von Mitternacht bis fünf Uhr nicht mehr starten und landen dürfen.

VON INGO LANG

Siegburg - Mit seinem Einwurf, in nur fünf Tagen habe er den immerhin zehnseitigen Antrag des Grünen Horst Becker zum Fluglärm zwar studieren, aber dessen Aussagen nicht alle verifizieren können, heizte FDP-Chef Rudolf Finke die Debatte im Kreistag an. Am besten sei deshalb, den Punkt zu vertagen, bis sich alle mit den Feinheiten hätten auseinander setzen können. Einmal mehr ging es im Kreistag um den Nachtflug am Flughafen Köln/ Bonn.

Ausführlich hatte Becker in seinen Erläuterungen zum Antrag auf die epidemiologische Studie abgehoben, deren Ergebnisse im November in Siegburg vorgestellt wurden. Professor Eberhard Greiser hatte die Daten von 809 000 Krankenversicherten mit Lärmdaten aus Messquellen rund um den Flughafen verglichen und erhöhten Verbrauch bestimmter Medikamente und vermehrtes Auftreten bestimmter Krankheiten festgestellt.

Daraus folgert Becker in seinem Antrag die Notwendigkeit, den nächtlichen Fluglärm zu senken. Zum Beispiel dadurch, dass in der so genannten Kernruhezeit zwischen Mitternacht und fünf Uhr in der Frühe keine Passagierflüge und ebenfalls nicht die ganz dicken und lauten Frachtbrummer starten und landen sollen.

Jürgen Becker von der CDU verwies darauf, dass die Auswertung der Datenflut in der Studie zunächst einmal nicht zu zulässigen Schlüssen führe und riet, erst einmal weiter zu forschen. SPD-Chef Peter Ralf Müller hob auf die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens ab, warnte davor, dass die geforderten Nachtflugverbote Tausende arbeitslos machen könnten. Sein Fraktionskollege Dietmar Tendler ergänzte, dass rund ein Viertel aller Beschäftigten dieses gigantischen Unternehmens aus dem Siegkreis stammten. Harald Eichner (SPD) merkte an, dass Professor Greiner selbst eingeräumt habe, dass die Studie Mängel habe. So seien Lärmwerte zum Teil nicht gemessen, sondern errechnet worden.

Horst Becker konterte mit dem Vorwurf der "Scheindebatte", die Haltung der SPD spreche für sich. CDU-Chef Dieter Heuel stellte klar, dass für seine Fraktion die Gesundheit der Bürger einen höheren Stellenwert als der Nachtflug habe. Landrat Frithjof Kühn stellte fest, dass zwar oft gefragt worden sei, ob Nachtfluglärm krank mache, aber man habe nie eine Antwort erhalten. Offensichtlich gebe es da jedoch "kausale Zusammenhänge".

Mit Mehrheit forderte der Kreistag schließlich die Landesregierung auf, die Lärmbelastungen zu senken, indem Passagierflugzeuge von Mitternacht bis fünf Uhr nicht mehr starten und landen dürften. Der entsprechende Antrag der Landesregierung sei umgehend dem Bundesverkehrsminister vorzulegen. Die Grünen-Forderung, in Anbetracht von Gesundheitsschäden durch nächtlichen Fluglärm die Nachtflugregelungen über 2015 hinaus nicht zu verlängern, milderte die CDU ab. Die Verlängerung solle "zunächst" zurückgestellt und der Nachtflug dann gestrichen werden, wenn eine Gesundheitsschädigung von ihm ausgehe.




http://www.fluglaerm.de/koeln/KSAFLGLB.html

Leserbriefe zum Thema "FluglärmSchutzgesetz" im Kölner Stadt-Anzeiger vom 29. Dezember 2006




http://www.fluglaerm.de/koeln/KSAFLG06.html

Aus dem  Kölner Stadt-Anzeiger  vom 15. Dezember 2006







http://www.fluglaerm.de/koeln/EpiStdie.html

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.
Ortsverband Hennef

Protokoll eines medizinisch-wissenschaftlichen Symposiums

am 18. November 2006 im Stadtmuseum in Siegburg, während dem die Ergebnisse der im Auftrag der Ärzteinitiative für ungestörten Schlaf e.V. (Siegburg) unter Leitung von Herrn Prof. Dr. med E. Greiser (Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen) durchgeführten epidemiologischen Untersuchung mit dem Titel "Gesundheitsgefährdung durch Fluglärm" vorgestellt wurden.

____________________________________________________________________________

A)  Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchung

Es handele sich um die weltweit größte epidemiologische Studie zur Untersuchung gesundheitlicher Folgen des Fluglärms. Sie wurde mit dem Ziel durchgeführt um festzustellen, ob für Krankenkassenversicherte, welche in durch Fluglärm stärker belasteten Gebieten wohnen, spezifische Arzneimittel häufiger und in größeren Mengen verordnet werden als für solche Versicherte, die in gering bzw. unbelasteten Bereichen leben. Hierzu wurden die Daten von 809.000 Versicherten aus verschiedenen Gebieten (Stadt Köln und Rhein-Sieg- bzw. Rheinisch-Bergischer Kreis) ausgewertet; das entspricht 42% der Gesamtbevölkerung im der Studienregion. Für die Studie wurden Daten über Verordnungen von Arzneimitteln durch niedergelassene Ärzte herangezogen, welche über einen Zeitraum von 7 Monaten bis 4 Jahre reichten, was insgesamt 1.8 Mio. Versichertenjahren entspricht.

Vom Flughafen Köln/Bonn waren aus dem Jahr 2004 von den sechs verkehrsreichsten Monaten die entsprechenden Flugverkehrsdaten zur Verfügung gestellt worden, so dass es möglich war, einerseits unterschiedlich stark durch Fluglärm belastete Gebiete zu identifizieren und andererseits die anonymisierten Patientendaten adressgenau diesen Gebieten zuzuordnen. Die Untersuchung wurde getrennt nach verschiedenen Altersgruppen sowie Männern und Frauen durchgeführt, so dass die Ergebnisse gut auf die Gesamtbevölkerung übertragbar sind. Außer Fluglärm wurde auch Straßen- und Schienenlärm in die Untersuchung einbezogen.

Die Auswertungen ergaben grundsätzlich, dass

  1. nächtlicher Fluglärm (insbesondere der in der zweiten Nachthälfte) einen Einfluß auf die Häufigkeit und die Mengen verordneter Arzneimittel hat und
  • b) verschiedene Altersgruppen, sowie Männer und Frauen, unterschiedlich stark auf Lärm reagieren, wobei höhere Altersgruppen immer deutlich stärker als jüngere (und mittlere Altersgruppen) und Frauen durchweg erheblich stärker als Männer betroffen sind.
  • Somit liefert diese Studie viel genauere Aussagen bezüglich der Lärmwirkungen auf den Altersquerschnitt, als dies mit der "DLR-Schlafstudie" möglich ist, welche in erster Linie eine Laborstudie mit einer relativ kleinen Gruppe von gesunden Probanden im Alter von 18 - 64 Jahren war; somit wurden dabei sowohl ältere Menschen wie auch Kranke und Kinder unberücksichtigt gelassen!

    Einzelergebnisse

    ?Blutdrucksenkende Mittel wurden in Gebieten mit stärkerer Lärmbelastung bei Männern um 24% und bei Frauen um 66% häufiger verordnet als in der Vergleichsregion mit geringem bzw. ohne Fluglärm.

    ?Arzneien zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen schlugen in der Verordnungsmenge in lärmbelasteten Gebieten bei Männern mit + 27% und bei Frauen sogar mit + 116 % zu Buche, also mit mehr als der doppelten Menge, welche für Frauen in wenig oder kaum fluglärmbelasteten Gebieten verordnet wird.

    ?Bei schwer Erkrankten, die sowohl blutdrucksenkende Arzneimittel als auch Medikamente für Herz- Kreislauferkrankungen benötigten, stieg in Gebieten mit stärkerem Fluglärm der Verbrauch rapide an: Männer + 44% , Frauen +184%!

    ?Zur Wirkung von passiven Schallschutzmaßnahmen wurde festgestellt, dass in Gebieten mit Lärmschutzmaßnahmen der Bedarf an Schlafmitteln und Antidepressiva  g e r i n g e r  als in ungeschützten Gebieten war.

    B)  Zur Nachtflugproblematik aus kardiologischer Sicht

    stellte Prof. Dr. med. Martin Kaltenbach (Em. Ordinarius der Med. Fakultät der Universität Frankfurt/Main) fest:

    ?Herz-Kreislauferkrankungen sind die häufigste Ursache von Krankenhausbehandlungen und verursachen doppelt so viele Todesfälle wie Krebs. Jede Art von Lärm, ganz besonders jedoch Fluglärm, kann zu erhöhtem Blutdruck führen – einem der gravierendsten Auslöser von Herz- und Kreislauferkrankungen.

    ?Im Umland des Frankfurter Flughafens sei eine mehrmonatige Feldstudie durchgeführt worden, bei der Lärmempfinden, Herzfrequenz (per Langzeit EKG) und Blutdruck von Anwohnern überprüft wurden. Das Untersuchungsgebiet wurde ausschließlich durch abfliegenden Flugverkehr (Starts) belastet. Ein Vergleich der ermittelten Daten mit denen einer Kontrollgruppe in einem wenig/schwach durch Fluglärm belasteten Gebiet ergab, dass im nachts durch Fluglärm mit einem Dauerschallpegel von 50 dB(A) belasteten Gebiet – also vergleichbar z.B. der Langzeitbelastung der Hennefer Bevölkerung – ein signifikanter Anstieg des Blutdrucks in Abhängigkeit vom jeweiligen Lärmpegel zu verzeichnen war! Die Probanden berichteten über eine subjektive Belästigung, verminderte Schlafqualität und objektiv wurde ein Anstieg des Blutdrucks festgestellt. Prof. Kaltenbach betonte, dass ein Zurückfinden in eine stressfreie Ruhephase dann nicht mehr möglich ist, wenn die Ausschüttung von Stresshormonen ein gewisses Ausmaß überschritten hat. Besonders kritisch sieht er die Erhöhung des "Morgen-Blutdrucks" durch Lärm in der zweiten Nachthälfte: dieser sei klinisch viel bedeutsamer als die Erhöhung des "Abend-Blutdrucks": Eine durchschnittliche Erhöhung des Blutdrucks um 10 mm Hg bedeute eine Verdoppelung des Herzinfarktrisikos!

    Prof. Kaltenbach folgert deshalb daraus, dass nächtlicher Lärm unterhalb eines Mittelungs-pegels von 45 dB(A) liegen sollte.

    C) Podiumsdiskussion

    ? Der Siegburger Internist Dr. Arno Lange hob hervor, dass das Bluthochdruckrisiko in der DLR-Studie gar nicht vorkomme.

    ? Auf Anfrage aus dem Zuhörerkreis bekräftigte Prof. Greiser, dass er die DLR-Schlafstudie für ungeeignet hält, allgemeingültige Aussagen über die Auswirkungen von Fluglärm auf die Gesundheit zu machen, weil sie weder zwischen Männern und Frauen unterscheidet und diejenige Altersgruppe völlig berücksichtigt lässt, die den höchsten Verbrauch an Antidepressiva und Psychopharmaka aufweist.

    ? Prof. Greiser legt Wert auf die Feststellung, dass mit seiner Untersuchung ein Kausalzusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankung nicht wissenschaftlich belegbar sei. Dies könne eine Studie (die sich nur auf Daten aus der Statistik aufbaut) auch nicht leisten; für einen solchen Nachweis sei eine neue Studie ("Fall-Kontroll-Studie") erforderlich die zeitaufwendig sei und erhebliche finanzielle Mittel erfordere. Prof. Grieser betont aber, dass die jetzige Untersuchung deutliche Hinweise auf physiologische Reaktionen durch die Nachtflugbelastung geliefert habe.

    ? Einer der führenden deutschen Lärmwirkungsforscher, Privat Dozent Dr. Ing. Maschke, hob hervor, dass die Untersuchung von Prof. Greiser gut mit anderen (ähnlichen) Untersuchungen korreliere. Er wies darauf hin, dass andauernder Lärmstress sich in 5 - 10 Jahren klinisch durch eine Erschöpfung der körperlichen Reserven auswirke und folgerte daraus, dass jetzt der "kritische Punkt für politisches Handeln" gekommen sei. Man könne aufgrund der Dringlichkeit nicht abwarten, bis durch jahrelange Studien letzte wissenschaftliche Sicherheit über die Kausalzusammenhänge vorlägen" !

    ? Der stellv. Vorsitzende der Lärmschutzgemeinschaft, Wolfgang Hoffmann, wies in einem Diskussionsbeitrag darauf hin, dass die Politik sich beim neuen Fluglärmgesetz offenbar wieder einmal um die dringend notwendigen Konsequenzen wie aktive Lärmschutzmaßnahmen und niedrigere Grenzwerte für passiven Schallschutz, herumdrücke: "Man kann sich angesichts der Faktenlage nur noch an den Kopf fassen!"

     26. November 2006                                                         P.S.: Die Veröffentlichung der Studie wird Ende d.J. erfolgen

    gez. Helmut Schumacher

    Veranstaltungs-Bericht aus dem  Rhein-Sieg-Anzeiger


    Vorbericht aus dem



    Neue Studie warnt vor nächtlichem Fluglärm
    Daten von 800 000 Patienten ausgewertet

    Ärzte haben Anwohner des Köln-Bonner Flughafens untersucht.

    VON HALVARD LANGHOFF

    Köln/Bonn - Rauchen, Übergewicht, mangelnde Bewegung - das alles kann zu Bluthochdruck und Herzkrankheiten führen. Zu der Liste der möglichen Ursachen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen muss nun wohl auch Nachtfluglärm hinzugefügt werden. Das jedenfalls geht aus einer Studie zur Gesundheitsgefährdung durch Fluglärm im Bereich des Flughafens Köln/Bonn hervor, die an diesem Samstag in Siegburg vorgestellt wird.

    Die Daten von mehr als 800 000 Patienten jeder Altersstufe in Köln, dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Rheinisch Bergischen Kreis sind dafür herangezogen worden. Damit ist die Untersuchung die weltweit größte epidemiologische Studie zu diesem Thema. Auftraggeber ist die seit 2001 existierende "Ärzteinitiative für ungestörten Schlaf", die für das Projekt vom Umweltbundesamt, dem Rhein-Sieg-Kreis, den Städten Hennef, Siegburg, Lohmar und Neunkirchen-Seelscheid sowie der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn unterstützt wurde. Beauftragt wurde mit der Studie Professor Eberhard Greiser vom Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen.

    Untersucht wurden die Patientendaten von Menschen, die innerhalb und außerhalb von Fluglärmgebieten rund um den Flughafen leben. Dabei wurde speziell der Lärm berücksichtigt, der zwischen drei und fünf Uhr nachts entsteht - eine Hauptverkehrszeit auf dem Flughafen und eine Zeit, in der der Schlafrhythmus des Menschen besonders sensibel reagiert. Zugrunde gelegt wurden Dauerschallpegel von 40 bis 45 Dezibel (geringe Belastung) sowie 46 bis 61 Dezibel (stärkere Belastung), besonders laute Einzelschallereignisse fanden in der Studie allerdings keine spezielle Beachtung.

    Der Studie zufolge wurden für Männer, die stärkerer Fluglärmbelastung ausgesetzt sind, um rund ein Viertel häufiger blutdrucksenkende Arzneimittel verordnet als für Patienten in Vergleichsregionen mit geringer Lärmbelastung. Bei Frauen schnellt dieser Wert laut Untersuchung auf 66 Prozent hoch. Der Zusammenhang zwischen Fluglärm und Herz-Kreislauferkrankungen stellte sich auch bei einer Untersuchung heraus, die an allerdings nur 53 rund um den Frankfurter Flughafen lebenden Personen durchgeführt wurde. Das Ergebnis: Die Höhe des Blutdrucks hängst vom Lärmpegel ab.

    Der Zusammenhang zwischen Nachtfluglärm und Gesundheit führt aber auch zu durchaus gegensätzlichen Diskussionen. Das zeigte eine Studie vom Institut für Luft-und Raumfahrtmedizin (DLR), die vor zwei Jahren an kerngesunden Menschen im Schlaflabor durchgeführt worden war. Dabei waren keine wesentlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Versuchsteilnehmer festgestellt worden. Allerdings gab es, speziell in dem Teil der Ärzteschaft, die direkte Erfahrungen mit Patienten hat, zum Teil heftige Kritik an der Methodik der DLR-Studie, die als nicht praxisbezogen angesehen wurde.

    weitere Informationen unter:
    www.aefusch.de



    http://www.fluglaerm.de/koeln/KSALeizg.html






    Kölner Stadt-Anzeiger
    vom 14. März 2005

    Alltours attackiert Billigflieger
    Forderung nach staatlich verordneten Mindestpreisen und Kerosinsteuer

    Berlin - Deutschlands viertgrößter Reiseveranstalter Alltours hat mit der Forderung nach einer Kerosinsteuer sowie staatlich verordneten Mindestpreisen bei Billigfliegern die eigene Branche attackiert. Auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin rief Alltours-Inhaber Willi Verhuven die Branche zum Umdenken auf. "Es ist fünf vor zwölf. Wir alle betreiben mit unseren Fliegern Umweltverschmutzung erster Klasse", sagte Verhuven. "Die Lockvogelangebote der Billigfluglinien sind umweltpolitisch absolut verantwortungslos und obendrein kaufmänisch unseriös", fügte er hinzu. Beim Urlauber werde jedes Gefühl für Leistung zerstört. Die Einführung einer von den Fluglinien wie Reiseveranstaltern bekämpften Kerosinsteuer wäre völlig in Ordnung, sagte er. Billigflüge müssten mindestens 70 bis 90 Euro kosten. Die öffentlichen Gelder für Billigfluglinien müssten verboten werden, forderte Verhuven.

    Die Reaktionen aus der Branche sind überwiegend ablehnend. Europas Reisemarktführer TUI wies die Forderungen als unsinnig zurück. "Wir lehnen eine Kerosinsteuer strikt ab", sagte Konzernchef Michael Frenzel. Deren Einführung würde europäische Fluggesellschaften international benachteiligen. Umwelt- und entwicklungspolitische Ziele ließen sich nicht durch eine Kerosinsteuer lösen. Ein Sprecher der TUI-Billigfluglinie HLX erklärte, man könne Preise nicht vorschreiben. Er zeigte sich erstaunt, dass ausgerechnet der für seine Niedrigpreise bekannte Veranstalter Alltours Mindestpreise fordere. Der Präsident des Deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter Verbandes, Klaus Laepple, rückt die Forderung nach Mindestpreisen in die Nähe sozialistischer Planwirtschaft.                                                                   (rtr)

    ******************************

    zu vorstehendem Artikel war folgender Leserbrief vom 15.03.05  erforderlich:

    Es ist sehr bemerkenswert, dass sich jetzt schon jemand aus dem eigenen "Stall" zu der eklatanten Fehlentwicklung äußert, die die Billigfliegerei darstellt. Nicht nur, dass es ökologisch wegen der enormen Klimaschädlichkeit sehr bedenklich ist, den Flugverkehr schrankenlos aufzublasen, nur weil damit ein paar Unternehmen - noch dazu auf Kosten der von den Auswirkungen Betroffenen - ihr Geschäft betreiben können. Es ist auch ausgesprochen fraglich, ob ökonomisch nicht nur der Vorteil des einzelnen Nutzers übrigbleibt. Eine seriöse Bilanz des vom Luftverkehr insgesamt und der Billigfliegerei im Besonderen verursachten Plus/Minus, auch unter Berücksichtigung der Zuschüsse aus öffentlichen Kassen, gibt es m. W. bisher nicht; möglicherweise um die von der Politik so gerne ins Feld geführte Legende vom Jobmotor Flugverkehr nicht als Selbstbetrug zu entlarven.

    Es ist sicherlich keine grundsätzliche sondern nur noch eine Frage der Zeit, wann endlich auch der Flugverkehr, wie jeder andere Verbraucher, auf die von ihm genutzte Energie eine Steuer zahlt. Wegen der Internationalität dieser Branche ist allerdings eine entsprechende Regelung im Rahmen der Europäischen Union erforderlich. Anzeichen, dass es dazu kommen kann, bestehen. So hat jetzt der EU-Kommissar für Umwelt, Stavros Dimas, eine Umfrage zum Luftverkehr gestartet, an der sich jeder unter

    www.europa.eu.int/yourvoice/forms/dispatch?form=394&lang=DE

    beteiligen kann.

    gez. Wolfgang Hoffmann


    Frankfurter Rundschau vom 27. Januar 2005

    Lufthansa blockiert Steilstart-Tests

    Lärmschutzbeauftragter der Landesregierung sieht in neuem Verfahren Lärmentlastung für Flughafenumgebung

    Eine neue Startmethode auf dem Rhein-Main-Flughafen könnte Frankfurt und die Region von Lärm entlasten. Die Fluglärmkommission möchte das so genannte Steilstartverfahren erproben. Doch die Lufthansa legt sich quer. Jeder Start würde 20 bis 100 Liter mehr Kerosin kosten.

    VON WOLFGANG SCHUBERT

    Frankfurt · 27. Januar · Ein Blick auf die Landkarte macht es deutlich: Vom Steilstart profitieren würden nicht nur zahlreiche Frankfurter Stadtteile, sondern auch die Taunusgemeinden, Wiesbaden oder Büttelborn, Griesheim, Wolfskehlen oder die Darmstädter Vororte, weil die Jets dort schon um einiges höher wären als bisher. Die Gemeinden sind 3,5 bis 15 Kilometer von den Startbahnen entfernt und liegen in jenem Bereich, für den Thomas Jühe eine "spürbare Lärmreduzierung" von bis zu 3 db(A) voraussagt. Jühe ist Bürgermeister von Raunheim und Vorsitzender der "Kommission zur Abwehr des Fluglärms" .

    Seit März vergangenen Jahres bemüht sich das Gremium, dem Vertreter fast aller Anliegerkommunen angehören, das Steilstartverfahren wenigstens einmal zu testen. Mit der Flughafenbetreibergesellschaft Fraport war der Probelauf bereits abgesprochen. Ein Jahr lang sollten alle Abflüge von der Startbahn West bis zum Funkfeuer Ried östlich von Biebesheim erfasst und der Fluglärm aufgezeichnet werden. Fraport hatte zugesagt, neben den fest installierten Messanlagen entlang der Anflugroute zusätzlich mobile Lärmmessstationen zur Verfügung zu stellen. In ihrem Fluglärmreport vom November 2004 hatte die Fraport das Projekt vorgestellt und für den steilen Anstieg sogar geworben. Bei diesem Verfahren wird auch nach Erreichen einer Höhe von 1500 Fuß (458 Meter) die Schubleistung weiter in Höhengewinn umgesetzt. Bis zum Erreichen von 3000 Fuß (915 Meter) wird durchgehend steil gestiegen. Erst dann nimmt das Flugzeug Geschwindigkeit auf und gewinnt weniger schnell an Höhe. Bislang flacht die Startphase schon bei 1500 Fuß ab. Zu diesem Zeitpunkt sind die Maschinen etwa 3,5 Kilometer von der Startbahn entfernt.

    Unterstützung erhält Jühes Lärmschutzkommission von Georg M. Müller, dem Lärmschutzbeauftragten der hessischen Landesregierung. "Für den Flughafennahbereich zwischen 3,5 und 15 Kilometer ist das Steilstartverfahren ein Lärmminderungsverfahren", sagt Müller. Der Mann weiß, wovon er spricht. Jahrelang hat er selbst im Cockpit von Flugzeugen des Lufthansa-Konzerns gesessen.

    In Frankreich Pflicht

    Weil zahlreiche Gemeinden entlastet würden, setzte sich auch Müller beim Bundesverkehrsministerium zumindest für einen Test in Frankfurt ein. Sicherheitsbedenken gab es für den Ex-Piloten keine. Schließlich wird das Steilsteigverfahren von der Zivilluftfahrtorganisation ICAO sogar vorgeschlagen und aus Lärmschutzgründen an Flughäfen wie Amsterdam, Mailand und auf allen elf internationalen Airports in Frankreich einschließlich dem Pariser Flughafen Charles de Gaulle praktiziert. Dort müssen auch Lufthansa-Piloten nach dem Steilstartverfahren fliegen.

    In Frankfurt aber sagt der wichtigste Flughafen-Kunde nein. "Wir sind von den Lärmminderungspotenzialen nicht überzeugt", sagt Lufthansa-Sprecher Stefan Schaffrath. In Köln habe sich bei Tests von Condor im Nahbereich des Flughafens sogar eine höhere Belastung ergeben. Allerdings lehnt Schaffrath das Steilsteigverfahren nicht grundsätzlich ab. Lufthansa sei durchaus zu Testflügen mit einer extra zur Verfügung gestellten Maschine bereit. Aber nicht auf einem so hoch belasteten Flughafen wie Frankfurt. "Wir könnten uns Bremen oder Leipzig vorstellen." Gegen den Probebetrieb in Frankfurt spreche auch, "dass wir dann 3600 Crews besonders schulen müssten". Schaffrath nennt dies angesichts der unklaren Lärmminderungspotenziale "Aktionismus". Der LH-Sprecher räumt aber ein, dass die möglichen Mehrkosten an Kerosin ein Argument ist. Es sei "aber nicht das Wesentliche".

    Ministerium folgt Lufthansa

    Weil die Lufthansa sich sträubt, sieht sich auch der zuständige Bundesverkehrsminister "nicht in der Lage, derzeit eine positive Entscheidung zu treffen". Schriftlich teilte das Ministerium der Lärmschutzkommission mit: "Insbesondere die Deutsche Lufthansa als wesentlicher Nutzer des Flughafens Frankfurt lehnt das geplante Steilstartverfahren ab, da sich einerseits kein signifikantes Lärmminderungspotenzial erkennen lasse und andererseits erhöhter Treibstoffverbrauch mit einer Schadstoffmehrbelastung und Kostensteigerungen zu erwarten sind." Thomas Jühe fragt sich, "warum an anderen Flughäfen das Steilstartverfahren gerade aus Lärmgründen praktiziert wird" und warum ausgerechnet die Lufthansa das Verfahren schlecht rede. "Denen geht es zum einen ums Geld und dann um ein Prinzip", unterstellt der Raunheimer Bürgermeister: "Die weigern sich, schon heute alle möglichen Lärmminderungspotenziale auszuschöpfen, weil sie angesichts der Ausbaudiskussion die Entlastungen auf mehrere Jahre verteilen wollen. Sonst hätten die in zehn Jahren nichts mehr vorzuweisen."

    KOMMENTAR

    Abgehoben

    VON WOLFGANG SCHUBERT

    Lufthansa zweifelt am Nutzen des Steilstartverfahrens, will für Testzwecke aber dennoch eine Maschine zur Verfügung stellen. Aber bitte nicht am hoch belasteten Flughafen Frankfurt, sondern in der Provinz. Bremen oder Leipzig wären genehm. Das ist keine schlüssige Argumentation.

    Die Schulung der Cockpit-Crews für einen Test auf Rhein-Main nennt die Kranich-Linie Aktionismus. Nur: In Paris, Nizza oder Amsterdam wenden LH-Piloten diese Methode täglich an. Dort ist das Steilstartverfahren nämlich zwingend vorgeschrieben.

    Bleibt der ökonomische Aspekt: Pro Start würde ein Jumbo nach Singapur geschätzte 100 Kilogramm Kerosin zusätzlich verbrennen. Das ist gemessen an den 140 000 Kilo für die ganze Strecke ein Mehrverbrauch von 0,07 Prozent oder rund 30 Euro.

    Das Kranich-Management rechnet jedoch anders. Pro Jahr starten in Frankfurt 120 000 mal LH-Jets. Bei einem Mehrverbrauch von 30 Kilo pro Start summiert sich dies im Jahr auf 3,6 Millionen Kilo Kerosin, die gut eine Million Euro kosten. Das hört sich schon anders an.

    Aber: Mehr Umweltschutz ist nun einmal nicht umsonst zu bekommen. Um den Lärm in der Region zu senken, sollte einem verantwortungsvollen Management eine Million Euro nicht zu viel sein. Zumal es ohnehin der Passagier bezahlen würde. Mit ein paar Cent pro Flug.

    ****************************

    Der vorstehende Artikel war Anlass zu folgendem Leserbrief vom 3. Februar (veröffentlicht am 10.02.05):

    Mit der Blockadehaltung von Lufthansa und Condor bezüglich des "Steilstart"-Verfahrens, das von der ICAO (International Civil Aviation Organization) unter dem Begriff ICAO-A Startverfahren zur Anwendung an lärmempfindlichen Flughäfen empfohlen wird, und deshalb auch an zahlreichen Flughäfen weltweit zum Zwecke der Lärmminderung vorgeschrieben ist, mühen wir uns in Köln bereits seit Jahrzehnten ab. So lange geht hier nämlich schon die Auseinandersetzung darum, an diesem, durch intensiven Nachtflug zu besonders sensiblen Zeiten gekennzeichneten Flughafen wenigstens zwischen 22.00 und 6:00 Uhr das ICAO-A Startverfahren zur verbindlichen Vorschrift zu machen.

    Lufthansa selbst hat dieses Verfahren Mitte der 70-iger Jahre in einer speziellen Broschüre "Grenzen des Fluglärms" unter dem Motto "Der Lärmteppich wird eingerollt" als ihren ultimativen Beitrag zur Reduzierung des Fluglärms im Nahbereich der Flughäfen propagiert. Wenn heute Herr Schaffrath als Mitarbeiter dieser Lufthansa - und nicht nur er - davon nichts mehr wissen wollen, so liegt das sicherlich einmal daran, dass er (sie) aus Altersgründen diese Historie nicht kennen, zum anderen auch daran, dass das Management dieses Unternehmens ganz andere Prioritäten setzt als seinerzeit. Hier wird also bewußt ein Verfahren madig gemacht, auf das man einmal stolz war, es entwickelt zu haben; und nicht von ungefähr hat es die ICAO auch in ihre Vorschriften zur weltweiten Anwendung aufgenommen. Im übrigen schreibt die Deutsche Flugsicherung dieses Verfahren noch immer als Startprozedur für die lauteren Flugzeuge (Annex16/Kapitel2) vor.

    Mit Einführung der weniger lauten Kapitel3-Flugzeuge hat sich die Lufthansa dann mit fadenscheinigen Argumenten von ihrem hochgepriesenen "Kind" verabschiedet und ist auf das ebenfalls von ihr "erfundene" modifizierte ATA-Verfahren umgestiegen, das angeblich nicht lauter als der Steilstart sei, aber die Umwelt mit weniger Schadstoffen belaste (wie wenig das pro Streckenflug tatsächlich ausmacht, darauf wurde in dem Zeitungsartikel, auf den ich mich hier beziehe, ja schon überdeutlich hingewiesen). Im übrigen stört die Verantwortlichen die ungeheuere Vermehrung der Flugbewegungen durch die Billigfliegerei (auch hier ist Lufthansa durch Germanwings mit im Rennen) und der damit verbundene zusätzliche Kerosinverbrauch und somit auch Schadstoffausstoß in keinster Weise.

    Wenn sich Herr Schaffrath aber auch noch hinstellt und behauptet, dass es bei entsprechenden Probeflügen der Condor in Köln im Nahbereich zu höheren Belastungen gekommen sei, so ist das schlichtweg unwahr. Sowohl die praktischen Versuche mit Bundeswehr A 310 und B 767 von UPS haben eindeutig Vorteile zugunsten des Steilstartverfahrens ergeben, genau so wie die einzige brauchbare von Condor beigesteuerte Lärmzonen-Berechnung für eine B757-300. Auch die Untersuchungen des DLR im Rahmen des Projekts "Leiser Flugverkehr" bestätigen, dass ein vorschriftsmäßig durchgeführter ICAO-A Start entfernungsabhängig eine Reduzierung der Maximalpegel um bis zu 3 dB(A) bewirkt. Im übrigen unterscheiden sich die beiden Startverfahren bis zu einer Flughöhe von 460 m (1.500 ft) überhaupt nicht. Lediglich zwischen 460 und 920 m (3.000 ft) bleiben beim ICAO-A Start die Auftriebshilfen ausgefahren, so dass das Flugzeug bei gleicher Triebwerksleistung schneller an Höhe gewinnt, was für die Lärmminderung entscheidend ist. Übrigens sind bei Condor-Flügen oft besonders geringe Überflughöhen mit entsprechender Lärmentwicklung zu beobachten, weil sogar entgegen dem mod.ATA Startverfahren mit reduziertem Startschub operiert wird.

    Lufthansa und Condor betreiben also ihr Geschäft mit Unterstützung des BMVBW ohne Rücksicht auf diejenigen, die Tag für Tag und Nacht für Nacht den Lärm ertragen müssen.

    gez. Wolfgang Hoffmann

    >> in rot gehaltene Schriftpassagen fehlen in der veröffentlichten Version


    Aus der Kölnischen Rundschau, Ausgabe Rhein-Sieg vom 14. Oktober 2004

    Fluglärmgesetz bringt nicht viel

    Grenzwerte für Schallschutz - Keine Vorschrift für Nachtruhe

    SIEGBURG. Es werden keine Tagesrandzeiten definiert und schon gar keine Ruhestunden in der Nacht vorgeschrieben. "Wir werden vom neuen Fluglärmgesetz nichts oder nur wenig haben", kommentierte Wolfgang Hoffmann den Novellierungsentwurf, der dem Gesundheitsschutz keine Priorität einräume, sondern die wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund stelle. Der Vertreter der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn nahm bei der Podiumsdiskussion von VCD (Verkehrsclub Deutschland) und BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) im Stadtmuseum die kritischste Position ein.

    Dr. Uwe Lahl vom Bundesumweltministerium gestand ein, dass das Fluglärmgesetz "ein reines Reparaturgesetz" sei, in dem es um Mindestschutzstandards gehe. Im Gesetz werden, gestaffelt nach Tag und Nacht, Dezibelgrenzen für Dauerschallpegel und Einzelschallereignisse festgelegt, ab denen den Betroffenen Geld für Lärmschutzfenster und Entschädigungen für Balkone und Terassen zustehen beziehungsweise die Wohnbauplanung der Kommunen eingeschränkt wird. Der Bund, so Dr. Lahl, habe nicht vor, in die Genehmigungen von Flughäfen einzugreifen, was Sache der Länder sei. Aber ein Zwang zu Lärmminderungsmaßnahmen werde folgen.

    Für Dr. Werner Reh vom BUND ist der Gesetzentwurf, der 2005 zur Verabschiedung kommen soll, "mit Bauchschmerzen" zu ertragen. Gleichwohl forderte er um fünf Dezibel tiefere Grenzwerte und ein Junktim über den Zeitpunkt der Einführung von Kernruhezeit oder Lärmkontingenten. Gut mit dem bislang erreichten Komprmiss könne die Luftverkehrswirtschaft leben. Die resultierenden Kosten von 500 Millionen Euro entsprächen dem Wert von lediglich ein, zwei Schokoriegeln pro Flugticket oder genau den Kosten der ICE- Anbindung des Köln/Bonner Airports, wie Moderator Halvard Langhoff einwarf.

    Der rethorischen Frage Hoffmanns, was aller passiver Lärmschutz wert sei ("Man kann sich einmauern lassen"), hielten Flughafenvertreter Martin Partsch und Dr. Ulrich Stöcker vom Bundesverkehrsministerium entgegen, dass sich auch im aktiven Lärmschutz mit Aussortierung besonders lauter Maschinen, Kapitel-3- und in Zukunft Kapitel-4-Flugzeugen einiges getan habe und noch tun werde."Volksverdummung", schimpfe dagegen Helmut Schumacher von der Hennefer Lärmschutzgemeinschaft als einer der annähernd 100 Veranstaltungsbesucher über die sogenannte Bonusliste, auf der weiterhin die störenden Krachmacher stünden. Und Grünen-Politiker Horst Becker aus Lohmar sprach aus, was die Fluglärmopfer bei aller Diskussion um Grenzwertregelungen, Messverfahren und Flugzeugzertifizierungen einzig interessiert: "Entscheidend ist, was unten ankommt." (kh)


    Aus dem Bonner General-Anzeiger vom 09. Oktober 2004

    Fluglärm sorgt weiter für erhitzte Gemüter

    DISKUSSION Bürger befragen Experten in Siegburg zum Entwurf des neuen Gesetzes

    VON INGO ELSNER

    SIEGBURG. Ein neues Gesetz zum Fluglärm soll kommen. Der Entwurf liegt auch schon vor.Was darin steht, und ob davon die vom Fluglärm betroffenen Menschen in der Region profitieren, darüber diskutierten rund 6o Gäste am Donnerstagabend im Siegburger Stadtmuseum mit Experten. Größtenteils Betroffene aus Stallberg, Lohmar und Hennef waren gekommen. Sie wollten von Uwe Lahl vom Bundesumwelt- und Ulrich Stöcker vom Bundesverkehrsministerium sowie Wolfgang Hoffmann von der Lärmschutzgemeinschaft, Martin Partsch vom Flughafen Köln/Bonn und Werner Reh vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) die Standpunkte zu dem Gesetzentwurf hören. Moderator Halvard Langhoff hatte alle Hände voll zu tun, die aufkochenden Emotionen im Zaum zu halten. Ein großer Teil der Gäste war sich am Ende des Abends einig: mehr Nachtruhe wird es damit nicht geben.

    Das ursprüngliche Fluglärmgesetz von 1971 ist nicht mehr zeitgemäß, meinte Lahl. Zwar bliebe die neue Novelle ein Erstattungs- und Entschädigungsgesetz. "Das ist aber immer noch besser als gar kein Gesetz." Auch Werner Reh vom BUND sah in dem Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung. "Es ist ein Kompromiss, mit dem beide Seiten leben können." 65 Dezibel als Grenzwert seien aber zu viel. "Ich halte 60 Dezibel für einen anspruchsvollen Grenzwert, den es in Deutschland anzustreben gilt." Um dem neuen Gesetz zu entsprechen, müssten die Flughäfen zwischen 500 Millionen und einer Millarde Euro in Schallschutz investieren. "Das ist zumutbar", sagte Reh.

    Das Bundesverkehrsministerium verlangt indes höhere Grenzwerte, um die Kosten für die Luftverkehrswirtschaft gering zu halten. "Über diese Grenzwerte muss noch mal gesprochen werden", sagte Stöcker. Keineswegs weit genug geht das Gesetz Lärmschützer Wolfgang Hoffmann. "Dieses neue Gesetz verpflichtet in keiner Weise zur Lärmminderung",sagte Hoffmann. "65 Dezibel als mittlerer Richtwert bedeutet alle 2 Minuten ein Flugzeug , das mit einer Lautstärke von 75 Dezibel übers Haus fliegt. Was soll dieses Gesetz, wenn es keinem die Nachtruhe wieder gibt?" Fünf Jahre warten, bis man vom Flughafen die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen finanziert bekomme, um dann für den Rest seines Lebens schalldicht eingemauert zu leben, wolle niemand. Hoffmann räumte ein, dass auch die Kommunen Schuld an der Misere trügen. "Es werden immer noch Bauerlaubnisse für Häuser in Gebieten erteilt, in denen der Fluglärm erheblich ist". Das sieht auch Martin Partsch so. "Da wurden in den 70er Jahren und 80er Jahren Häuser in Zonen gebaut, in denen von vorne herein klar war, dass es laut wird.

    Nicht zufrieden waren die zahlreichen Zuhörer. "Was sollen diese Mittelwerte, wenn ein Vogel wie die MD11 weiterhin mit 80 Dezibel über mein Haus fliegen darf", entfuhr es einem erbosten Lohmarer. "Wir sind auch nicht alles Zugezogene. Ich lebe seit 60 Jahren in Hennef, also ist der Fluglärm zu mir gekommen", sagte ein anderer. Überhaupt seien die Nachtflüge am Kölner Airport das größte Problem. "Nirgendwo, nicht in Frankfurt noch in München, ist es zwischen drei und vier Uhr so laut wie hier", sagte Hoffmann. (eiu)


    Aus dem Kölner Stadt-Anzeiger, Ausgabe Rhein-Sieg vom 9. Oktober 2004

    Flieger bleiben Wachmacher

    Ein neues Gesetz nährt bei den geplagten Bürgern im Airport-Umfeld keine Hoffnung auf mehr Ruhe.
    VON MICHAEL HESSE

    Siegburg - Das größtmögliche Glück der größtmöglichen Zahl - darin liegt ein hohes Ziel der Politik. Das größtmögliche Glück sahen gewiss nicht wenige der rund 90 Besucher im Siegburger Stadtmuseum darin, „endlich nachts wieder schlafen zu können.“ Doch diese Hoffnung dürfte kaum genährt worden sein. Viele Experten hatten sich auf Einladung des Verkehrsklub Deutschland (VCD) eingefunden, um über die Auswirkungen der Novellierung des Fluglärmgesetzes für den Raum des Köln / Bonner Flughafens zu debattieren. Die Runde wurde geleitet von Halvard Langhoff, dem Bezirksleiter des „Kölner Stadt-Anzeiger“ und langjährigen Kenner der Problematik.

    Zuhörerin Petra Hemptenmacher aus Troisdorf war es, die den wirtschaftlichen Aspekt der Debatte in ein ganz neues Licht stellte. Die Fliegerei trage wesentlich dazu bei, das Geld aus dem binnenwirtschaftlichen Kreislauf hinauszubringen, um in „Malaysia Krabben zu puhlen“ oder in Paris oder London einkaufen zu gehen. „Lassen Sie das einmal durchrechnen“, appellierte sie. Der wirtschaftliche Schaden liege viel höher als der Nutzen. Dafür erntete sie einen Riesenapplaus. Und hatte eine klare Antwort für den Staat und seine Aufgabe.

    Kompromisse wurden nicht gefunden. Wohl aber eine gewisse Nachdenklichkeit erweckt, wie etwa bei Uwe Lahl vom Bundesumweltministerium. Er erinnerte an das Gesetzes-Prozedere, um für Verständnis für die vielen „Lücken“ zu werben. „Viele Kompromisse waren nötig, damit der Bundesrat nicht beteiligt werden muss und der Bundestag alleine über das Gesetz entscheiden kann,“ sagte er. Erwartet wird das in Kraft treten für 2005. Die Vertreter der Regierung - außer Lahl saß noch Ulrich Stöcker vom Verkehrsministerium am Podiumstisch - kamen ohne reiche Gaben. Lahl warb, und Stöcker übte sich weitestgehend in wissenschaftlich-technischen Details und erntete dafür lebhaftes Kopfschütteln: Das Publikum konnte ihm nicht folgen. Dennoch entwich ihm gleich zu Beginn eine wichtige Erkenntnis: „Die technischen Möglichkeiten der Flugzeuge sind ausgereizt.“ Von dieser Seite gibt es also keine Belastungsminderung für die lärmgeplagte Bevölkerung. Zurückhaltende Kritik übte der Politikwissenschaftler Werner Reh vom BUND am Gesetz, obgleich der BUND damit leben könne, „da es zumindest einen Minimalstandard gewährleistet“. Martin Partsch vom Flughafen Köln / Bonn reklamierte für den Flughafen die für Unternehmen erforderliche Betriebssicherheit. Sollte der Fluglärm auch in die Lärmschutzverordnung aufgenommen werden, wären die Kostenfolgen gar nicht abschätzbar, sagte Partsch. Demgegenüber hob Lahl andere Aspekte hervor, etwa dass mit dem Gesetz der passive Schallschutz verbessert würde und Geldentschädigungen für mehr Betroffene gezahlt werden. Kommunen würde der Ausbau in Flughafen-Richtung erschwert. Die Lärmwerte würden leicht abgesenkt, aber es bleibe dabei: auch das novellierte Gesetz bleibt ein reines Entschädigungsgesetz. Ein aktiver Lärmschutz, etwa durch weniger Flüge, ist darin nicht vorgesehen. Der Fluglärm bleibt also - und auch die schlaflosen Nächte.

    „Was haben wir denn dann von dem Gesetz?“, fragte Wolfgang Hoffmann von der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln / Bonn. Ein aktiver Schallschutz sei schließlich nicht vorgesehen. „Man kann sich einmauern lassen.“

    400 Jets über dem Kopf

    Das aber könne nicht die Konsequenz sein, „sich ständig in einem schallgeschützten Raum aufzuhalten.“ Der Fluglärm, forderte Hoffmann mit Nachdruck, gehört in das Lärmschutzgesetz. Er interpretierte die Zahlen: Um auf einen in dem neuen Gesetz als fortschrittlich gefeierten Lärmpegel von 65 dB(A) zu kommen, habe man alle zweieinhalb Minuten ein Flugzeug über dem Kopf. In 16 Stunden müssten 400 Flugzeuge fliegen, weit mehr als heute.


    Im Kölner-Stadt-Anzeiger vom 14. September 2004:

    Fluglärm-Gegner verlangen mehr Schutz

    Flughafen-Anwohner vermissen vor allem Rechtsgrundlagen für Verbote oder Einschränkungen im Nachtflugverkehr.

    Bonn - Heftige Kritik haben die bundesdeutschen Fluglärmgegner und die mit ihnen verbündeten Umweltorganisationen an dem Referentenentwurf des Umweltministeriums zum neuen Fluglärmgesetz geübt. Die vorliegende Neufassung des 33 Jahre alten Gesetzes beinhalte keine Regelungen und Grundlagen einer modernen aktiven Lärmschutzpolitik, sondern präsentiere sich lediglich als „reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz“. Am Nachmittag demonstrierten Fluglärmgegner vor dem Umweltministerium und dem Verkehrsministerium in Bonn und warfen dem Verkehrsminister vor, gemeinsame Sache mit den Flughafenbetreibern und den Fluggesellschaften zu machen. Unter den Demonstranten befanden sich auch viele Mitglieder der „Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln / Bonn e.V.“, die vor allem den nächtlichem Fluglärm am Köln-Bonner Flughafen scharf kritisierten.


    Die Lärmschutzgegner, unter anderem unterstützt durch den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND), den Deutschen Naturschutzring (DNR), Germanwatch, Robin Wood und den Verkehrsclub Deutschlands (VCD), bemängelten vor allem, dass dem Referentenentwurf „echte“ Immissionsschutzgrenzwerte fehlten, die die Flughafenbetreiber zu aktivem Lärmschutz zwingen könnten. Auch beinhalte das neue Gesetz keine Rechtsgrundlage zum Erlass eines Nachtflugverbotes oder zumindest von Beschränkungen der Nachtflüge durch die Landesregierungen - diese werde vor allem für den Köln-Bonner Flughafen gefordert.

    Zu den weiteren schwer wiegenden Lücken im Gesetzentwurf zählen die in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm zusammengefassten Vereinigungen auch, dass im Entwurf des Gesetzestextes die Verpflichtung der Flugplatzbetreiber, einen Lärmschutzbeauftragten einzusetzen, nicht mehr vorhanden ist. Auch vermissen die Lärmgegner den Verzicht auf Einführung einer dritten Schutzzone, die mit Blick auf einen möglichen Endausbau der Flughäfen Planungsbeschränkungen für die Regional- und Bauleitplanungen regelt, sowie eine Ausweitung der Beteiligungsrechte von betroffenen Gemeinden bei der Festlegung von Flugrouten.

    Zustimmung der Lärmgegner findet der Referentenentwurf des Gesetzes angesichts der Tatsache, dass sich die Autoren im Grundsatz an die Lärmentwicklungsforschung gehalten haben, als es darum ging, Orientierungswerte der Lärmbelastung zu benennen. Die Lärmgegner verlangen, dass in der Tag-Schutzzone 1 ein Maximalwert von 60 dB(A) eingeführt wird und dieser Wert für die Nacht-Schutzzone 1 auf 45 dB(A) festgelegt wird. Was die Nachtschutzzonen anbelangt, so sollen aus Sicht der Lärmgegner die in diesen Bereichen schlafenden Bürger maximal viermal pro Nacht einem Schallereignis von 52 bis 53 dB(A) ausgesetzt sein. Immerhin sei zu begrüßen, dass der Referentenentwurf überhaupt zum erstem Mal die Nachtschutzzonen über derartige Maximalpegel-Kriterien definiere.

    Die Kölner Initiative gegen den nächtlichen Fluglärm forderte während der Bonner Demonstration, dass der Gesetzgeber „endlich die gesetzlich verankerte Schutzpflicht“, die Bürger vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, ernst nimmt. „Erholsamer Schlaf ist kein Luxusgut“, hieß es. Auch machten die Anwesenden ihrem Ärger über die „immensen Steuergeschenke“ an die Fluggesellschaften Luft. „Es darf nicht sein, dass die Politik sich mit der Schaffung von Arbeitsplätzen brüstet, welche durch Steuergeschenke und auf Kosten der Gesundheit weiter Bevölkerungskreise geschaffen werden.“

    http://www.ksta.de/artikel.jsp?id=1093428804959


    Im "Kölner Stadt-Anzeiger" vom 3. September 2004 unter "Leserbriefe" veröffentlicht:

    Kölner Stadt-Anzeiger
    Leserbrief-Redaktion
    Amsterdamer Str.192
    50735 K ö l n

    KARL JOSEF SCHNEIDER · IM KLAUSGARTEN 37 B · 53721 SIEGBURG

    Wer sich im Internet auf der Hompage der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln-Bonn e.V. die neuesten Statistiken zu den Flugbewegungen des Köln-Bonner Flughafens ansieht, wird bestätigt finden, was die meisten Menschen dieser Region längst am eigenen Leibe feststellen mussten. Gegenüber dem Jahr 1988 hat im Jahr 2003 der Nachtflugverkehr um ca. 80 % sowie der gesamte gewerbliche Luftverkehr um rund 90 % zugenommen. Während damals 20.000 Flugbewegungen zwischen 22.00 und 06.00 Uhr morgens zu verzeichnen waren, wuchs diese Zahl 2003 auf 36.376 an. Aus diesen Angaben geht zudem hervor, dass von allen 12 Messstationen rings um den Köln-Bonner Airport in Siegburg der höchste Dauerschallpegel gemessen wurde. Über Lohmar/Siegburg verlief der weitaus größere Teil der Starts und Landungen, sowohl am Tag als auch in der Nacht.

    Kein Wunder, weshalb der Aufruf zum Protest mit der sog. "Rote Karte" an die zuständigen Politiker in Bund und Land in Siegburg und Umgebung auf sehr offene Ohren stieß, und auch die Bereitschaft, am 13. September in Bonn gegen die nächtliche Ruhestörung zu demonstrieren, groß zu sein scheint.

    Am 19.6.1996 beschloss der Landtag in Düsseldorf eine Kernruhezeit für Passagierflüge zwischen 0.00 und 5.00 Uhr, obwohl die 5 Stunden ungestörten Schlaf, die man uns hier zugestehen wollte, kaum ausreichen dürften - wenn sie denn kämen. Im März 2004 bekräftigte der Flughafensprecher Walter Römer laut Stadtanzeiger vom 3.3.04, dass der Flughafen "aus tiefer Überzeugung" an seiner Selbstverpflichtung festhalte, Nachtflüge der Billigflieger möglichst zu vermeiden. Zu 98 % werde dies auch eingehalten, behauptete er. Was soll man von solchen Landtagsbeschlüssen halten, was von derartigen Beteuerungen eines Flughafensprechers?

    Tatsache ist, dass in der Beispielnacht 16./17 August zwischen 23.00 und 6.00 morgens allein 13 Landungen und 8 Starts durch Billigflieger erfolgten, ohne die erheblich größere Zahl an Flugbewegungen durch die Frachtflugzeuge. Der Flughafen rechnet mit Hilfe des Begriffs "Tages-Randzeiten" diese Zahlen herunter, indem er der Öffentlichkeit Flugbewegungen zur besten Schlafenszeit zwischen 23.00 und 0.00 Uhr oder ab 5.00 Uhr morgens als außerhalb der Nachtzeit "verkauft". In den Verkehrsspitzen zwischen 3.00 und 5.00 Uhr starten 30 – 40 Maschinen, also im Schnitt alle 2 – 4 Minuten ein Lärmereignis, was bei jeder anderen Verursachung zu einer Anzeige führte.

    In diesem Zusammenhang ist sicherlich die Frage erlaubt, ob die hoch gelobten Flughafen-Arbeitsplätze tatsächlich als Rechtfertigung für die bundesweit einmalig starke nächtliche Lärm-Vermüllung herhalten können. Sie fallen nämlich inzwischen Rationalisierungsmaß-nahmen genauso zum Opfer wie in der übrigen Wirtschaft, oder werden – wie im Flughafen-Servicebereich – in Niedriglohnjobs umgewandelt. Hat das noch mit einer "Jobmaschine" zu tun, als die der Flughafen enthusiastisch hoch gelobt wird?

    24.08.2004

    gez. Karl Josef Schneider

    Abschnitte in rot bei der Veröffentlichung am 3. September 2004 nicht abgedruckt!


    "Kölner Stadt-Anzeiger" vom 03./04. Juli 2004
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    Tauziehen um künftigen Lärmschutz

    Das geplante Gesetz ist in der rot-grünen Koalition umstritten

    VON MARKUS DECKER

    Berlin - Die Debatte um das neue Fluglärmgesetz tritt in der zweiten Jahreshälfte in die heiße Phase ein. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hat den Gesetzentwurf an die Länder verschickt. Er sieht für die an Einflugschneisen grenzenden Wohngebiete der "Schutzzone 1" eine Senkung des mittleren Grenzwertes von 75 Dezibel (dB) auf 65 dB am Tage und auf 55 dB in der Nacht vor. Bei "wesentlichen Ausbauten" ist eine weitere Verringerung auf 60 beziehungsweise 50 dB geplant. Das Verkehrsressort hält bei neuen Flughäfen eine Minderung von 5 dB für akzeptabel, will diese aber bei Ausbauten auf  2 dB begrenzen. Für zivile Flughäfen werden die Folgekosten auf 500 Millionen Euro geschätzt. Damit sollen die Betreiber den Anwohnern Schallschutzfenster finanzieren. Bei Militärflughäfen muss der Bund - über 10 Jahre gestreckt - die Kosten übernehmen. Man rechnet mit 100 bis 200 Millionen Euro. Gegen die Pläne gibt es in anderen Ressorts keinen offenen Widerstand, aber Bedenken.

    Der Finanzminister fürchtet nachlassende Erträge der Flughäfen - und damit sinkende Steuereinahmen des Staates. Das Verteidigungsministerium fürchtet die entstehenden Kosten. Im Verkehrsministerium heißt es: "die Verkehrswirtschaft ist ein Wirtschaftsbereich für sich. Ökonomische Notwendigkeiten dürfen nicht unter den Tisch fallen." Dem Ressort von Minister Stolpe (SPD) ist  vor allem daran gelegen, bestehende Flughäfen vor zu großen finanziellen Belastungen zu schützen - insbesondere die Airports Frankfurt (Main) und Köln/Bonn. Dabei verlautet aus dem Hause Stolpe, Köln/Bonn sei mit den Billigfliegern "keine Gelddruckmaschine". Den Bau neuer Flughäfen betrachtet das Ministerium als nicht dringlich. In Deutschland gebe es genug.

    Nach einer mündlichen Anhörung der Experten am 13. und 14. September sollen sich die Ressorts endgültig abstimmen.

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    Der vorstende Artikel wurde am 04. Juli (abgedruckt am 27. Juli 2004) mit folgenden Leserbrief kommentiert:

    Jedesmal, wenn es um die mehr als überfällige Novellierung des aus dem Jahre 1971 datierenden Fluglärmgesetzes geht, befinden sich die Luftfahrtbetreiber in einer Krise und beschwören den Todesstoß durch eventuelle zusätzliche Kosten. Dabei ist es allerhöchste Zeit, dass die Auswirkungen des Fluglärms endlich - wie alle anderen Lärmarten z. B. durch das Bundesemmissionsschutzgesetz - einer problemgerechten, an den Schutzbedürfnissen der Betroffenen orientierten Bewertung unterzogen und davon entsprechende Beschränkungsmaßnahmen abgeleitet werden. Die im Referentenentwurf enthaltenen Schutzzonen-Grenzwerte sind auf gar keinen Fall zu regide (ein Tagesschutz-Dauerschallpegel von 65 dB(A) erlaubt immerhin noch ca. 400 Überflüge mit jeweils 75 dB(A) während 16 Stunden, also im Abstand von weniger als 3 Minuten), und beim Nachtschutz bleibt der Entwurf sogar hinter den für den Flughafen München bereits geltenden Regelungen zurück!

    Was also soll das Geschrei einer Branche, die sich bei jeder Gelegenheit als "Jobmotor" feiern lässt, durch Billigflüge zum Taxipreis die Passagierzahlen künstlich aufpumpt, dann aber Auffanggesellschaften gründet, in die sie ihre Mitarbeiter "auslagert", um durch niedrigere Löhne Kosten zu sparen. Bei anderer Gelegenheit hören wir dann noch die Klage, dass die ständig weiter aufgerüstete Infrastruktur (zu viele Flugzeuge, zu große Flughafenanlagen) nicht kostendeckend ausgelastet ist.

    Diese angeblich in dieser Form notwendige Veranstaltung bezahlen die Flughafenanwohner zusätzlich durch in vielen Fällen massive Beeinträchtigung von Lebensqualität und Eigentum, weil sich die Politik ständig um den gebotenen Ausgleich der Interessen drückt! In einer Presseerklärung des Europa-Abgeordneten Florenz heißt es im Gegensatz dazu: "Die EU hat den gemeinsamen Binnenmarkt geschaffen, für den wir uns ebenso einsetzen wie für ein leistungsstarkes Deutschland. Zugleich ist aber ein Defizit enstanden, was Regelungen betreffend der Auswirkungen des Binnenmarktes auf die Lebensqualität der Bürger anbelangt." Aber die deutsche Politik geht hier nicht den europäischen Weg, was auch das Scheitern einer Initiative für ein europaweites Nachtflugverbot belegt. Auch Herr Eichel hätte genug Geld in der Kasse, würde er energischer die europaweite Erhebung einer Kerosinsteuer betreiben. Mit einem Lärmzuschlag (ähnlich dem Sicherheitszuschlag) auf den Ticketpreis können im übrigen die Kosten für die notwendigen Lärmminderungsmaßnahmen auf die Nutzer des Flugverkehrs übertragen werden.

    gez. Wolfgang Hoffmann

    stellv. Vorsitzender, Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.

    *) in rot gehaltene Schriftpassagen fehlen in der veröffentlichten Version !


    "Kölner Stadt-Anzeiger" vom 19. Februar 2004
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    Mehr Schutz vor Fluglärm gefordert

    Gegner der lauten Flieger kritisieren die geplante Grenzwert-Regelung

    VON MATTHIAS PESCH

    Köln - Ein neues Fluglärmschutzgesetz ist nach Ansicht der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn "längst überfällig". Das alte Gesetz "sollte eigentlich schon zum Zeitpunkt seines In-Kraft-Tretens 1971 novelliert werden", so der Vorsitzende Helmut Breidenbach. Mehrere Anläufe seien gescheitert, jetzt liege ein neuer Gesetzentwurf vor, der nach den Vorstellungen des Vereins aber noch Defizite aufweist.

    Breidenbach, der auch Vize-Vorsitzender der Bundesvereinigung gegen Fluglärm ist, kritisiert unter anderem, dass für bestehende Flughäfen höhere Grenzwerte zugelassen werden werden sollen als für neu gebaute oder wesentlich erweiterte Airports. Die Schutzzonen, in denen nicht gebaut werden dürfe, müssten "möglichst groß sein, damit Flughäfen und Siedlungsgebiete nicht weiter aufeinander zuwachsen". Wichtiger sind Breidenbach und seinem Stellvertreter Wolfgang Hoffmann jedoch die Nachtschutzregelungen. Sie fordern, dass in den Schutzzonen nicht mehr als sechsmal pro Nacht ein außen gemessener Lärmpegel von 70 dB(A) erreicht werden dürfe - dieser Wert gewährleistet nämlich, dass die Lärmbelästigung für einen schlafenden Anwohner auch bei geöffnetem Fenster nicht höher als 55 dB(A) sei. Im Gesetzentwurf sind höhere Grenzwerte angesetzt.

    Vorbildlich habe der Flughafen München den Lärmschutz geregelt: dort gelten bereits die von dem Verein gewünschten Grenzwerte. Außerdem dürfte an keiner der Messstellen im Umfeld des Airports der Schallpegel im Mittel mehr als 75 dB(A) betragen - schließlich gelte dort eine nächtliche Kernruhezeit von fünf Stunden.

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    Aus dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vom 7. Februar 2004
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    Flughäfen fürchten Lärmgesetz

    In Köln trafen sich die deutschen Airport-Chefs und kritisierten zu "rigide Grenzwerte".

    VON MATTHIAS PESCH

    Köln - Michael Garvens, Chef des Köln-Bonner Flughafens, brachte die Sorgen all seiner Geschäftsführer-Kollegen auf den Punkt: Sollte die Novellierung des Fluglärmgesetzes, wie sie bisher bekannt sei, verabschiedet werden, "dann sei das für die deutschen Flughäfen existenzbedrohend". Die geplante Neufassung des Gesetzes war eines der Schwerpunkt-themen, mit denen sich mit denen sich das Direktorium der "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen" (ADV) auf seiner zweitägigen Sitzung am Köln Bonn Airport beschäftigte.

    "Wir sind sehr für die Novellierung des Gesetzes aus dem Jahr 1972", betonte Walter Vill, kaufmännischer Geschäftsführer des Flughafens München und Vorsitzender des ADV-Direktoriums, "aber sie muss mit dem nötigen Augenmaß erfolgen." Die "rigiden" Lärmschutz-Grenzwerte, die das Bundesumweltministerium festschreiben wolle und die "weit über die heutigen Standards hinausgehen", gefährdeten Neu- oder Ausbauprojekte an deutschen Flughäfen, zwängen zu Einschränkungen des Flugbetriebs und legten den Airports imense Kosten für Lärmschutzmaßnahmen auf. "Damit käme die Aufschwungphase, die wir gerade erleben, zu einem jähen Ende", befürchtet Garvens - mit allen wirtschaftlichen Folgen.

    Als "verfassungsrechtlich höchst problematisch" beurteilt das ADV-Direktorium außerdem einen Aspekt des Entwurfs für ein Luftsicherheitsgesetz. Schon seit dem 19. Januar müssen laut einer EU-Richtlinie nicht nur die Passagiere selbst, sondern auch alle anderen am Flughafen Beschäftigten durchsucht werden, wenn sie sicherheits-relevante Bereiche betreten. Sollte das Gesetz in Kraft treten, seien für die Durchsuchung der Beschäftigten nicht mehr staatliche Behörden, sondern die Flughafen-Unternehmen verantwortlich. Deren Personal sei für solche Maßnahmen gar nicht ausgebildet und habe keinerlei hoheitliche Befugnisse, kritisieren Vill und Garvens. Ein Gutachter habe diese Praxis bereits als verfassungsrechtlich unzulässig beurteilt. "Wir werden das voraussichtlich verfassungsrechtlich prüfen lassen müssen", so die Geschäftsführer.
     

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    Kommentar der LSG:

    Wie immer, wenn bei der Luftverkehrsbranche eine gewisse Einschränkung der globalen Aktionsfreiheit droht, wird hier wieder die Existenzgefährdung, in dem Fall der Flughäfen an die Wand gemalt. Dabei haben die so genannten Lärmschutzbereiche [(1) > 75 dB(A) und (2) > 67 dB(A) äquivalenter Dauerschallpegel] des seit 1971 immer noch geltenden Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm absolut nichts mit dem gesundheitsbezogenen Schutz für die vom Fluglärm Betroffenen zu tun, sondern bilden lediglich die Grundlage für Siedlungs-beschränkungen im Umfeld der Verkehrsflughäfen. Würde man es bei diesen Werten belassen - wie es sich die ADV wünscht - erstreckte sich der so genannte Lärmschutz z. B. am Flughafen Köln/Bonn lediglich auf das Flughafengelände und angrenzende Teile der Wahner Heide, wo kein Mensch wohnt.

    Das aber kann es doch wohl nicht sein. Selbst wenn die im Novellierungs-Entwurf vorgesehenen Schutzonen-Werte von (T1) > 65 dB(A) und (T2) > 60 dB(A) Dauerschallpegel für den Tag letztendlich im Gesetz erschienen, brächte das im Bereich (T1) kaum nennenswerte Entschädigungsansprüche gegen den Flughafen Köln/Bonn, und das auch noch mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung der Kostenerstattungen/ Entschädigungszahlungen.

    Ähnliches gilt für die Nachtschutzwerte (N1) > 55 dB(A) und (N2) > 50 dB(A) Dauerschallpegel nacht. Für das Umfeld des Flughafens Köln/Bonn ergäbe sich die Situation, dass N1 weniger Ansprüche auf passiven Lärmschutz umfasste, als vom Flughafen bisher schon freiwillig bezahlt werden; und von München ganz zu schweigen, wo das Nachtschutzgebiet bereits durch 6 x > 70 dB(A) [in Köln/Bonn 6 x > 75 dB(A)] definiert ist, und an der Außengrenze dieses Gebietes der Dauerschallpegel 50 dB(A) nicht übersteigen darf. Wie also kommt der kaufmännische Geschäftsführer des Flughafens München, Herr Walter Vill, dazu bei diesem Tatbestand, sich in der im vorstehenden Artikel wieder-gegebenen Weise zu äußern!?

    In unserer Gesellschaft ist es offensichtlich Mode geworden, das eigene Geschäft in ziemlich unfairer Weise auch auf Kosten der davon Beeinträchtigten zu betreiben, sozusagen "ohne Rücksicht auf Verluste" ?

    Köln, 20. Februar 2004

    gez. Wolfgang Hoffmann  

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    zum diesem Thema erschien am 25. Februar in der selben Zeitung ein Leserbrief:
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    Unter der Überschrift Hoffnung heißt es da:

    Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) fürchtet das In-Kraft-Treten des Fluglärmgesetzes. Demgegenüber kann die unter dem Fluglärm leidende Bevölkerung nur hoffen, das der Gesetzgeber sich endlich ernsthaft mit dem Fluglärm auseinandersetzt und wirksame, lärmentlastende Vorschriften macht, die dann auch umgesetzt und eingehalten werden. Nur zu schmerzlich ist die Erfahrung, dass die 1996 vom Landtag beschlossenen Schutzmaßnahmen ("22-Punkte-Katalog") hinsichtlich der Nachtflugbeschränkungen bis heute nicht vollständig umgesetzt worden sind. Vor der sich abzeichnenden Entwicklung des noch weiter stark zunehmenden Flugverkehrsaufkommens insbesondere bei Billigfliegern und Fracht ist ein Fluglärm begrenzendes und senkendes Gesetz mehr als dringend erforderlich und längst überfällig. Sehr zu begrüßen ist das Urteil des Bonner Landgerichts, wonach einem Kläger ein grundsätzlicher Entschädigungsanspruch wegen unzumutbarer Lärmbelästigung zugestanden worden ist.


    Aus "Neue Zürcher Zeitung" vom 5. Januar 2004
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    Mehr Arbeitsplätze oder mehr Lebensqualität

    Heftige Diskussionen rund um Nachtflüge in Brüssel

    Die Pläne der belgischen Regierung, die Nachtflüge in Brüssel besser auf die Stadt und die Umgebung zu verteilen, sind durch den Staatsrat abgelehnt worden. Verkehrsminister Anciaux muss sich zudem einer neuen Herausforderung stellen: Die auf Kurierdien-ste spezialisierte Fluggesellschaft DHL will die Nachtflüge verdoppeln.

    vau. Amsterdam, Ende Dezember

    Der Brüsseler Flughafen Zaventem, der auf dem Territorium des Teilstaats Flandern liegt, ist ein stadtnaher Flughafen. Lediglich gut zehn Kilometer trennen den Flughafen mit seinen drei Start- und Landebahnen vom Stadtzentrum. Dem Flughafen, von dem aus primär europäische und afrikanische Destinationen bedient werden, kommt insbesondere als europäisches Sortierzentrum eine große Bedeutung zu. Für die auf Kurierdienste spezialisierte Fluggesellschaft DHL ist Brüssel der wichtigste Hub in Europa.

    Umstrittene Investitionspläne

    Unlängst hat DHL einen Investitionsplan mit dem Ziel ausgearbeitet, die Aktivitäten in Zaventem zu erweitern. Definitive Beschlüsse sind zwar noch nicht gefallen. Dies dürfte erst in der ersten Hälfte 2004 der Fall sein. Deutlich ist aber bereits jetzt, dass DHL durch die geplanten Investitionen zahlreiche neue Arbeitsplätze kreieren will. Kurzfristig wird von rund 1000 neuen Jobs gesprochen, wodurch sich die Zahl der Arbeitnehmer von DHL auf 3500 erhöhen dürfte. Direkt und indirekt sind in Belgien gut 7000 Arbeitsplätze mit DHL verbunden. Längerfristig wird gar die Schaffung von 4000 zusätzlichen Arbeitsplätzen angestrebt. Der Plan sieht allerdings auch vor, dass sich die Zahl der Nachtflüge über Brüssel verdoppeln würde. Nicht 30, sondern 60 Maschinen von DHL würden künftig jede Nacht in den Himmel steigen. Während der Passagierverkehr lediglich für 6% aller nächtlichen Flüge verantwortlich ist, gehen nicht weniger als 67% auf das Konto von DHL.

    Die Reaktionen auf die Pläne von DHL fielen bisher äusserst zurückhaltend, wenn nicht gar ablehnend aus. Verkehrsminister Bert Anciaux etwa spricht von Wahnsinn und will sich deshalb für ein europaweites Nachtflugverbot stark machen. Eine Massnahme übrigens, die vor Jahren bereits durch den derzeit amtierenden Regierungschef Guy Verhofstadt erwogen wurde.

    Zentrale Frage ist nämlich, ob sich das Vorhaben innerhalb des in den letzten Monaten mit viel Mühe geschmiedeten Plans zur Kontingentierung der Nachtflüge verwirklichen lässt, der auf Jahresbasis maximal 25 000 nächtliche Flüge erlauben würde. Da DHL angesichts der Brisanz der Problematik bereits wiederholt mit dem Wegzug aus Belgien gedroht hat - zur Diskussion stehen unter anderem Köln, Leipzig oder Bergamo -, hält die Regierung nach Ausweichmöglichkeiten im eigenen Land Ausschau.

    Heftige Widerstände

    Im Herbst hatte Regierungschef Verhofstadt mit seinem Vorschlag, in Wallonien einen zweiten nationalen Flughafen einzurichten, den Zorn der Flamen auf sich gezogen. Angesichts dieser Polemik werden dem nahe bei Lüttich gelegenen Flughafen Bierset die besten Chancen eingeräumt, weil er bereits als Frachtflughafen dient und nahe an der Sprachgrenze liegt.

    Die Regierung Verhofstadt hat unlängst einen Plan von Verkehrsminister Anciaux zur besseren Streuung der Nachtflüge über Brüssel gutgeheissen. Nur wenige Tage später wurde der Plan durch den Staatsrat auf Druck von Anwohnern aus dem Osten der Hauptstadt für nichtig erklärt. Ins Feld geführt wurde unter anderem, dass die intensivere Nutzung der Piste 02/20 ein Sicherheitsrisiko darstelle. Der Widerstand der Anwohner im Osten ist nicht nur auf die Tatsache zurückzuführen, dass sich in dieser Gegend von Brüssel relativ viele teure Häuser von gut bezahlten Mitarbeitern der EU-Institutionen befinden. Auch die betroffenen Fluggesellschaften selbst führen die Sicherheitsfrage infolge des geplanten Wechsels beim Gebrauch der verschiedenen Pisten ins Feld. Unterstrichen wird insbesondere die Gefahr von Rücken- und Seitenwinden, mit denen aufsteigende Flugzeuge konfrontiert werden könnten. Demgegenüber argumentiert die Regierung, bei der Ausarbeitung des neuen Plans zur Streuung der Flüge seien sowohl die Flughafenbehörde BIAC als auch die Luftverkehrs- Leitung Belgocontrol involviert gewesen.

    Im benachbarten Amsterdam wurde die Polemik rund um die Lärmbelastung durch die Inbe-triebnahme der fünften Start- und Landebahn in diesem Jahr um einiges entschärft. Da sich die Polderbaan jedoch relativ weit weg von den Terminals befindet, ist ihr Gebrauch mit einer äuserst langen Anfahrt (Taxi) von über 20 Minuten verbunden. Wer ins benachbarte Ausland fliegt, muss damit rechnen, dass bis zu einem Drittel der Reisezeit am Boden absolviert wird.
     
     

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    Kurz-Kommentar der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.

    Glücklicherweise kommt der Flughafen Köln/Bonn wegen der Expansionspläne von UPS (neue Frachthalle zwecks mehr als Verdoppelung des Frachtdurchsatzes) nicht auch noch als neuer Europa-Frachtstern von DHL infrage.



    Artikel aus dem "Kölner Stadt-Anzeiger", Ausgabe Rhein-Sieg/Bonn, vom 17.09.03
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    Gesundheit landet auf dem Verschiebebahnhof

    Fragen des Landrats liegen monatelang herum - Konkrete Antworten blieben aus - Zahlen widersprechen sich

    (Autor: Halvard Langhoff)

    Kein Scherz, sondern Realität ist diese Düsseldorfer Organisationsstruktur. Das erfuhr jetzt Landrat Frithjof Kühn schwarz auf weiß. Auslöser war ein Brief aus dem Kreishaus an die NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer mit der Bitte Stellung zu nehmen, in wieweit Nachtfluglärm gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis hat. Auf den Brief vom Januar wurde nicht geantwortet. Der Landrat hakte im Mai nach. Wieder keine Antwort.

    Als im September öffentlich Kritik geübt wird am Schweigen der Ministerin, bequemt sich Heike Reinecke, die persönliche Referentin von Fischer, zum Zwischenbescheid, dass nach den Organisationserlassen des Ministerpräsidenten Fragen der gesundheitlichen Auswirkungen der Umwelt nicht in der Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums, sondern in der des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz liegen. Dorthin jedoch wurden die Kühn-Briefe vom Januar und Mai nicht weitergeleitet, sondern an das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung. "Die Landesregierung schiebt die Antwort auf meine Fragen zwischen den Ministerien hin und her", zeigt sich Kühn enttäuscht. Offenbar wolle man nicht erkennen, dass es hier um Gesundheitsgefahren durch nächtlichen Fluglärm und nicht um Umweltschutz gehe. "Ein Stück aus dem Tollhaus", kommentiert Horst Becker, Chef der Grünen Kreistagsfraktion, etwas drastischer. Die Gesundheitsministerin brauche fast ein halbes Jahr, um einen Brief weiter zu leiten, und weitere vier Monate, um einen Eingangsvermerk zu verschicken. Für das "zuständige" Verkehrsministerium antwortet nunmehr Ulrich Barthel und fördert Erstaunliches zutage. So sei seit 2001 ein Rückgang der Nachtflugbewegungen auf dem Köln-Bonner Flughafen zu verzeichnen, und zwar wegen der konjunkturellen Entwicklungen und des 11. September. In Zahlen: 2001 gab es im Vergleich zum Vorjahr 1269 weniger Flugbewegungen (minus 3,1 Prozent), 2002 im Vergleich dazu 3740 weniger Nachtflüge (minus 9,6 Prozent).

    Der Dienstherr des Ministerialbeamten, Verkehrsminister Axel Horstmann, verschickte nun fünf Tage später allerdings ganz andere Zahlen, als er nämlich eine kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Michael Solf beantwortete. Auf die Frage nach der Verkehrsentwicklung von 1988 bis 2003 teilt der Minister mit, daß der Passagierflugverkehr in diesem Zeitraum zur Tageszeit (6 bis 23 Uhr) um 126 Prozent, der nächtliche Passagierverkehr (23 bis 6 Uhr) gar um 294 Prozent zugenommen habe. Der Frachtflugverkehr stieg über den gleichen Zeitraum tagsüber um 190 Prozent, nachts um 86 Prozent......

    Aufmerken läßt eine Nebenbemerkung von Barthel, man könne zu gesundheitheitlichen Auswirkungen des Nachtflugverkehrs erst etwas sagen, wenn der Endbericht der Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) vorliege, also Ende 2003. Dies bringt wiederum den Grünen-Politiker Horst Becker auf den Plan: "Diese Studie hat erhebliche Schwächen." Sie berücksichtige nur gesunde Menschen zwischen 18 und 65 Jahren und klammere einen Großteil der Bevölkerung somit aus. Die gleiche Meinung vertritt auch die "Ärzteinitiative für ungestörten Schlaf Rhein-Sieg". "Zynischerweise könnte man davon ausgehen, dass alle anderen selber schuld sind, wenn sie durch permanentes Aufwachen gesundheitliche Schäden davontragen", so Becker. Dass sich Mitarbeiter des Landesverkehrsministerium schon jetzt auf diese Studie bezögen und bis heute zusammen mit dem Bundesverkehrsministerium eine epidemiologische Studie, die alle Bevölkerungskreise unter realen Bedingungen erfasst, verhinderten, lasse Schlimmes ahnen.
     

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    In der selben Zeitung erschien am 8. Oktober zu obigem Artikel folgender Leserbrief
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    Nicht zufriedenstellend gelöst

    In dem Artikel "Gesundheit landet auf dem Verschiebebahnhof" legt der Rhein-Sieg-Anzeiger in dankenswerter Offenheit den Finger an die Wunde: Landesverkehrsminister Horstmann (SPD) sind die exorbitanten nächtlichen Lärmexzesse durch den An- und Abflugbetrieb von Köln/Bonn offenbar völlig egal; Horstmann begnügt sich allerdings nicht mit Nichtstun, sondern reiht sich sogar in die Fluglobby ein und erklärt der darob staunenden Öffentlichkeit, dass Nachtfluglärm nicht krank machend sei. Selbst wenn solche haarsträubenden Äußerungen auf bloßer Unwissenheit beruhen sollten, stellt sich doch die Frage, wie ein Minister solches Verhalten mit seinem Amtseid vereinbaren kann, hat er doch geschworen, seine ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen und Schaden von ihm zu wenden.

    Dass aber Ministerpräsident Steinbrück nicht in der Lage oder gewillt ist, im Tollhaus des Landesverkehrsministers mal für einen halbwegs geregelten Ablauf und eine bürgernahe Politik in Sachen Fluglärm zu sorgen, ist umso bedauerlicher, zumal das brandaktuelle Thema "gesundheitsschädlicher Nachtflugbetrieb in Köln/Bonn" weder durch den räumlich viel zu klein geplanten "Passiven Schallschutz" des Flughafens noch durch die immer noch viel zu lauten Nachtflieger der sogenannten "Bonusliste" (nach der irreführenden Werbung des Flughafens sollen dies "besonders leise" Flugzeuge sein) auch nur halbwegs zufriedenstellend gelöst ist.


    Artikel aus dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vom 15.09.2003
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    ANALYSE: Eine Frage des Marktes

    Nationale Alleingänge gegen Billigflieger sind sinnlos

    (Autorin: Sibylle Quenett)

    Die Wirtschaft lahmt, aber Billigflieger haben Konjunktur. Und nach dem Willen der Regierung soll das auch so bleiben. Regierungssprecher Bela Anda stellte am Sonntag klar, dass es keine Pläne gebe, die Anbieter von Billigflügen stärker zu belasten. "Die Preise sollen wie üblich über Angebot und Nachfrage vom Markt ermittelt und festgesetzt werden", teilte Anda mit.
    Damit läuft eine Initiative rot-grüner Umweltpolitiker ins Leere, die in einer Sonntagszeitung forderten, zumindest die Flugpreise auf innerdeutschen Linien denen der Bahn anzugleichen. Außerdem sprachen sich Hermann Scheer (SPD) und Winfried Hermann (Grüne) für höhere Flughafengebühren und die Besteuerung von Kerosin aus, um den Flugverkehr insgesamt einzudämmen. Auch Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte sich auf der Internationalen Tourismusbörse in Berlin kürzlich ähnlich geäußert, um die Bahn zu stützen. Sie alle fürchten, der wachsende Flugverkehr könnte es immer schwerer machen, die deutschen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen.

    Doch der Vorstoß der Umweltschützer scheitert vor allem an wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Billiganbieter und Flughäfen sind Wirtschaftsunternehmen, denen Standards vorgegeben werden können, aber keine Preise. Nicht zuletzt der Flughafen Köln/Bonn hat ein reges Interesse daran, bislang nicht genutzte Kapazitäten auszulasten. In vielen Regionen erhofft man sich von den aufstrebenden Flughäfen auch dringend benötigte Wachstumsimpulse. Bis zum Jahr 2007 werden die neuen Fluganbieter nach einer McKinsey-Studie immerhin 14 Prozent des europäischen Luftverkehrs bestreiten. Das verteilt die Karten auf diesem Markt neu.

    Auch die Anbieter selbst wehren sich. Der Sprecher der Fluggesellschaft Deutsche BA, Matthias Andreesen, sagte: "Zwangspreise wären der falsche Weg und würden von den Kunden auf keinen Fall akzeptiert. Bei uns gibt es keine Dumping-Preise, wir stellen uns dem Wettbewerb, und es wäre schön, wenn das auch die Deutsche Bahn machen würde. Auch Eisenbahntrassen und Autobahnen seien keine Zierde der Landschaft. Die niedrigeren Preise erklären sich zudem nicht nur die geringeren Gebühren, sondern vor allem durch eine engere Bestuhlung und spartanischen Service, wie jeder Reisende unschwer bestätigen kann.

    Die Unsinnigkeit nationaler Vorschläge in dieser Sache zeigt aber auch die immer wieder geforderte Besteuerung von Flugbenzin. Das ist sogar offiziell ein Anliegen der rot-grünen Regierung. Doch das Projekt liegt seit Jahren in der EU auf Eis, weil andere Länder strikt dagegen sind. Sinnvoll kann so eine Steuer aber höchstens im europäischen, wenn nicht globalen Rahmen sein. Andernfalls besteht die Gefahr, nur nationale Anbieter vom Himmel zu holen. Das will auch in Berlin niemand.

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    In der selben Zeitung erschien am 9. Oktober folgender Leserbrief
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    Billigflieger skeptisch betrachten

    Wem nützen die "Billigflieger"? Natürlich den Flugreisenden mit den billigen Tickets sowie den Fluggesellschaften und Flughafengesellschaften. Ansonsten schädigen "Billigflieger" (die inzwischen mit zwei Dritteln am Wachstum des Flugverkehrs beteiligt sind) sowohl unsere Wirtschaft wie das Ökosystem. Hinzu kommt noch, das sowohl Kaufkraft wie auch Arbeitsplätze "exportiert" werden, was dem innerdeutschen Tourismus und dem (umweltfreundlicheren) Schienenverkehr schadet. Ganz bedenklich müssen die Berechnungen stimmen, welche der deutschen Volkswirtschaft pro Jahr einen Schaden in Höhe von sechs Milliarden Euro durch die von Fliegern erzeugten Umweltschäden und Lärm bescheinigen. Nach Ansicht unserer Verkehrs- und Umweltverbände wird der Flugverkehr durch die Expansion der Billigflüge und den Ausbau der Flughäfen zum "Klimakiller" Nummer eins, wobei die Klimabelastungen durch Fliegen diejenige des Autoverkehrs demnächst sogar noch übertreffen werde. Ist das alles noch "eine Frage des Marktes", wie der KStA jüngst seine "Analyse" überschrieb, oder ist es vielleicht doch höchste Zeit, dass über die Preise für Flugtickets auch die durch die Fliegerei verursachten sozialen und ökologischen Folgekosten bezahlt werden? Schließlich sollte man annehmen, dass die Deutschen lieber doch nicht "per Billigflug" in die drohende Klimakatastrophe fliegen wollen?

    H I N W E I S: siehe zu diesem Thema auch unter "Informationen"


    Tendenziöse Leserbrief-Serie von Nachtfluglärmbefürworter(n) im "Bonner Generalanzeiger"
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    Ein Leser namens Alexander Thomas aus Bonn-Heiderhof schrieb erstmals am 03.01.2000 einen Leserbrief, in dem er zu den vom Nachtfluglärm gesundheitlich Beeintächtigten feststellte:

    "Alle linken Querköpfe und Ideologen, Ökologen und unverbesserlichen Träumer ....die mit sich und der Welt unzufriedenen Weltverbesserer scheinen hier intellektuell auf dem Niveau von 1968 stehen geblieben zu sein...... Die große Mehrheit unserer Mitbürger lässt sich glücklicherweise nicht durch das ökowirre Gedankengut einer desorientierten Minderheit, etlicher Neider und einiger Gleichmacher in ihrem Konsumverhalten beeinflussen. ... Für die fluglärmgeschädigten Besserwisser, die scheinbar permanent um das Gemeinwohl besorgt sind, in Wirklichkeit jedoch ein völlig egoistisches und intolerantes Verhalten an den Tag legen, gibt es vier Möglichkeiten:

    1. Schalldichte Fenster einbauen.
    2. Ohrstöpsel nehmen.
    3. Wegziehen.
    4. Den Status Quo akzeptieren

    und endlich mit dem wehleidigen Gejammere und Selbstmitleid aufhören."

    In der Wochenendausgabe vom 26.09.2002 erschien in der selben Tageszeitung Alexander Thomas wiederum mit einem Leserbrief, in dem er bekannte:

    "Es ist mir völlig egal, ob an einer chilenischen Birne, einer ägyptischen Kartoffel oder einem Kürbis aus Eriwan fünf Pfund Treibhausgase hängen. Darüber habe und werde ich mir nie Gedanken machen... Ökologie und Umwelt sind diesbezüglich bedeutungslos."

    Einen dritten Leserbrief mit dieser primitiven Argumentation des Alexander Thomas veröffentlichte der GA dann am 7.11.2002. Darin hieß es::

    "Das Problem der Umweltbelastung sollte hier logischerweise nur eine untergeordnete Rolle spielen. Niemand will wissen, wie unsere Welt in 200 Jahren aussieht. Wir leben in der Gegenwart, und diese sollte man sich so angenehm wie möglich gestalten. Die Menschen ....wollen nicht in unfruchtbare Diskussionen über das Waldsterben, Klimaschutz und Kyoto-Protokoll verwickelt werden."

    Mittlerweile stellte sich jedoch heraus, dass dieser Alexander Thomas offensichlich Mitarbeiter des Flughafens Köln/Bonn und darum sicherlich nicht ganz unbefangen ist. Obwohl der Redaktion des GA diese Tatsache inzwischen wahrscheinlich bekannt war, veröffentlichte sie - in einer Wochenendausgabe - am 31.05.2003  unter der großen Überschrift

    "ÜBERWÄLTIGENDE MEHRHEIT AKZEPTIERT NÄCHTLICHEN FLUGVERKEHR"

    einen vierten Leserbrief dieses Herrn Thomas, in dem er u. a. ausführte:

    "Die überwältigende Mehrheit unserer Mitbürger akzeptiert den nächtlichen Flugverkehr vom Flughafen Köln/Bonn... Die gesellschaftspolitische Entwicklung hin zur 24stündigen Versorgung menschlicher Ansprüche ist sowieso nicht mehr aufzuhalten und unbestreitbar... und erfordert dementsprechend das Aufbrechen ihres verkrusteten Denkbildes. Dass für einige Mitbürger die so veränderten gesellschaftlichen Strukturen dann zu Hilflosigkeit und Pein führen können, ist zwar schmerzlich, aber die Realität."

    Und weiter ging es - wieder in einer Wochenendausgabe - u. z. am 21.06.2003 mit einem Leserbrief gleicher Diktion eines offensichtlichen Gesinnungsfreundes von Herrn Thomas, unterschrieben von Peter Koch, ebenfalls aus Bonn-Heiderhof, der feststellte:

    "Nicht die schweigende Mehrheit ist gegen den nächtlichen Fluglärm, sondern die eindrucksvolle und repräsentative Mehrheit unserer Mitbürger... Genauso sollten wir die Bedürfnisse unserer Mitbürger akzeptieren, die eben nicht auf exotische Früchte aus Südamerika und Geschenkartikel vom anderen Ende der Welt verzichten wollen."

    Den Höhepunkt dieser ‚unendlichen’ Geschichte stellt – auch hier abermals in einer Wochenendausgabe – am 09.08.2003 der Leserbrief einer 89-jährigen GA-Leserin, Frau Marianne Greskowiak dar, die - wie die zwei o.g. Leserbriefschreiber in Bonn-Heiderhof wohnhaft ist. Sie formulierte u. a. wie folgt:

    "Nicht die Gesetze von 1958 sind aus der Steinzeit, sondern die Flughafengegner von Köln/Bonn Airport scheinen mit ihrem Gedankengut in der Steinzeit stehen geblieben zu sein... Die Argumente der Fluglärm- und Fortschrittsgegner sind für mich völlig unakzeptabel, weil hier nur Egoismus einer kleinen Minderheit von Bewohnern zum Ausdruck kommt ..Ich für meinen Teil möchte noch so lange wie möglich am pulsierenden, aktiven Leben teilhaben, die letzte Ruhe und absolute Stille wird bei mir schon früh genug einkehren, solange ich die Flugzeuge über meinem Haus höre, weiß ich, dass ich noch lebe."

    Mehrere Leser, die bezweifelten, ob eine 89-jährige Dame solcherart argumentiere, befragten sie am folgenden Tag telefonisch, ob sie diesen Brief tatsächlich geschrieben habe. Ihre Antwort war entlarvend:

    sie sagte klar, diesen Brief selbst nicht geschrieben zu haben. Aufgrund zweier Augenoperationen könne sie nur noch schlecht sehen und wäre aus diesem Grunde zum Schreiben gar nicht in der Lage. Daher kenne sie auch den Inhalt des Briefes nicht und wisse von nichts.

    Der hier offensichtlich vorliegende Missbrauch der Pressefreiheit und die damit verbundene  bewußte Irreführung der Leser des GA durch einen vermeintlichen Flughafenmitarbeiter ist so außergewöhnlich, dass dieser Vorgang jetzt auf der Internetseite der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V. einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben wird.


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